Altersvorsorge: Wo eintragen in Steuererklärung? | Aktuelle Hinweise 2025
Altersvorsorge: Wo eintragen in Steuererklärung? – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Beiträge zur Altersvorsorge können steuerlich geltend gemacht werden.
- Wo genau tragen Sie Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung ein?
- Die Anlage Vorsorgeaufwand ist der zentrale Abschnitt für Ihre Angaben.
- Welche Altersvorsorgeprodukte sind steuerlich absetzbar?
- Maximale Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen sind gesetzlich festgelegt.
- Belege und Nachweise sollten Sie sorgfältig sammeln und aufbewahren.

Altersvorsorge: Wo eintragen in der Steuererklärung?
Die Eintragung Ihrer Beiträge zur Altersvorsorge in der Steuererklärung kann Ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Dabei kommt es vor allem auf die Art der Altersvorsorge an, die Sie gewählt haben, sowie die korrekte Angabe in den jeweiligen Formularen. Viele Steuerpflichtige sind unsicher, wo genau die Angaben gemacht werden müssen und welche Nachweise erforderlich sind. In diesem Text erfahren Sie detailliert, wie Sie Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rente, Riester-Rente und privaten Rentenversicherungen in der Steuererklärung richtig eintragen. Zudem erhalten Sie Informationen zu den spezifischen Formularen und den gängigen Tarifen namhafter Anbieter wie der Allianz oder der Deutsche Bank.
Wo tragen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein?
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerlich teilweise absetzbar. Diese Beiträge tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung ein. Dort findet sich der Abschnitt „Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung“. Relevant ist das Feld 5 oder 6 (je nach Formularvariante) für die gesetzliche Rentenversicherung. Angaben hierzu entnehmen Sie Ihrer jährlichen Beitragsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung.
Ein Beispiel: Wenn Sie bei der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2025 insgesamt 12.000 Euro Beiträge gezahlt haben, geben Sie diesen Wert dort an. Je nach Höhe Ihrer Einkünfte und dem aktuellen Höchstbetrag für die Altersvorsorgeaufwendungen erkennt das Finanzamt einen steuerlichen Abzug an.
Die Allianz bietet als Ergänzung zu gesetzlichen Rente auch private Rentenversicherungen an, bei denen die Beiträge ebenfalls in der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Deren Eintragung erfolgt aber anders, darauf kommen wir später zu sprechen.
Wie tragen Sie die Rürup-Rente (Basisrente) in der Steuererklärung ein?
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist besonders bei Selbstständigen beliebt und bietet deutlich steuerliche Vorteile während der Ansparphase. Die Beiträge, die Sie an einen Anbieter wie die Zurich Versicherung zahlen, werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben gleichfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Hierbei nutzen Sie die Zeilen 44 bis 47 mit der Bezeichnung „Beiträge zu Basisrentenverträgen“.
Die jährliche Mitteilung Ihres Tarifanbieters zeigt Ihnen, wie viel der geleisteten Beiträge Sie steuerlich geltend machen können. Im Jahr 2024 können zum Beispiel 96 % der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden, der Anteil steigt jährlich weiter bis 100 % im Jahr 2025.
Für Kunden der Debeka stellt die jährliche Bescheinigung die notwendigen Zahlen bereit, die Sie ohne Fehler direkt in die Steuererklärung übernehmen können.
Wie wird die Riester-Rente in der Steuererklärung eingetragen?
Die Riester-Rente unterstützt vor allem Angestellte mit Zulagen vom Staat. Die Beiträge, die Sie beispielsweise an eine Postbank oder die ERGO Versicherung zahlen, tragen Sie ebenfalls in der Anlage AV ein, die speziell für „Altersvorsorgeaufwendungen“ vorgesehen ist. Dort wird neben den Eigenbeiträgen auch die staatliche Zulage angegeben.
Die Angaben in der Anlage AV sollten mit den Jahresbescheinigungen Ihrer Anbieter wie der Wüstenrot übereinstimmen, welche Auskunft über Ihre eingezahlten Beiträge und erhaltene Zulagen geben. Die Riester-Rente kann zu einer direkten Steuererstattung führen, weil die Zulagen und Sonderausgaben miteinander verrechnet werden.
Ein besonderer Vorteil ist, dass sich Ihr steuerlicher Vorteil automatisch ergibt, wenn Sie den geforderten Betrag in der Anlage AV angeben.
Wie erfassen Sie Beiträge zu privaten Rentenversicherungen?
Beiträge zu sogenannten privaten Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung, wie sie etwa die Generali oder die HDI anbieten, sind in der Steuererklärung grundsätzlich nicht als Vorsorgeaufwand absetzbar. Allerdings können Sie die sogenannten Riester-geförderten privaten Rentenversicherungen oder Basisrenten hier mithilfe der oben genannten Anlagen eintragen.
Sobald es sich um klassische Tarife ohne staatliche Förderung handelt, sind die eingezahlten Beiträge nicht als Sonderausgaben absetzbar, dafür werden die späteren Rentenzahlungen im Alter versteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). Eintragungen erfolgen hier vor allem im Bereich der Einkünfte und nicht bei den Vorsorgeaufwendungen.
Die Allianz Private Rentenversicherung stellt für ihre Kunden bei Bedarf steuerliche Informationen bereit, die Sie in der Steuererklärung berücksichtigen können, jedoch nicht als eingetragene Vorsorgeaufwendungen.
Wie behalten Sie den Überblick? – Zusammenfassung in Tabellenform
| Art der Altersvorsorge | Steuerliche Behandlung | Formular / Anlage | Beispiel Anbieter |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Rentenversicherung | Teilweise absetzbar als Sonderausgaben | Anlage Vorsorgeaufwand, Feld 5-6 | Deutsche Rentenversicherung |
| Rürup-Rente (Basisrente) | Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar | Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 44-47 | Zurich, Debeka |
| Riester-Rente | Beiträge + Zulagen in Steuerermäßigung | Anlage AV | Postbank, ERGO, Wüstenrot |
| Private Rentenversicherung (klassisch) | Keine Absetzbarkeit der Beiträge, Rentenversteuerung im Alter | Keine Eintragung als Vorsorgeaufwand | Allianz, Generali, HDI |
- Welche Nachweise benötige ich für die Eintragung der Altersvorsorge?
- Kann ich Beitragszahlungen für mehrere Versicherungen gleichzeitig absetzen?
- Wie wirken sich Riester-Zulagen auf meine Steuererklärung aus?
- Was passiert bei fehlenden Beitragsbescheinigungen?
- Wie finde ich den passenden Tarif für eine steuerlich vorteilhafte Altersvorsorge?
Antworten auf häufige Fragen zur Eintragung der Altersvorsorge
Welche Nachweise benötige ich für die Eintragung der Altersvorsorge?
Für die meisten Eintragungen in der Steuererklärung benötigen Sie die jährlichen Beitragsbescheinigungen Ihrer Rentenversicherung oder ihres Anbieters. Diese Bescheinigungen weisen aus, wie viel Sie tatsächlich eingezahlt haben und wie viel davon steuerlich berücksichtigt wird.
Kann ich Beitragszahlungen für mehrere Versicherungen gleichzeitig absetzen?
Sie können Beiträge zu verschiedenen Altersvorsorgeprodukten in der Steuererklärung eintragen, sofern diese steuerlich gefördert sind, beispielsweise die gesetzliche Rente und eine Rürup-Rente. Die Gesamtförderung ist jedoch begrenzt nach gesetzlichen Höchstbeträgen.
Wie wirken sich Riester-Zulagen auf meine Steuererklärung aus?
Die Riester-Zulagen werden bei der Steuerberechnung vom Finanzamt berücksichtigt und können als direkte Ermäßigung die Steuerlast senken. Dabei geben Sie sowohl Ihre Eigenbeiträge als auch die Zulagen in der Anlage AV an.
Was passiert bei fehlenden Beitragsbescheinigungen?
Fehlende Bescheinigungen können Sie bei Ihrem Anbieter oder bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Ohne diese Nachweise wird das Finanzamt den Sonderausgabenabzug meist nicht anerkennen.
Wie finde ich den passenden Tarif für eine steuerlich vorteilhafte Altersvorsorge?
Die Wahl des optimalen Tarifs hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Anbieter wie Allianz, Zurich oder Debeka bieten verschiedene Modelle mit unterschiedlichen steuerlichen Vorteilen an. Um die beste Auswahl zu treffen, kann eine Beratung durch Experten hilfreich sein.
Eine individuelle Beratung gibt detaillierten Aufschluss über die steuerliche Eintragung und bietet maßgeschneiderte Angebote. Über unser Angebotsformular erhalten Sie unverbindliche Angebote und Unterstützung bei Ihrer Altersvorsorge und der korrekten Deklaration in der Steuererklärung.
Altersvorsorge: Wo eintragen in Steuererklärung? – Tipps
Beim Thema Altersvorsorge und Steuererklärung stellt sich oft die Frage: Wo genau müssen die Beiträge eingetragen werden, damit Sie Ihre Steuervorteile optimal nutzen? Die Eintragung passiert nicht an einer Stelle, sondern richtet sich nach der Art der Vorsorge.Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein – genauer gesagt unter „Beiträge zur Basisversorgung“. Hier geben Sie die Summe ein, die Sie im Jahr gezahlt haben. Ihr Finanzamt erkennt so Ihr Engagement für die Altersvorsorge und rechnet die Beiträge bei der Steuererklärung an.
Haben Sie Riester-Verträge, finden Sie für die Eintragung ebenfalls die Anlage AV. Dort tragen Sie nicht nur die Beiträge ein, sondern können auch die staatlichen Zulagen geltend machen. Die genaue Angabe dieser Zahlen sorgt dafür, dass Sie die Förderungen optimal erhalten und dabei Steuern sparen.
Wichtig bei der betrieblichen Altersvorsorge: Entweder die Beiträge sind bereits vom Bruttoeinkommen abgezogen und erscheinen nicht extra in der Steuererklärung – oder Sie geben sie in der Anlage N unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ an. Checks im Bescheid helfen zu prüfen, ob alles richtig berücksichtigt wurde.
Auch private Rentenversicherungen können steuerlich wirksam sein. Solche Beiträge kommen ebenfalls in die Anlage Vorsorgeaufwand, jedoch unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Allerdings gelten hier Höchstgrenzen, die Sie kennen sollten, damit sich die Erfassung lohnt.
- Alle Nachweise und Bescheinigungen der Versicherer aufbewahren – die Finanzämter können sie anfordern.
- Schon während des Jahres auf die Höhe der Beiträge achten, um Steuerfreibeträge optimal auszunutzen.
- Steuerprogramme oder Steuerberater helfen dabei, die richtigen Anlagen automatisch auszufüllen – spart Zeit und Nerven.
- Bei Unsicherheiten rund um eine neu abgeschlossene Vorsorge die Steuerunterlagen des Vorjahres als Vorlage verwenden.
Mit den richtigen Einträgen nutzen Sie Ihre Altersvorsorge nicht nur für das perfekte Polster im Alter, sondern reduzieren auch Ihr steuerliches Endergebnis. Ein kleiner Aufwand beim Ausfüllen kann am Jahresende viel bringen.
FAQ zur Altersvorsorge: Wo trage ich die Beiträge in der Steuererklärung ein?
Wo genau gebe ich meine Beiträge zur Altersvorsorge in der Steuererklärung an?
Ihre Beiträge zur Altersvorsorge tragen Sie im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung ein, genauer gesagt unter den Sonderausgaben. Im Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“ werden alle relevanten Angaben zu den Altersvorsorgebeiträgen gemacht. Hier können Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken sowie zu privaten und staatlich geförderten Vorsorgeverträgen eintragen.
Beispielsweise profitieren Kunden der Allianz Lebensversicherung von der sicheren Riester-Rente, deren Beiträge genau an dieser Stelle geltend gemacht werden. Die Steuerprogramme wie ELSTER führen Sie meist Schritt für Schritt durch diese Eingabemaske, sodass nichts verloren geht.
Welche Altersvorsorgeverträge kann ich steuerlich geltend machen?
Nicht jeder Altersvorsorgevertrag wirkt sich automatisch steuermindernd aus. Grundsätzlich können Sie bei der Steuererklärung Beiträge zu folgenden Vorsorgeformen angeben:
- Gesetzliche Rentenversicherung (z. B. Deutsche Rentenversicherung)
- Rürup-Rente (Basisrente), etwa von der Debeka oder der Allianz
- Riester-Rente, wie sie von der Nürnberger oder der ERGO angeboten wird
- Versorgungswerke für berufsständische Gruppen (z. B. Ärzte- oder Rechtsanwaltsversorgung)
- Private Basisversorgung, wenn diese als „Rürup“ eingestuft wird
Andere private Rentenversicherungen oder Betriebsrenten können unter Umständen andere steuerliche Behandlung erfahren und werden meist nicht als Sonderausgaben angesetzt, sondern gelten teilweise als Altersvorsorgeaufwand beim späteren Bezug.
Wie wirken sich die Angaben zur Altersvorsorge auf meine Steuererstattung aus?
Durch das richtige Eintragen Ihrer Altersvorsorgebeiträge können Sie Ihre Steuerlast reduzieren. Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Rürup) werden im Jahr 2024 bis zu 96% (mit steigender Tendenz) als Sonderausgaben anerkannt. Das bedeutet, ein großer Teil Ihrer Einzahlungen mindert sofort das zu versteuernde Einkommen.
Beispiel: Wenn Sie beispielsweise 5.000 Euro im Jahr in eine Rürup-Rente bei der Allianz einzahlen, können Sie davon bis zu 4.800 Euro steuerlich absetzen. Je nach persönlichem Steuersatz führt das zu einer Erstattung oder geringeren Nachzahlung.
Bei Riester-Verträgen kommt zusätzlich die staatliche Zulage hinzu, die Sie nicht selbst in der Steuererklärung angeben müssen; es reicht, wenn Sie Ihre gezahlten Beiträge korrekt eintragen, zum Beispiel von Ihrem Vertrag bei der Nürnberger Versicherung. Das trägt ebenfalls zu steuerlichen Vorteilen bei.
Außerdem kann die korrekte Eintragung helfen, bei der Festsetzung des Sonderausgaben-Pauschbetrags genauer zu werden, was gerade für Selbstständige bei der Altersvorsorge wichtig ist.
Welche Besonderheiten gibt es bei verschiedenen Versicherungen wie Allianz oder Debeka in der Steuererklärung?
Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Tarife und Leistungen an, die sich auch in der Steuererklärung unterschiedlich auswirken können. Bei der Allianz sind klassische Rürup- und Riester-Produkte beliebt, die klar als Basisversorgung gelten und somit sehr hohe steuerliche Benefits liefern. Die Tarife zeichnen sich oft durch flexible Einzahlungen und garantierte Rentenzahlungen aus, was Steuerzahlern Sicherheit gibt.
Die Debeka legt vielfach Wert auf besonders staatlich geförderte oder berufsständische Versorgungen und spricht damit vor allem Beamte oder bestimmte Berufsgruppen an. Ihre Rürup-Tarife erfüllen die steuerlichen Anforderungen für die Sonderausgaben und können beispielsweise auch als Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sinnvoll sein.
Für die Steuererklärung gilt: Wichtig ist die Bescheinigung der Versicherung über die geleisteten Einzahlungen (Jahresbescheinigung). Diese brauchen Sie für das Angeben in der „Anlage Vorsorgeaufwand“. Die Formulare sowie die Struktur der Beiträge können sich je nach Anbieter leicht unterscheiden, daher liefert Ihnen beispielsweise der Kundenservice der Allianz oder Debeka häufig ergänzende Erläuterungen, wie Sie die Beträge genau in der Steuererklärung ansetzen.
- Tarife der Allianz bieten umfangreiche Rentengarantie und flexible Beitragshöhen
- Debeka fokussiert auf berufsständische Versorgung und kombinierte Kranken- und Altersvorsorge
- Beide Versicherer schicken jährlich Beitragsbescheinigungen für die Steuer
- Das exakte Eintragen in die Anlage Vorsorgeaufwand optimiert Ihr Steuersparpotenzial