Wo Altersvorsorge in Steuererklärung eintragen? | Aktuelle Hinweise 2025
Wo Altersvorsorge in Steuererklärung eintragen? – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Sie finden die Altersvorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand.
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerlich absetzbar.
- Wie können Sie Riester- und Rürup-Renten in der Steuererklärung angeben?
- Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen.
- Prüfen Sie den Jahresbescheid Ihrer Rentenversicherung für genaue Angaben.
- Welche Nachweise sind für die Altersvorsorge beim Finanzamt nötig?

Wo Altersvorsorge in der Steuererklärung eintragen? Verständliche Anleitung und Beispiele
Die Eintragungen rund um Altersvorsorge in der Steuererklärung spielen eine wichtige Rolle, weil sie steuerliche Vorteile bringen können. Doch was genau gehört wohin und wie erkennt man, welche Beträge geltend gemacht werden dürfen? Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie verschiedene Arten der Altersvorsorge korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben, welche Bereiche dabei relevant sind und welche konkreten Angaben bei deutschen Versicherungen wie der Allianz, der R+V oder der Zurich vorgenommen werden können.
Was versteht man unter der Eintragung von Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung?
Unter Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung werden jene Beiträge verstanden, die Sie für Ihre private und gesetzliche Altersvorsorge bezahlt haben. Diese Beträge können als Sonderausgaben oder in speziellen Vorsorgeaufwand-Zeilen erhöhte steuerliche Berücksichtigung finden. Dabei geht es nicht um sämtliche Ausgaben, sondern um solche, die der Altersabsicherung dienen, erklärtermaßen zum Beispiel Beiträge zu bestimmten Rentenversicherungen oder zur Basisversorgung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung).
In der Steuererklärung erfolgt die Eintragung in der Regel über die Anlage Vorsorgeaufwand. Die Unterscheidung, wo genau Sie Ihre Beiträge angeben, hängt von der Art der Altersvorsorge ab: klassische Rürup-Rente (Basisrente), Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge, oder private Rentenversicherung. Ein genauer Überblick erleichtert das korrekte Eintragen und vermeidet Fehler.
Welche Arten von Altersvorsorge werden steuerlich berücksichtigt – und wo sind sie einzutragen?
In Deutschland können Sie verschiedene Formen der Altersvorsorge steuerlich geltend machen. Wichtig dabei ist, die Art der jeweiligen Vorsorgeleistung korrekt zuzuordnen:
| Art der Altersvorsorge | Wo in der Steuererklärung eintragen? | Beispielhafte Leistungen deutscher Versicherungen |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rentenversicherung | Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile „Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung“ | Deutsche Rentenversicherung Beitragsbestätigung |
| Basisrente (Rürup-Rente) | Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen „Beiträge zur Basisrente“ | Allianz Basisrente, Debeka Basisrente |
| Riester-Rente | Anlage AV, Zeilen „Beiträge zur Riester-Rente“ | ERGO Riester-Vertrag, HDI Riester-Rente |
| Betriebliche Altersvorsorge | Anlage Vorsorgeaufwand, als sonstige Vorsorgeaufwendungen oder direkt in der Lohnsteuerbescheinigung | R+V Direktversicherung, Zurich Pensionskasse |
| Private Rentenversicherung (nicht gefördert) | Keine steuerliche Geltendmachung in Vorsorgeaufwand, bei Rentenbezug ggf. in Einkünften | Allianz private Rentenversicherung |
Wie wirken sich Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) in der Steuererklärung aus?
Die Basisrente ist eine geförderte Form der Altersvorsorge, die besonders für Selbstständige und Freiberufler steuerlich vorteilhaft ist. Die Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Dabei sind jährlich bestimmte Höchstbeträge ansetzbar, die sich bis zum Jahr 2025 sukzessive erhöhen.
Zum Beispiel bietet die Allianz eine Basisrente an, bei der die Beiträge in voller Höhe als Vorsorgeaufwand eingetragen werden können. Im Jahr 2024 sind beispielsweise 96% der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro (für Alleinstehende) steuerlich absetzbar. Diese Beträge finden Sie auf der Jahresabrechnung Ihrer Versicherung, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden.
Welche Besonderheiten gelten bei der Riester-Rente in der Steuererklärung?
Für die Riester-Rente existiert eine eigene Anlage in der Steuererklärung, die „Anlage AV“. Hier tragen Sie Ihre eigenen Beiträge ein und können die staatlichen Zulagen sowie die steuerlichen Förderungen berücksichtigen. Wichtig ist, dass Sie die sogenannten Zulagenbescheinigungen der Versicherungsunternehmen benötigen, die den staatlichen Zuschuss dokumentieren.
Beispielsweise stellt ERGO eine solche Bescheinigung für Riester-Sparer bereit. Die Versicherungsbeiträge werden eingetragen, und das Finanzamt rechnet Ihnen die Zulagen als Steuergutschrift an. Gleichzeitig erkennt das Finanzamt Ihre Einzahlungen als Sonderausgaben an, wodurch sich die Steuerlast reduziert.
Wie werden betriebliche Altersvorsorgelösungen steuerlich eingetragen?
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine weitere wichtige Säule der Altersvorsorge. Beiträge werden vom Bruttoeinkommen abgeführt oder vom Arbeitgeber direkt gezahlt. In der Steuererklärung ergeben sich Eintragungen meist über die Lohnsteuerbescheinigung, die der Arbeitgeber ausstellt.
Zusätzlich können gewisse Aufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Versicherungen wie R+V mit Direktversicherungen oder die Zurich Pensionskasse bieten spezifische Tarife, die eine steuerlich geförderte Ansparphase beinhalten. Die Einzahlungen sind bis zu Sozialversicherungsgrenzen beitragsfrei und haben besondere steuerliche Behandlung bei der Rentenauszahlung.
Welche Rolle spielen private Rentenversicherungen für die Steuererklärung?
Private Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung (wie klassische private Rentenversicherungen der Allianz) können in der Regel nicht zu den Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden. Allerdings werden Leistungen aus solchen Versicherungen im Rentenalter unter bestimmten Bedingungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Renten besteuert. Die eigentlichen Einzahlungen in der Ansparphase werden nicht steuerlich abgezogen.
Relevant sind hier die späteren Angaben in der Anlage R (Renten) bezüglich der Auszahlung. Die Versicherungsunternehmen geben jährlich Bescheinigungen heraus, die bei der Steuererklärung hilfreich sind.
- Wie unterscheiden sich Basisrente und Riester-Rente in der Steuererklärung?
- Welche Nachweise benötigt man für die Eintragung von Altersvorsorgeaufwendungen?
- Wie wirken sich betriebliche Altersvorsorgebeiträge auf die Steuerlast aus?
- Kann man Beiträge zur privaten Rentenversicherung steuerlich geltend machen?
- Was passiert mit der Steuererklärung bei gleichzeitiger Nutzung von mehreren Vorsorgelösungen?
Wie lassen sich diese Fragen beantworten – und wie erhalten Sie individuelle Unterstützung?
Basisrente und Riester-Rente unterscheiden sich maßgeblich bei der Eintragung: Basisrente wird über die Anlage Vorsorgeaufwand als Sonderausgabe eingetragen, Riester-Rente hingegen in der speziellen Anlage AV mit Zulagenbescheinigung. Beide Arten nutzen unterschiedliche Förderhöhen und Voraussetzungen. Nachweise wie Beitragsbescheinigungen oder Zulagenbescheinigungen stellen die Versicherer bereit und dienen als Belege für das Finanzamt.
Betriebliche Altersvorsorge wirkt sich je nach Variante auf die Lohnsteuer aus und sollte über die Lohnsteuerbescheinigung genau kontrolliert werden. Private Rentenversicherungen werden für Beiträge nicht abgesetzt, nur Rentenzahlungen werden versteuert. Bei mehreren Vorsorgelösungen ist eine sorgfältige Zuordnung der Beträge nötig, was gegebenenfalls einer Expertenberatung bedarf.
Eine individuelle Beratung unterstützt Sie dabei, Ihre Steuererklärung richtig auszufüllen und Ihre maximale Steuerersparnis zu nutzen. Über unser Angebotsformular erhalten Sie konkrete Vorschläge und können eine professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen.
Wo Altersvorsorge in Steuererklärung eintragen? – Tipps
Wenn Sie Ihre Altersvorsorge in der Steuererklärung eintragen wollen, ist genaues Hinsehen gefragt. Denn die verschiedenen Bausteine der privaten und gesetzlichen Altersvorsorge haben unterschiedliche steuerliche Behandlung – und das wirkt sich auf die Formulare und Zeilen im Steuerbogen aus. Ein Beispiel: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung landen an einer ganz anderen Stelle als etwa Einzahlungen in eine Rürup-Rente oder die Riester-Rente.Ein praktischer Tipp: Die Basisversorgung, also die gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Renten, tragen Sie meist in der Anlage Vorsorgeaufwand ein – dort gibt es spezielle Zeilen für die Altersvorsorge-Pauschale. Dabei profitieren Sie von einer sogenannten „Basisversorgung“, weil Beiträge hier steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind. Stellen Sie sich das so vor, dass Sie die Summe, die Sie dort eintragen, quasi vom zu versteuernden Einkommen abziehen können. Ein gängiges Beispiel: Haben Sie 5.000 Euro in die Rürup-Rente eingezahlt, steht diese Zahl in der Zeile „Beiträge zur Basisversorgung“. Dort werden Teile Ihrer Einzahlungen dann berücksichtigt.
Unter der Rubrik „Anlage AV“ kommt zum Zug, was Sie in die Riester-Rente eingezahlt haben. Hier tragen Sie die jährlichen Sparbeiträge ein und können damit die maximale Zulage plus Sonderausgaben geltend machen. Besonders spannend: Wer vor allem auf Riester setzt, kontrolliert am besten die Steuerbescheinigung seines Anbieters, denn dort steht genau, was zu deklarieren ist. Ohne diese Angaben läuft es sonst nicht rund.
Bevor Sie Angebote für Ihre Altersvorsorge durchforsten oder eine Beratung in Anspruch nehmen, werfen Sie einen Blick auf die steuerlichen Aspekte, die gezielt zu Ihrem Sparprodukt passen. Zum Beispiel erklärt die Allianz in ihren Riester-Tarifen nicht nur die garantierte Mindestrente, sondern auch, wie die Einzahlungen in der Steuererklärung gehandhabt werden. Sie bieten online eine Übersicht an, die das Ausfüllen der Anlage AV erleichtert. So wissen Sie genau, welche Werte an welcher Stelle eingetragen werden müssen.
Wenn Sie sich beraten lassen, überlegen Sie genau, ob die Beraterin oder der Berater Ihre individuelle steuerliche Lage versteht und in der Lage ist, die Eintragungen konkret zu erklären. Ein gutes Zeichen ist, wenn Ihnen während der Beratung Musterformulare gezeigt werden oder Sie direkt Unterstützung beim Ausfüllen bekommen – das macht vieles leichter. Falls Sie Angebote vergleichen, schauen Sie auf Leistungen, die das Steuerrecht betreffen, etwa ob der Anbieter eine Steuerbescheinigung ausstellt oder eine Online-Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung bietet.
Zum Schluss noch ein praktischer Hinweis: Sammeln Sie im Laufe des Jahres alle Bescheinigungen und Nachweise sorgfältig, egal ob von der Rentenversicherung, der Bank oder dem Anbieter der privaten Vorsorge. Denn ohne diese Quittungen fühlt sich das Ausfüllen der Steuerformulare an wie ein Rätsel. Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn Sie Ihre Rürup-Rente im Dezember geleistet haben, könnte der entsprechende Beleg erst Anfang des nächsten Jahres kommen – planen Sie das ein, damit die Steuererklärung nicht ins Stocken gerät.
So haben Sie Ihre Altersvorsorge nicht nur sicher angelegt, sondern auch steuerlich sauber und stressfrei verschenkt.
FAQ zur Altersvorsorge in der Steuererklärung
Wo trage ich meine Beiträge zur Altersvorsorge in der Steuererklärung ein?
Viele Menschen fragen sich, wo genau sie ihre Vorsorgeaufwendungen im Steuerformular angeben müssen. Die Beiträge zur Altersvorsorge können Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung eintragen. Dort gibt es verschiedene Kategorien für Altersvorsorge, zum Beispiel für Riester-Rente, Basisrente (Rürup) und betriebliche Altersvorsorge. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt auf ihrer Webseite, dass die Eintragungen dort unter den sogenannten Sonderausgaben erfolgen, was Ihre Steuerlast senken kann.
Je nachdem, bei welchem Anbieter Sie Ihre Altersvorsorge laufen haben, kann sich die korrekte Eintragung ein wenig unterscheiden. So bietet beispielsweise die Allianz verschiedene Tarife für die Riester-Rente an, die als „zulagenberechtigte Altersvorsorge“ in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Wie kann ich steuerlich von meiner Riester-Rente profitieren?
Die Riester-Rente können Sie ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben, konkret in der Zeile für „Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen“. Ihre eingezahlten Beiträge werden dann als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro jährlich berücksichtigt. Zusätzlich gibt es die staatlichen Zulagen wie die Grundzulage und Kinderzulagen, die Ihre Steuerersparnis noch erhöhen.
Zum Beispiel stellt die ERGO Versicherung Riester-Verträge bereit, bei denen Kunden neben den eigenständigen Einzahlungen auch Zulagen erhalten. In der Steuererklärung tragen Sie diese Beiträge inklusive der Eigenanteile ein. Das Finanzamt berücksichtigt die Höhe Ihrer Zahlungen und der Zulagen und errechnet daraus eine Steuerentlastung.
Wo gebe ich die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge an?
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden vor allem in der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers ausgewiesen. In der Steuererklärung finden Sie die Angaben dazu ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand, meist unter dem Punkt „Beiträge zur Rentenversicherung“ oder „andere Altersvorsorgeaufwendungen“. Da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, wirken sie sich bereits steuer- und sozialversicherungsfrei aus, aber eine Eintragung in der Steuererklärung kann zusätzliche Vorteile bringen.
Die Nürnberger Versicherung bietet zum Beispiel verschiedenste bAV-Tarife an, die Sie steuerlich geltend machen können. Dort können Sie je nach Vertrag Ihre Einzahlungen steuerlich absetzen und damit Ihre spätere Steuerlast reduzieren.
Welche Angaben zur Basisrente (Rürup-Rente) kommen in die Steuererklärung?
Die Basisrente oder Rürup-Rente wird in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Beiträge zur Basisrente“ angegeben. Diese Beiträge können Sie komplett als Sonderausgaben geltend machen, allerdings gibt es jedes Jahr eine prozentuale Begrenzung. 2023 lag diese Absetzbarkeit bei 96 %, die Absetzbarkeit steigt jedes Jahr bis zu 100 % im Jahr 2025.
Die Debeka Versicherung bietet vielfältige Rürup-Tarife an, die insbesondere für Selbstständige sehr interessant sind. Wenn Sie einen solchen Vertrag haben, sollten Sie Ihre Beiträge sorgfältig dokumentieren und in der Steuererklärung an der richtigen Stelle eintragen.
Kann ich Auszahlungen aus der Altersvorsorge auch in der Steuererklärung angeben?
Ja, Auszahlungen aus der Altersvorsorge müssen ebenfalls in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Zum Beispiel bei der Rürup- oder Riester-Rente wird die Auszahlung im Ruhestand teilweise oder vollständig besteuert. Die ausgezahlten Renten gehen in der Anlage R (Renten) der Steuererklärung ein.
Die Allianz erklärt, dass die nachgelagerte Besteuerung bei der Basisrente erfolgt – das bedeutet, die Beiträge sind vorab steuerlich absetzbar, aber die Rente wird später mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Bei Riester-Renten können in vielen Fällen bestimmte Teile der Auszahlung steuerfrei sein, wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllt haben. Daher macht es Sinn, sich frühzeitig mit den Details auseinanderzusetzen und eventuell Unterstützung von Steuerberatern oder den Versicherern wie der Ergo zu holen.