Altersvorsorge § 10a EStG | Aktuelle Hinweise 2025
Altersvorsorge § 10a EStG – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Sie können Beiträge zur privaten Altersvorsorge steuerlich geltend machen.
- Der § 10a EStG regelt die Förderung der Basisrente (Rürup-Rente).
- Wie hoch ist der maximale Steuervorteil bei der Basisrente?
- Welche Voraussetzungen müssen für die steuerliche Anerkennung erfüllt sein?
- Beiträge zur Basisrente sind bis zu einer Höchstgrenze absetzbar.
- Die Förderung gilt auch für Selbstständige und Freiberufler.

Was versteht man unter der Altersvorsorge nach § 10a EStG?
Die Altersvorsorge nach § 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bezieht sich auf bestimmte Formen der privaten Altersvorsorge, die steuerlich gefördert werden. § 10a EStG definiert hierbei die Voraussetzungen und Grenzen, unter denen private Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Dabei handelt es sich insbesondere um Beiträge zur Basis-Altersvorsorge, die neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch bestimmte Rentenversicherungen und andere Vorsorgelösungen umfassen. Die Regelungen dienen dazu, Anreize für eine eigenverantwortliche Absicherung im Alter zu schaffen und die finanzielle Vorsorge durch Steuererleichterungen zu unterstützen.
Welche Vorsorgemöglichkeiten fallen unter die steuerbegünstigte Altersvorsorge nach § 10a EStG?
Unter § 10a EStG zählen vor allem die Beiträge zur sogenannten Basis-Altersvorsorge, die steuerlich absetzbar sind. Darunter fallen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Ebenso sind Beiträge zu zertifizierten Basisrentenversicherungen, auch bekannt als Rürup-Rente, absetzbar. Die private Rentenversicherung muss hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie eine lebenslange Rentenzahlung und den Verzicht auf Kapitalauszahlungen vor Rentenbeginn.
Berühmte Anbieter für solche Basisrenten sind in Deutschland beispielsweise die Allianz Lebensversicherung, die Deutsche Rentenversicherung oder die Debeka. Diese Gesellschaften bieten Tarife an, die hinsichtlich Leistung und Flexibilität unterschiedliche Bedürfnisse bedienen. Die gezahlten Beiträge können dann im Rahmen des steuerlichen Höchstbetrages geltend gemacht werden.
Wie wirken sich die Steuervergünstigungen nach § 10a EStG konkret aus?
Die steuerliche Förderung nach § 10a EStG besteht darin, dass Beiträge zur Basis-Altersvorsorge bis zu einem festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben abgezogen werden können. Für das Steuerjahr 2024 sind bis zu 26.528 Euro für Alleinstehende und bis zu 53.056 Euro für Ehepaare steuerlich anrechenbar. Davon werden 100 % der Beiträge anerkannt, aber nur bis zum genannten Höchstbetrag. Das bedeutet, dass die gezahlten Altersvorsorgebeiträge das zu versteuernde Einkommen mindern und somit zu einer niedrigeren Steuerlast führen.
Allerdings werden die späteren Rentenzahlungen aus diesen Verträgen regulär besteuert, da sie in der Auszahlungsphase als Einkommen gelten. Dieses Modell folgt dem sogenannten „nachgelagerten Besteuerungsprinzip“. Die Steuerersparnis während der Ansparphase soll also die spätere Belastung durch Renteneinkünfte ausgleichen.
Wie unterscheiden sich die Angebote der Versicherungsgesellschaften hinsichtlich der Basisrenten nach § 10a EStG?
Die Versicherungsunternehmen präsentieren verschiedene Tarife mit einer breiten Palette an Zusatzleistungen, die sich insbesondere in Flexibilität, Garantien und Zusatzbausteinen unterscheiden. Die Allianz bietet beispielweise eine klassische Basisrente mit garantierter Mindestrente und einer Überschussbeteiligung an. Die Debeka fokussiert sich auf Stabilität und einen hohen Deckungsstock, der für Anleger Sicherheit bedeutet. Die Nürnberger Versicherung wiederum bietet flexible Beitragszahlungen und die Möglichkeit, Hinterbliebenenleistungen anzupassen.
Die wichtigsten Unterschiede lassen sich oft in der Form der Risikodeckung und der Wahl zwischen klassischen oder fondsgebundenen Basisrenten finden. Fondsgebundene Tarife bieten Chancen auf höhere Renditen, bergen aber auch Marktrisiken. Klassische Rentenversicherungen bieten dagegen stabile Garantien, sind aber renditeorientiert konservativer.
Versicherungsgesellschaft | Tarifbezeichnung | Merkmale | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Allianz | Basisrente Klassik | Garantierte Mindestrente, Überschussbeteiligung | Ausgewogene Mischung aus Sicherheit und Rendite |
Debeka | Basisrente Komfort | Hochwertiger Deckungsstock, hohe Sicherheit | Stabilität im Fokus, keine fondsgebundenen Komponenten |
Nürnberger Versicherung | Basisrente Flex | Flexible Beitragszahlung, Hinterbliebenenschutz | Option auf fondsgebundene Anlageformen |
Welche Rolle spielt die Deklaration der Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung?
Damit die Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10a EStG steuerlich anerkannt werden, müssen diese korrekt in der Steuererklärung angegeben werden. Die Versicherungsgesellschaften stellen hierfür jährlich eine Beitragsbescheinigung aus, die die Höhe der geleisteten Vorsorgebeiträge ausweist. Diese Daten werden in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
Das Finanzamt berücksichtigt diese Angaben dann bei der Berechnung der Sonderausgabenabzüge. Dabei prüft es auch, ob die Beiträge innerhalb der vorgeschriebenen Höchstgrenzen liegen. Eine korrekte und vollständige Deklaration ist deshalb entscheidend für den steuerlichen Nutzen der Basis-Altersvorsorge.
- Wie hoch ist der maximale Steuerabzug bei der Basisrente nach § 10a EStG?
- Welche Unterschiede bestehen bei der Besteuerung der Auszahlung?
- Wie wirken sich fondsgebundene und klassische Basisrenten auf die Steuer aus?
- Welche Gesellschaft bietet den besten Mix aus Sicherheit und Rendite?
- Wie beeinflusst der Hinterbliebenenschutz die steuerliche Behandlung?
- Kann man mehrere Basisrenten gleichzeitig steuerlich geltend machen?
Wie lassen sich die wichtigsten Fragen zur Altersvorsorge nach § 10a EStG beantworten?
Der maximale steuerliche Abzug bei der Basisrente richtet sich nach den jährlich festgelegten Höchstbeträgen für Sonderausgaben. Für 2024 können Alleinstehende bis zu 26.528 Euro und Verheiratete bis zu 53.056 Euro an Beiträgen ansetzen. Die Auszahlung der Basisrente wird im Rentenalter als Einkommen versteuert, wodurch das nachgelagerte Besteuerungsprinzip greift.
Fondsgebundene Basisrenten können höhere Erträge erwirtschaften, bergen aber auch höhere Risiken, was sich indirekt auf die zukünftige Steuerlast auswirkt. Klassische Tarife bieten dagegen Sicherheit mit garantierten Renten, was die Planbarkeit der Steuerbelastung erleichtert. Die Wahl des richtigen Tarifs hängt somit von der individuellen Risikobereitschaft ab.
Hinterbliebenenschutz und Zusatzvereinbarungen können den Beitrag beeinflussen und zählen ebenfalls zu den steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen. Es ist möglich, mehrere Basisrenten gleichzeitig abzusetzen, jedoch müssen dabei die Höchstbeträge beachtet werden.
Bei Unklarheiten oder der Suche nach dem passenden Tarif lohnt es sich, eine individuelle Beratung durch einen Experten in Anspruch zu nehmen. Über unser Angebotsformular erhalten Sie unverbindlich verschiedene Angebote, die auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten sind.
Altersvorsorge § 10a EStG – Tipps

Wenn Sie sich bei der Suche nach dem passenden Vertrag auf den § 10a EStG fokussieren, achten Sie besonders darauf, dass Ihnen der Anbieter ein Zertifikat vorlegt, das die Förderfähigkeit nach dem Einkommensteuergesetz bestätigt. Das ist ein echter Vertrauensanker, denn ohne diese Bescheinigung können sowohl die Steuervorteile als auch staatliche Zulagen flöten gehen. Die Versicherungsgesellschaften, wie etwa Allianz oder HDI, bewerben ihre Riester- oder Rürup-Tarife oft mit attraktiven Elementen wie Beitragsgarantien oder einer flexiblen Auszahlung im Alter – checken Sie genau, ob diese Versprechen auch zu Ihrem Sparverhalten passen.
Das Thema Steuervorteil steht hier im Mittelpunkt – allerdings decken die Tarife in der Regel erst dann richtig auf, wenn Sie das Geld auch wirklich in die Altersvorsorge stecken und den Vertrag über längere Zeit bedienen. Ein Beispiel: Sie investieren jährlich 2.000 Euro in einen Rürup-Vertrag und können im Jahr darauf vielleicht rund 80 % davon von der Steuer absetzen. Das bringt eine spürbare Steuerersparnis, die Sie wiederum reinvestieren oder für andere finanzielle Ziele nutzen können.
Wer Beratung sucht, tut gut daran, mit dem Steuerberater oder einem Fachmann zu sprechen, der den § 10a EStG nicht nur technisch erklären kann, sondern auch zeigt, welche Folgen die spezifischen Beitragszahlungen auf die Steuerlast haben. Seriöse Berater legen Ihnen verschiedene Tariflösungen vor, die voneinander in Laufzeiten, Überschussbeteiligungen oder auch Kapitalwahlrechten abweichen können. Bei der Allianz etwa gibt es Riester-Produkte, die eine garantierte Mindestrente bieten, während HDI Rürup-Tarife anbietet, die zusätzlich eine fondsgebundene Komponente enthalten und so langfristig Chancen auf bessere Renditen eröffnen.
Wenn Sie Vergleiche anstellen, achten Sie darauf, wie hoch die Abschlusskosten sind und ob der Anbieter flexible Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Gerade bei Altersvorsorge nach § 10a EStG können Zulagen und Steuervorteile unbequem verpuffen, wenn Sie einmal nicht identisch mit den Förderkriterien vorgehen. Fragen Sie nach, ob Beiträge pausiert oder angepasst werden können, ohne dass das Ganze direkt an Förderfähigkeit verliert.
Zu guter Letzt ist ein ausführlicher Blick auf die Auszahlungsmöglichkeiten lohnenswert. Manche Tarife erlauben nur eine lebenslange Rente, andere bieten neben der Rente auch Kapitalentnahmen oder eine Kombination daraus – je nachdem, was besser zu Ihnen passt. Diese Gestaltungsmöglichkeiten wirken sich auch auf die Steuerlast im Rentenalter aus, da Rentenzahlungen meist nachgelagert besteuert werden. Hier lohnt sich ein genauer Check, wie das im Vertrag geregelt ist und wie sich das individuell auf Ihre Gesamtrente auswirkt.
FAQ zur Altersvorsorge und § 10a EStG
Was verbirgt sich hinter dem § 10a EStG und wie hilft er bei der Altersvorsorge?
Der § 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG) dreht sich um die Riester-Rente, eine beliebte Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Wenn Sie in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlen, können Sie die Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. So reduziert sich Ihre Steuerlast, während Sie gleichzeitig für das Alter sparen.
Ein aktuelles Beispiel: Die Allianz bietet Riester-Tarife, bei denen Sie jährlich staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile erhalten. Die Beiträge sind flexibel gestaltbar und werden durch die staatliche Förderung attraktiv ergänzt, was gerade für Familien oder Geringverdiener besonders interessant ist.
Welche Tarife und Leistungen bieten Versicherer im Rahmen des § 10a EStG für die Altersvorsorge?
Viele namhafte Versicherungen wie die ERGO, R+V oder die Deutsche Bank bauen ihr Riester-Angebot an den Anforderungen des § 10a EStG aus. Die Tarife konzentrieren sich auf sichere und staatlich geförderte Altersvorsorge und bieten oft folgende Leistungen:
- Garantierte Rentenzahlung ab dem Rentenbeginn
- Flexibilität bei Einzahlungen und Beitragsfreistellungen
- Optionen zur Hinterbliebenenabsicherung
- Investition in Fonds für höhere Renditechancen (fondgebundene Riester-Renten)
- Transparente Kostenstruktur durch klare Gebührenmodelle
Damit profitieren Sie nicht nur von den Steuervorteilen des § 10a EStG, sondern auch von einem individuell auf Ihre Lebenssituation zugeschnittenen Vorsorgeplan.
Wer kann die steuerliche Förderung nach § 10a EStG in Anspruch nehmen und welche Voraussetzungen gibt es?
Die Förderung der Riester-Rente nach § 10a EStG steht vor allem Pflichtversicherten in der deutschen Rentenversicherung zu. Das sind unter anderem Angestellte, Beamte sowie bestimmte Selbständige und geringfügig Beschäftigte. Voraussetzung ist, dass Sie einen zertifizierten Riester-Vertrag abschließen.
Die Beiträge, die Sie einzahlen, können Sie dann steuerlich geltend machen – bis zu maximal 2.100 Euro im Jahr inklusive der staatlichen Zulagen. Das bringt Ihnen gerade dann Vorteile, wenn Sie ordentlich Steuern zahlen und gleichzeitig für die Rente vorsorgen möchten.
Beispiel: Die SIGNAL IDUNA ermöglicht es auch Teilzeitbeschäftigten und Ehepartnern ohne eigenes Einkommen, durch einen Riester-Vertrag von den Förderungen zu profitieren – zum Beispiel über den sogenannten „Ehegattensplitting“.
Wie sieht die steuerliche Behandlung der Auszahlungen aus der Riester-Rente gemäß § 10a EStG aus?
Die Beiträge zur Riester-Rente können Sie zwar während der Ansparphase bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich absetzen. Im Gegenzug werden die Auszahlungen im Rentenalter jedoch als reguläres Einkommen versteuert. Das bedeutet Ihre Rentenzahlungen aus dem Riester-Vertrag müssen Sie in der Besteuerung berücksichtigen.
Das gute daran: Sie genießen den Vorteil, dass Sie im Rentenalter meist in einer niedrigeren Steuerklasse sind und so von geringeren Steuersätzen profitieren. Versicherungen wie die Debeka bieten transparent gestaltete Verträge, bei denen Sie die steuerlichen Aspekte einfach nachvollziehen können. Wichtig ist, dass Sie Ihre Steuerlast in der Rentenphase bereits einplanen, um Überraschungen zu vermeiden.
Wie kann ich die Vorteile des § 10a EStG optimal für meine Altersvorsorge nutzen?
Um die Fördermöglichkeiten des § 10a EStG optimal auszuschöpfen, sollten Sie Ihren Riester-Vertrag sorgfältig auswählen und Ihre Beitragszahlungen an Ihre individuelle Lebenssituation anpassen. Nutzen Sie dabei die verschiedenen Lösungen, die Versicherer anbieten, und kombinieren Sie zum Beispiel:
- staatliche Zulagen und Steuerersparnis
- garantierte Leistungen mit Fondsgebundenheit zur Renditesteigerung
- Zusatzschutz für Partner oder Hinterbliebene
Ein Beispiel: Die AXA bietet Riester-Tarife mit Fondsinvestment, die sich an langfristigen Wertentwicklungen orientieren, und ermöglichen flexible Beitragsanpassungen je nach Einkommen. So können Sie die steuerliche Förderung voll ausschöpfen und gleichzeitig eine auf Sie zugeschnittene Vorsorgelösung nutzen.
Wagen Sie zudem den Vergleich verschiedener Angebote. Nutzen Sie digitale Vergleichsportale oder Beratungsgespräche bei Versicherern wie der Debeka oder CosmosDirekt, um herauszufinden, welche Lösung für Sie am besten passt.