Elster: Wo Altersvorsorge eintragen? | Aktuelle Hinweise 2025

Elster: Wo Altersvorsorge eintragen? – Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Riester-Rente tragen Sie in der Anlage AV ein.
  • Beiträge zur Basisrente gelten als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Wissen Sie, wo Sie Leistungen aus der Betriebsrente eintragen müssen?
  • Leistungen aus gesetzlicher und privater Rente sind in der Anlage R zu erfassen.
  • Nutzen Sie den eDaten-Abruf für automatisch vorbefüllte Vorsorgedaten in Elster.
  • Haben Sie Ihre Bescheinigungen für Riester und Basisrente bereit für die Steuererklärung?

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Elster: Wo Altersvorsorge eintragen? – Wichtige Hinweise zur Altersvorsorge – Angebote, Beratung

Elster: Wo Altersvorsorge eintragen? So funktioniert die Eintragung in der Steuererklärung

Die Eintragung von Altersvorsorge in das Steuerprogramm Elster richtet sich wesentlich danach, um welche Vorsorgeart es sich handelt und ob Sie sich in der Ansparphase oder in der Auszahlphase befinden. Elster selbst gliedert die unterschiedlichen Vorsorgeformen in spezifische Anlagen, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen. So erfolgt zum Beispiel die Beitragseintragung bei einer Riester-Rente anders als die Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung.

Viele Menschen nutzen die Möglichkeit des elektronischen Belegdatenabrufs (eDaten), wodurch viele Beitrags- und Leistungsdaten automatisch vorbefüllt werden. Dennoch ist es wichtig zu wissen, in welcher Anlage welche Angaben vorzunehmen sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Folgenden finden Sie eine übersichtliche Darstellung der wichtigsten Vorsorgearten und deren Eintragung in den entsprechenden Anlagen bei Elster.

Welche Anlagen in Elster sind für die Eintragung der Altersvorsorge relevant?

Die Anlage, in der Sie Ihre Altersvorsorge eintragen, hängt von der jeweiligen Vorsorgeform ab. Im Allgemeinen lassen sich die wichtigsten Vorsorgeformen wie Riester-Rente, Basisrente (Rürup), betriebliche Altersvorsorge (bAV), gesetzliche Rentenversicherung sowie private Rentenversicherungen unterscheiden.

Die Riester-Rente wird in der Anlage AV eingetragen. Hier geben Sie die bezahlten Beiträge und gegebenenfalls Ihre Zulagenansprüche an. Die Anbieter stellen Ihnen eine jährliche Bescheinigung aus, die genaue Zahlen und die entsprechenden Zeilennummern für die Eintragung enthält.

Für Basisrenten (Rürup-Rente) tragen Sie die Beiträge als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Die Steuerbescheinigung vom Versicherer unterstützt Sie bei der korrekten Übertragung der Daten.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) unterscheidet sich je nach Phase: Während der Ansparphase müssen Sie in der Regel nichts in Elster eintragen, da Beiträge oft direkt über die Entgeltumwandlung vom Bruttolohn abgezogen werden. Im Rentenbezug erfolgt die Eintragung der Leistungen aus bAV (wie Direktversicherung oder Pensionskasse) in der Anlage R-AV/bAV. Werden Versorgungsbezüge direkt vom Arbeitgeber gezahlt, sind diese als steuerbegünstigte Versorgungsbezüge in der Anlage N anzugeben.

Die Gesetzliche Rentenversicherung wiederum wird in der Anlage R mit den erhaltenen Rentenzahlungen eingetragen. Entsprechendes gilt für private Rentenanwartschaften und Rentenzahlungen, die ebenfalls in der Anlage R angegeben werden.

Im Folgenden finden Sie zur besseren Übersicht eine Tabelle mit den wichtigsten Eintragungen in Elster:

Art der AltersvorsorgeWas wird eingetragen?Elster Anlage
Riester-Rente (Zertifizierte Altersvorsorgeverträge)Beitragszahlungen und ZulagenansprücheAnlage AV (Altersvorsorge)
Basisrente (Rürup-Rente)Beiträge als SonderausgabenAnlage Vorsorgeaufwand
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – AnsparphaseIn der Regel kein Eintrag (Beiträge meist über Bruttolohn)Kein Eintrag
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – RentenleistungenErhaltene Leistungen aus Pensionskasse, Pensionsfonds oder DirektversicherungAnlage R-AV/bAV
Betriebliche Altersvorsorge (Versorgungsbezüge)Direkte Zahlungen des Arbeitgebers (Pensionszusage)Anlage N (Versorgungsbezüge)
Gesetzliche RenteErhaltene RentenzahlungenAnlage R
Private RentenversicherungErhaltene RentenzahlungenAnlage R

Wie unterstützt die automatische Datenübermittlung (eDaten) in Elster bei der Altersvorsorge?

Elster bietet mit dem elektronischen Datenabruf (eDaten) eine Funktion, die die Steuererklärung erheblich erleichtert. Viele Versicherungen und Rentenstellen übermitteln bereits automatisch die relevanten Daten an Elster. Beispielsweise übermittelt die Deutsche Rentenversicherung die Rentenzahlungen, die Sie im Vorjahr erhalten haben, direkt an Elster. Auch große Anbieter wie die Allianz Lebensversicherung oder die Debeka stellen Beitragsdaten für Riester- oder Basisrenten digital bereit.

Diese automatische Übernahme verkürzt die Zeit für die manuelle Eingabe der Vorsorgedaten und verringert Fehlerquellen. Dennoch sollten Sie die übernommenen Daten sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind. Falls Bescheinigungen des Versicherers abweichen oder Sie besondere Veranlagungen haben, ist eine manuelle Ergänzung oder Korrektur möglich.

Welche Bescheinigungen helfen bei der korrekten Eintragung der Altersvorsorge in Elster?

Die meisten Anbieter von Altersvorsorgeverträgen versenden am Jahresende spezielle Steuerbescheinigungen an ihre Kunden. Diese enthalten alle relevanten Angaben, die Sie für die Steuererklärung benötigen. Zum Beispiel erhalten Riester-Sparer eine Bescheinigung, in der neben den eingezahlten Beiträgen auch die gewährten Zulagen genau aufgeführt und mit entsprechenden Zeilennummern für Elster versehen sind.

Ebenso stellen Gesellschaften wie die Zurich Versicherung oder die Debeka Bescheinigungen für Basisrenten sowie bAV-Leistungen aus, die es ermöglichen, alle Daten richtig in die vorgesehenen Anlagen einzutragen.

Bei Erhalt der Bescheinigung sollten Sie diese sorgfältig aufbewahren, da sie auch bei eventuell späteren Rückfragen des Finanzamts hilfreich ist.

  • Wie erkenne ich, in welcher Anlage ich meine Riester-Beiträge in Elster eintragen muss?
  • Wie funktioniert die Eintragung der Basisrente (Rürup) in Elster korrekt?
  • Was trage ich bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Ansparphase ein?
  • Wie werden Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Elster erfasst?
  • Welche Vorteile bietet der eDaten-Abruf für die Altersvorsorge-Daten in Elster?

Antworten auf häufige Fragen zur Eintragung der Altersvorsorge in Elster

Die Eintragung von Riester-Beiträgen erfolgt in der Anlage AV. Hier geben Sie die tatsächlichen Beiträge und die staatlichen Zulagen an. Diese finden sich meist auf der Mitteilung des Anbieters oder werden automatisch durch den eDaten-Abruf ergänzt.

Bei der Basisrente (Rürup) tragen Sie nur die geleisteten Beiträge als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Die Bescheinigung des Versicherers gibt die exakten Beträge und Elster-Zeilennummern vor.

Für die bAV ist in der Ansparphase in der Regel kein zusätzlicher Eintrag notwendig, sofern die Beiträge durch Entgeltumwandlung vom Bruttolohn abgeht. Im Leistungsfall tragen Sie die Rentenzahlungen in der Anlage R-AV/bAV ein oder, wenn es sich um Versorgungsbezüge handelt, in der Anlage N.

Die Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Rentenversicherungen gehören in die Anlage R. Elster bietet hier oft eine Vorbefüllung durch den eDaten-Abruf, die Sie auf Korrektheit überprüfen sollten.

Bei Unsicherheiten bei der Eintragung der Altersvorsorge können Sie jederzeit Expertenrat hinzuziehen. Über unser Angebotsformular können Sie unverbindlich Angebote erhalten und professionelle Unterstützung bei der Steuererklärung nutzen.

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Elster: Wo Altersvorsorge eintragen? – Tipps

Altersvorsorge – Elster: Wo Altersvorsorge eintragen? – Tipps und Hinweise
 Elster: Wo Altersvorsorge eintragen? - Tipps und InfosWenn Sie Ihre Altersvorsorge in Elster eintragen, spielt die Art der Vorsorge eine entscheidende Rolle. Beiträge zur Riester-Rente gehören in die Anlage AV, wo Sie nicht nur die eingezahlten Beträge, sondern auch die Zulagen angeben. Bei der Basisrente (Rürup) landen die eingezahlten Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand – aber nicht einfach irgendwo, sondern als Sonderausgaben. Die Unterscheidung hilft Ihnen, den bestmöglichen Steuervorteil herauszuholen.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sieht das Ganze etwas anders aus: Während der Ansparphase geben Sie die Beiträge meistens gar nicht selbst an, weil sie direkt vom Bruttolohn abgezogen werden. Leistungen aus der bAV in der Auszahlphase tragen Sie hingegen in verschiedenen Anlagen ein – entweder in die Anlage R-AV/bAV oder in die Anlage N, wenn es sich um steuerbegünstigte Versorgungsbezüge handelt. Hier lohnt es sich, den Hinweis auf die Lohnsteuerbescheinigung genau zu beachten, um die korrekte Eintragung sicherzustellen.

Wenn Sie gesetzliche Rentenleistungen erhalten, gehören diese in die Anlage R. Dasselbe gilt für private Rentenversicherungen, bei denen Sie die ausgezahlten Renten in der Anlage R angeben. So verhindern Sie Fehler, die zu Nachfragen vom Finanzamt führen könnten.

Ein echter Zeit- und Nervenretter ist der elektronische Datenabruf (eDaten) in Elster. Viele Versicherer und Rentenstellen, darunter die Deutsche Rentenversicherung, übermitteln Beitrags- und Leistungsdaten automatisch. In den meisten Fällen müssen Sie die vorbefüllten Daten nur noch kontrollieren und bestätigen – das reduziert Fehlerquellen und spart Ihnen viel Aufwand.

Behalten Sie alle Bescheinigungen Ihrer Vorsorgeanbieter gut im Blick – insbesondere die „Mitteilungen über steuerpflichtige Leistungen“ für Riester, Basisrente und bAV. Diese enthalten nicht nur die genauen Beträge, sondern auch die passenden Zeilennummern für die Eintragung in Elster. Damit läuft die Steuererklärung schneller und präziser ab.

  • Riester-Beiträge plus Zulagen in Anlage AV eintragen
  • Basisrenten-Beiträge in Anlage Vorsorgeaufwand als Sonderausgaben angeben
  • bAV-Beiträge während der Ansparphase meist nicht selbst melden
  • bAV-Leistungen in Anlage R-AV/bAV oder Anlage N je nach Art der Zahlung erfassen
  • Gesetzliche und private Renten in Anlage R eintragen
  • eDaten-Abruf in Elster aktivieren und Daten prüfen
  • Bescheinigungen der Anbieter für korrekte Zeilennummern nutzen

Ein durchdachter Umgang mit der Eintragung in Elster bringt mehr Übersicht und oft sogar Steuervorteile – speziell wenn Sie schon wissen, wo genau Sie Ihre Vorsorge richtig eintragen. So läuft Ihre Steuererklärung zur Altersvorsorge unkompliziert und effizient.

FAQ: Altersvorsorge richtig in Elster eintragen – Ihre Fragen beantwortet

Wo trage ich meine Riester-Rente in Elster ein?

Für Ihre Riester-Rente verwenden Sie in Elster die Anlage AV (Altersvorsorge). Dort geben Sie die geleisteten Beiträge sowie etwaige Zulagenansprüche ein. Besonders praktisch: Wenn Sie den eDaten-Abruf aktivieren, füllt Elster viele Daten, zum Beispiel von der Deutschen Bank oder Allianz, automatisch vor. Sie müssen dann nur noch prüfen, ob alles stimmt.
Die Riester-Rente lohnt sich vor allem für Personen mit Kindern oder eigenem Einkommen, da zusätzlich zu den eigenen Beiträgen staatliche Zulagen gezahlt werden.
Ein Beispiel: Die Allianz bietet neben klassischen Riester-Renten auch fondsgebundene Varianten an, bei denen Sie vom Aktienmarkt profitieren können. In der Anlage AV tragen Sie dann Ihre Beiträge ein und können so direkt Steuervorteile nutzen.

Wie gebe ich Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) in Elster an?

Beiträge zur Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, werden in Elster in der Anlage Vorsorgeaufwand unter Sonderausgaben eingetragen. Anders als bei der Riester-Rente erfolgt hier keine Eintragung in Anlage AV.
Die Finanzämter erkennen so die steuerlich absetzbaren Beiträge, die bei Anbietern wie der Signal Iduna oder der ERGO Lebensversicherung eingezahlt wurden. Gerade Selbstständige setzen häufig auf die Basisrente, um steuerlich vorzusorgen.
Tipp: Fordern Sie von Ihrem Versicherer eine Beitragsbescheinigung an, diese enthält die exakten Werte zur einfachen Eintragung.

Was muss ich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Elster beachten?

Bei der Ansparphase Ihrer bAV brauchen Sie normalerweise nichts in Elster einzutragen, da die Beiträge bereits direkt vom Bruttolohn abgezogen werden – ganz ohne manuelles Eintragen durch Sie.
Erhalten Sie jedoch Leistungen aus der bAV (etwa eine Rente aus der Pensionskasse), fallen diese im Rahmen der Rentenauszahlung in Elster unter die Anlage R-AV/bAV.
Falls Sie Versorgungsbezüge direkt vom Arbeitgeber bekommen (zum Beispiel aus einer Pensionszusage), gehört das in die Anlage N als steuerbegünstigte Versorgungsbezüge.
Beispiel: Die bAV-Tarife der Debeka enthalten oft eine Direktversicherung, die einfache Verwaltung ermöglicht – hier kümmert sich der Arbeitgeber um die Abführung und meldet die Daten der Finanzverwaltung elektronisch.

Wo trage ich die Leistungen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung in Elster ein?

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung) sowie aus privaten Rentenversicherungen erscheinen in Ihrer Steuererklärung in der Anlage R. Hier geben Sie die erhaltenen Rentenzahlungen an.
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Renteneintrittsjahr. Deshalb empfehlen viele Versicherer wie die Allianz oder die ERGO, die entsprechende Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen zu prüfen, die genaue Zeilennummer zum Eintragen enthält.
Elster erleichtert Ihnen mit der Option des eDaten-Abrufs oft das Ausfüllen, indem viele Daten automatisch eingetragen werden. Sie bleiben so auf der sicheren Seite bei der steuerlichen Erfassung Ihrer Rentenbezüge.

  • Gesetzliche Renten: Anlage R
  • Private Rentenversicherungen: ebenfalls Anlage R
  • Bescheinigungen für korrekte Eintragungen vom Versicherer anfordern

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