Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel | Aktuelle Hinweise 2025

Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel – Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wie wirkt sich ein Arbeitgeberwechsel auf Ihre betriebliche Altersvorsorge aus?
  • Die Übertragung von Altersvorsorgeverträgen ist gesetzlich geregelt.
  • Sie können Ihren Vorsorgevertrag in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
  • Was sollten Sie bei neuen Arbeitsverträgen bezüglich Altersvorsorge beachten?
  • Ein Arbeitgeberwechsel kann Einfluss auf Riester- oder Rürup-Verträge haben.
  • Frühzeitige Information und Beratung sind bei einem Wechsel entscheidend.

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Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel – Wichtige Hinweise zur Altersvorsorge – Angebote, Beratung

Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel: Was sollten Sie beachten?

Ein Arbeitgeberwechsel bringt viele Veränderungen mit sich, unter anderem auch im Bereich der Altersvorsorge. Gerade in Deutschland ist das Thema Altersvorsorge komplex, da unterschiedliche Verträge, Förderungen und Ansprüche in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bestehen können. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers stellt sich für viele Beschäftigte die Frage, wie es mit der bisherigen Altersvorsorge weitergeht und welche Möglichkeiten sich durch den neuen Arbeitgeber ergeben. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Aspekte wichtig: die Mitnahme von bestehenden Verträgen, mögliche neue Durchführungswege, finanzielle Auswirkungen sowie die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen.

Im Folgenden erfahren Sie, was bei einem Arbeitgeberwechsel hinsichtlich Ihrer bAV zu beachten ist, wie Versicherungsunternehmen wie die Rentenversicherung der Deutschen Rentenversicherung, die Allianz oder die ERGO mit Übergängen und Neuabschlüssen umgehen und welche Leistungen und Rechte Sie haben.

Wie kann ich meine betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel mitnehmen?

Die Übertragung der bestehenden bAV ist für viele Arbeitnehmer ein zentrales Thema beim Wechsel des Arbeitgebers. Grundsätzlich unterscheiden sich die Möglichkeiten je nach Durchführungsweg:

DurchführungswegMitnahmemöglichkeit bei ArbeitgeberwechselBeispiel aus der Praxis
DirektversicherungKann oft zum neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgeführt werden.Die Allianz ermöglicht die Übertragung eines bestehenden Direktversicherungsvertrags auf den neuen Arbeitgeber oder eine beitragsfreie Fortführung beim bisherigen Vertrag.
PensionskasseÜbertragung an neue Pensionskasse oder Auszahlung möglich.Bei der MetallRente ist eine Übertragung der angesparten Rentenansprüche zur neuen Pensionskasse realisierbar. Alternativ wird die Ruhete für Sie geltend gemacht.
PensionsfondsWeitgehend portable, da fondsgebunden, kann zum neuen Träger übertragen werden.Der HDI Pensionsfonds bietet den Übertrag von Ansprüchen bei Arbeitgeberwechsel an.
Direktzusage / UnterstützungskasseBleiben häufig beim alten Arbeitgeber und werden später ausgezahlt.Die Unterstützungskasse der R+V Versicherung sichert Arbeitnehmern die Ansprüche, die meist nicht einfach übertragen werden können.

Eine Übertragung der bAV-Verträge zur Sicherung der Altersvorsorge ist nicht automatisch verpflichtend, jedoch häufig der sinnvollste Weg, um Ansprüche zu erhalten und eine lückenlose Vorsorge sicherzustellen. Bei einer Direktversicherung beispielsweise können Sie eine Anwartschaftsübertragung vornehmen lassen. Sie sollten Ihre bisherigen Verträge beim vorherigen Arbeitgeber genau prüfen sowie die Angebote des neuen Arbeitgebers vergleichen.

Welche Tarife und Leistungen bieten deutsche Versicherer bei Altersvorsorge im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels?

Deutsche Versicherungsunternehmen haben unterschiedliche Lösungen für Arbeitnehmer, die ihre Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel neu organisieren möchten. Viele Unternehmen bieten Tarife, die sowohl den Erhalt bestehender Ansprüche unterstützen als auch neue Vertragsabschlüsse ermöglichen.

Allianz bietet eine Direktversicherung mit flexiblen Beitragszahlungen und der Möglichkeit, eine bestehende Anwartschaft vom vorherigen Arbeitgeber übernehmen zu lassen. Die Tarife beinhalten eine fondsgebundene oder klassische Rentenvariante. Ebenso besteht bei der Allianz die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei fortzuführen, falls keine Übertragung zum neuen Arbeitgeber erfolgt.

Die ERGO bietet im Bereich der betrieblichen Altersversorgung verschiedene Durchführungswege, darunter Direktversicherung und Pensionskasse. ERGO-Tarife legen häufig besonderen Wert auf Anpassungsfähigkeit bei Arbeitgeberwechseln und die Kombination aus Kapital- und Risikoschutz. So lassen sich bestehende Verträge entweder übertragen oder später privat weiterführen.

Ein weiteres Beispiel ist die Alte Leipziger, die mit ihrer Unterstützungskasse individuelle Lösungen anbietet. Hier werden insbesondere Verträge berücksichtigt, die vom neuen Arbeitgeber nicht weitergeführt werden können. Die Unterstützungskasse sorgt für die Sicherung der zugesagten Leistungen bis zur Auszahlung.

Die Wahl des richtigen Tarifs hängt vom persönlichen Arbeitgeberwechsel-Szenario ab: Für Arbeitnehmer, die häufig den Arbeitgeber wechseln, sind portable Tarife mit flexiblen Mitnahmeregelungen vorteilhaft. Für diese richtet sich z.B. der HDI Pensionsfonds mit seinen fondsgebundenen Produkten.

Was passiert steuerlich und sozialversicherungsrechtlich mit der Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel?

Beim Arbeitgeberwechsel ändern sich oft auch die Rahmenbedingungen für die steuerliche Förderung und Sozialversicherungsbeiträge. Für die betriebliche Altersversorgung ist die Entgeltumwandlung entscheidend: Sie ermöglicht Ihnen, Teile des Bruttogehalts in Beiträge zur bAV umzuwandeln und dadurch Steuern und Sozialabgaben zu sparen.

Wenn Sie beispielsweise beim Wechsel des Arbeitgebers einen bestehenden Direktversicherungsvertrag übertragen lassen, bleiben die steuerlichen Förderungen erhalten. Die Übertragung ist laut §4d EStG in der Regel steuerneutral. Bei der Fortführung eines Vertrags außerhalb des Arbeitgebers kann allerdings die Sozialversicherungsfreiheit entfallen.

Im Gegensatz dazu entfällt bei manchen Formen der Direktzusage oder Unterstützungskasse die Sozialversicherungsfreiheit nach dem Arbeitgeberwechsel. Das kann Auswirkungen auf Ihre gesetzliche Rentenversicherung haben. Die Deutsche Rentenversicherung berät hierzu ausführlich, wie sich die Übertragung auf die Rentenansprüche auswirkt.

Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Details sollten Sie vor einem Arbeitgeberwechsel genau prüfen, um keine Nachteile bei Ihrer Altersversorgung zu riskieren. Eine aktuelle Übersicht zeigt, wie sich die wichtigsten Durchführungswege bei Arbeitgeberwechseln verhalten:

DurchführungswegSteuerliche BehandlungSozialversicherungsbeiträge
DirektversicherungPortabilität ist gegeben, Steuerfreiheit bleibt beim Übertrag.Sozialabgabenfreiheit entfällt bei beitragsfreier Fortführung außerhalb Arbeitgeber.
PensionskasseÜbertragung steuerlich neutral möglich.Sozialversicherungsfreiheit ähnlich Direktversicherung.
UnterstützungskasseKeine sofortige Steuerlast bei Übertragung.Sozialabgabenfreiheit eingeschränkt, abhängig vom Vertrag.
  • Wie übertrage ich meine Direktversicherung richtig beim Arbeitgeberwechsel?
  • Welche Alternativen gibt es, wenn der neue Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung anbietet?
  • Wie wirken sich unterbrochene Beschäftigungszeiten auf die Altersvorsorge aus?
  • Wann ist eine private Fortführung der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll?
  • Welche Anbieter unterstützen besonders flexibel bei häufigem Arbeitgeberwechsel?

Antworten auf wichtige Fragen zur Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel

Die Übertragung einer Direktversicherung erfolgt meist durch einen Antrag auf Anwartschaftsübertragung bei der Versicherungsgesellschaft, z.B. der Allianz oder ERGO. Dabei werden die erworbenen Rechte an den neuen Arbeitgeber übergeben. Falls dieser keine bAV anbietet, kann die Vertragsfortführung beitragsfrei erfolgen oder als private Altersvorsorge fortgeführt werden.

Fehlt beim neuen Arbeitgeber ein bAV-System, besteht die Möglichkeit, die Altersvorsorge privat weiterzuführen oder durch eine Riester-Rente beziehungsweise private Rentenversicherung zu ergänzen. Mehrere Versicherer, darunter die Alte Leipziger, bieten hierfür spezielle Tarife.

Unterbrechungen der Beschäftigung können die Rentenansprüche reduzieren, vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Betrieblichen Altersversorgungen hingegen bleiben bei korrekter Übertragung und Fortführung erhalten.

Eine private Fortführung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der neue Arbeitgeber keine bAV anbietet oder die Portabilität nicht möglich ist. Dabei sollten Sie auf die steuerlichen Konsequenzen achten und ggf. Beratung von einem Experten in Anspruch nehmen.

Versicherer wie HDI oder die Allianz sind bekannt für flexible Lösungen bei häufigen Arbeitgeberwechseln. Diese Tarife ermöglichen eine einfache Übertragung und Anpassung.

Für eine individuelle Beratung und passgenaue Angebote zur Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel können Sie unser Angebotsformular nutzen und sich von einem Experten unterstützen lassen. So erhalten Sie eine auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Planung.

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Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel – Tipps

Altersvorsorge – Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel – Tipps und Hinweise
 Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel - Tipps und InfosBeim Arbeitgeberwechsel ergeben sich einige Chancen, Ihre Altersvorsorge clever zu managen – und ebenso einige Stolperfallen, die Sie geschickt umgehen sollten. Achten Sie darauf, Ihre bestehende Altersvorsorge nicht einfach zu vergessen, wenn Sie den Job wechseln. Denn oft können Sie Ihre bisherige Altersvorsorge mitnehmen oder anpassen.

Wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über Ihren früheren Arbeitgeber aufgebaut haben, können Sie diese oftmals „mitnehmen“. Das heißt, Sie können den Vertrag entweder ruhend stellen oder weiterführen – entweder privat oder über den neuen Arbeitgeber. Dadurch sammeln Sie weiter Kapital, ohne von vorne anfangen zu müssen.

Vergessen Sie nicht, beim neuen Arbeitgeber sofort zu fragen, ob eine bAV angeboten wird und wie Sie dort teilnehmen können. Viele Firmen legen Wert darauf, die Vorsorge ihrer Mitarbeiter zu unterstützen. Steuerliche Vorteile und Zuschüsse durch den Arbeitgeber sind dabei oft ein Plus, das Sie nicht verschenken sollten.

Überprüfen Sie Ihre bestehenden Verträge genau. Manchmal rentiert es sich, alt Verträge zu bündeln oder in einen neuen Vorsorgevertrag zu übertragen. Vor allem bei Policen, die schon Jahre alt sind, lohnt ein Check, ob sie noch zeitgemäße Renditechancen und geringe Gebühren bieten.

Wenn Sie die private Altersvorsorge durch den Arbeitgeberwechsel verändern, behalten Sie Ihre persönliche Vorsorge stets im Blick. Denn die staatliche Rente alleine wird nicht ausreichen. Bauen Sie Ihre private und betriebliche Vorsorge also kontinuierlich aus, auch wenn Sie oft den Arbeitgeber wechseln.

Nutzen Sie den Arbeitgeberwechsel als Chance, sich umfassend zum Thema Altersvorsorge beraten zu lassen. Experten helfen Ihnen, Ihre individuelle Situation zu analysieren und die beste Strategie für Ihre Zukunft zu finden. So bleibt Ihre Altersvorsorge auch bei Wechseln stabil und wächst langfristig.

  • Neue Verträge und Fördermöglichkeiten beim neuen Arbeitgeber prüfen
  • Bestehende bAV-Verträge nicht einfach kündigen, sondern mitnehmen oder ruhen lassen
  • Private Altersvorsorge weiterführen und gegebenenfalls anpassen
  • Regelmäßig alle Vorsorgeverträge auf Kosten und Rendite vergleichen
  • Beratung durch Experten in Anspruch nehmen und informiert bleiben

FAQ zur Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel

Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, bleibt Ihre bisher angesparte betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich erhalten. Sie haben verschiedene Wege, wie Sie mit Ihrem Guthaben umgehen können. Wichtig ist, dass die Ansprüche, die Sie über Ihren alten Arbeitgeber erworben haben, Ihnen erhalten bleiben.

Unter anderem gibt es diese Möglichkeiten:

  • Sie können den alten Vertrag beim bisherigen Anbieter weiterführen und die Beiträge selbst einzahlen.
  • Sie können das Guthaben auf den neuen Arbeitgeber übertragen, wenn dieser ebenfalls eine betriebliche Altersvorsorge anbietet.
  • Alternativ können Sie Ihr Guthaben beitragsfrei stellen und es später auszahlen lassen.

Beispiel: Die Allianz bietet Transferservices an, bei denen Ihr Guthaben reibungslos zum neuen Arbeitgeber wechselt. Fragen Sie beim bisherigen Anbieter nach, welche Lösungen speziell für Ihre Altersvorsorge möglich sind.

Wie viele Jahre sollten Sie mindestens bei einem Arbeitgeber bleiben, um von der betrieblichen Altersversorgung zu profitieren?

Die bAV hat oft sogenannte Unverfallbarkeitsfristen. Das bedeutet, dass erst nach einer bestimmten Zeit Ihr Arbeitgeberanteil oder Zusatzleistungen wirklich Ihnen gehören – selbst wenn Sie den Job wechseln. Bei einigen Verträgen liegt diese Frist bei fünf Jahren.

Je länger Sie im Unternehmen sind, desto sicherer sind auch Ihre Ansprüche. Die Deutsche Rentenversicherung und Anbieter wie die Nürnberger Versicherungen erklären, dass Sie mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens drei bis fünf Jahren auf der sicheren Seite sind, um alle angesammelten Leistungen mitnehmen zu können.

Kurzfristige Wechsel können bedeuten, dass Sie nur Ihr eigenes eingezahltes Geld behalten, aber nicht den Arbeitgeberanteil oder mögliche Gewinnbeteiligungen. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen Ihrer Altersvorsorge.

Wie integriere ich die Riester-Rente oder andere private Vorsorgelösungen bei einem Arbeitgeberwechsel?

Die Riester-Rente ist von Ihrem Arbeitgeber unabhängig, kann aber durch einen Wechsel Auswirkungen auf Ihre Förderung haben. Wenn Ihr neuer Job mit der Deutschen Rentenversicherung verknüpft ist – zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – bleiben Ihre Riester-Zulagen erhalten.

Wenn Sie in eine neue Branche oder Selbstständigkeit wechseln, kann sich die Förderfähigkeit ändern. In solch einem Fall sollten Sie Ihre Riester-Rente weiterhin weiter besparen, um die staatlichen Zulagen wie bei der R+V Versicherung optimal zu nutzen.

Andere Vorsorgelösungen wie die private Rentenversicherung oder fondsgebundene Policen bleiben unverändert bestehen, egal bei welchem Arbeitgeber Sie sind. Prüfen Sie aber Ihre Beiträge und Verträge regelmäßig und passen Sie Ihre Strategie an, damit Sie Ihre Altersvorsorge in jeder Lebensphase im Griff haben.

Welche Altersvorsorgelösungen bieten große Arbeitgeber in Deutschland beim Wechsel schon heute an?

Viele große Unternehmen in Deutschland verstehen, dass der Arbeitsmarkt dynamisch ist und unterstützen deshalb Mitarbeiter mit attraktiven Altersvorsorgelösungen, die beim Wechsel flexibel bleiben. Zum Beispiel bieten Firmen wie Siemens oder die Deutsche Telekom folgende Leistungen an:

  • Eine automatische Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge zu neuen Arbeitgebern innerhalb des Konzerns oder zu externen Anbietern
  • Flexible Beitragsmodelle, die auch bei Unterbrechung weitergeführt oder pausiert werden können
  • Beratung und digitale Tools, mit denen Sie Ihre Vorsorge mobil und unabhängig verwalten können

Die Allianz als einer der führenden Versicherungspartner für betriebliche Altersvorsorge unterstützt Kunden heute mit tariflichen Lösungen, die eine nahtlose Weiterführung oder Übertragung ermöglichen. So behalten Sie beim Arbeitgeberwechsel den Überblick und sichern Ihre Altersvorsorge langfristig ab.

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