Altersvorsorgeunterhalt | Aktuelle Hinweise 2025
Altersvorsorgeunterhalt – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Was bedeutet Altersvorsorgeunterhalt für Ihre finanzielle Sicherheit?
- Wie wirkt sich der Altersvorsorgeunterhalt auf Ihre Rentenansprüche aus?
- Welche Rechte und Pflichten haben Sie dabei?
- Wie können Sie Altersvorsorgeunterhalt rechtlich durchsetzen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, Altersvorsorgeunterhalt zu berechnen?
- Wie beeinflusst der Altersvorsorgeunterhalt Ihre Scheidungsfolgen?
Was bedeutet Altersvorsorgeunterhalt und wie wirkt er sich auf Ihre Altersvorsorge aus?
Altersvorsorgeunterhalt ist ein Begriff, der in der Altersvorsorge eine spezielle Rolle spielt. Er bezeichnet finanzielle Zahlungen, die eine Person im Ruhestand von einer anderen erhält, um den Lebensunterhalt zu sichern. Besonders relevant wird der Altersvorsorgeunterhalt bei getrennt lebenden oder geschiedenen Paaren, bei denen einer der Partner durch Unterhaltszahlungen die Altersvorsorge des anderen ergänzen soll. Im Gegensatz zur regulären Altersvorsorge, die durch eigene Einzahlungen in Versicherungen oder Sparpläne entsteht, stellt der Altersvorsorgeunterhalt eine externe Unterstützung dar, die das monatliche Einkommen im Alter erhöhen kann.
Wie funktioniert Altersvorsorgeunterhalt im Detail?
Der Altersvorsorgeunterhalt wird im Rahmen des Unterhaltsrechts geregelt und ist häufig Bestandteil von Scheidungs- oder Trennungsvereinbarungen. Er kann auch als eine Art Ergänzung zu den eigenen Rentenansprüchen verstanden werden. Dabei richtet sich die Höhe nach dem Bedarf des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Rentenversicherungen erfolgt der Altersvorsorgeunterhalt meist als laufende Zahlung, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet wird, inklusive der Altersvorsorge.
In der Praxis bedeutet dies: Ein Ehepartner, der während der Ehe weniger in Altersvorsorge eingezahlt hat oder aufgrund von z.B. Erziehung der Kinder Einkommensverluste hinnehmen musste, kann auf Altersvorsorgeunterhalt Anspruch erheben. Dieser Unterhalt soll helfen, finanzielle Nachteile auszugleichen und eine angemessene Altersvorsorge zu gewährleisten.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für den Altersvorsorgeunterhalt?
Der Altersvorsorgeunterhalt wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt – vor allem §§ 1570 bis 1573 BGB. Hier ist festgelegt, dass Unterhaltsverpflichtungen auch noch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben bestehen können, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem sogenannten Trennungsunterhalt, der bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt wird, und dem nachehelichen Unterhalt, zu dem auch der Altersvorsorgeunterhalt zählt.
Die Dauer und Höhe des Altersvorsorgeunterhalts kann dabei von Gerichten festgelegt oder in einem Ehevertrag schriftlich vereinbart werden. Faktoren wie die Lebensstellung der Ehepartner während der Ehezeit und die bisherigen Alterssicherungssysteme spielen ebenso eine Rolle.
Wie wirken sich Altersvorsorgeunterhalt und private Rentenversicherungen zusammen aus?
Viele Menschen kombinieren Altersvorsorgeunterhalt mit privaten Rentenversicherungen, um im Alter flexibel abgesichert zu sein. Versicherer wie die Allianz, R+V oder die Debeka bieten verschiedene Rentenversicherungstarife, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dabei können Einmalzahlungen, Rentensteigerungen oder Kapitalwahlrechte vereinbart werden, die neben dem Unterhalt ein zusätzliches finanzielles Polster schaffen.
In der folgenden Tabelle sehen Sie beispielhaft unterschiedliche Rentenversicherungstarife, die ergänzend zum Altersvorsorgeunterhalt genutzt werden können:
Versicherungsgesellschaft | Tarifbezeichnung | Leistungen | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Allianz | Rentenversicherung Classic | Garantierte Rente, Kapitalwahlrecht, Überschussbeteiligung | Hohe Sicherheit, flexible Auszahlungsoptionen |
R+V | Flexible Rentenversicherung | Individuelle Beitragszahlung, lebenslange Rente | Verzicht auf Gesundheitsprüfung möglich |
Debeka | Riester-Rente Komfort | Staatliche Förderungen, lebenslange Rente | Speziell für private Altersvorsorge geeignet |
Der Altersvorsorgeunterhalt kann so als Ergänzung zur gesetzlichen Rente dienen, während private Versicherungen die Versorgung stabilisieren und erhöhen. Dies schafft eine breitere Absicherung im Ruhestand.
Welche Herausforderungen ergeben sich beim Altersvorsorgeunterhalt?
Das Thema Altersvorsorgeunterhalt ist häufig mit Unsicherheiten verbunden. Konflikte entstehen oft bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs und der Dauer der Zahlungen. Im Hinblick auf die zukünftige finanzielle Stabilität ist unklar, wie lange der Unterhalt geleistet wird und ob die Mittel ausreichen, um die Versorgungslücken wirklich zu schließen.
Außerdem steht der Altersvorsorgeunterhalt im Spannungsfeld von sozialrechtlichen Faktoren, etwa wenn Grundsicherungsleistungen im Alter beantragt werden oder sich Änderungen im Einkommen eines Partners ergeben. Darum gehen Berechnungen oft mit Beratung von Fachleuten einher, um realistische und rechtlich tragfähige Lösungen zu schaffen.
- Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt erfüllt sein?
- Wie wird die Höhe des Altersvorsorgeunterhalts berechnet?
- Wie lange ist Altersvorsorgeunterhalt zu zahlen?
- Wie lässt sich der Altersvorsorgeunterhalt mit der gesetzlichen Rente kombinieren?
- Welche Versicherungen unterstützen zusätzlich beim Aufbau der Altersvorsorge?
- Wie verändert sich der Altersvorsorgeunterhalt bei Neuberechnung der Einkünfte?
Die Voraussetzungen für Altersvorsorgeunterhalt richten sich nach dem ehelichen Lebensstandard und den individuellen Verhältnissen. Die Höhe bemisst sich an dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Bedarf des Berechtigten. In der Regel ist der Unterhalt bis zum Beginn der Regelsaltersrente zu zahlen, kann jedoch bei besonderem Bedarf auch darüber hinaus gelten. Die Kombination mit der gesetzlichen Rentenversicherung sorgt oft für eine stabilere Finanzierung der Alterssicherung, unterstützt durch private Rentenversicherungen von renommierten Gesellschaften wie der Allianz oder R+V. Änderungen der finanziellen Verhältnisse eines Partners können eine Anpassung des Unterhalts notwendig machen.
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Altersvorsorgeunterhalt – Tipps

Wenn Sie Ihre eigene Altersvorsorge planen oder bestehende Verträge überprüfen, sollten Sie unbedingt berücksichtigen, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt besteht. Stellen Sie sich vor, Ihr Partner hat während der Ehezeit wegen der Kinderbetreuung wenig verdient und deshalb keine oder kaum Rentenansprüche aufgebaut. In solchen Fällen hat er oder sie oft einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Alter, der sich auf Ihre finanzielle Planung auswirken kann.
Bei der Beratung und dem Vergleich von Angeboten lohnt sich ein Blick auf Tarife, die flexibel genug sind, um auf solche Unterhaltsverpflichtungen zu reagieren. Manche Lebensversicherungen oder Rentenversicherungsprodukte bieten beispielsweise die Möglichkeit, Auszahlungsmöglichkeiten individuell zu gestalten – etwa als lebenslange Rente oder Einmalzahlung – was Ihnen in Unterhaltssituationen mehr Spielraum verschafft. So können Sie sicherstellen, dass Sie trotz Unterhaltszahlungen Ihre Lebensqualität im Alter halten.
Ein weiteres Augenmerk sollten Sie auf die Vertragsbedingungen legen:
- Wie wird die Rente berechnet, wenn Unterhaltspflichten vorhanden sind?
- Gibt es Anpassungsmechanismen bei der Auszahlung, falls sich Ihre Finanzsituation ändert?
- Wie flexibel lässt sich die Vorsorge bei geänderten Unterhaltsverpflichtungen anpassen?
Ein Beispiel: Bei der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie nach einer Scheidung unter Umständen Rentenansprüche des Ex-Partners, was den Altersvorsorgeunterhalt betreffen kann. Andere Anbieter, wie die Allianz, bieten Rententarife mit Hinterbliebenenschutz und flexiblem Rentenbeginn, die in solchen Fällen hilfreich sein können.
Darüber hinaus sollten Sie beim Austausch mit einem Berater gezielt nachfragen, wie die Altersvorsorgeunterhalt in unterschiedlichen Lebenssituationen gehandhabt wird – etwa bei Trennung, Scheidung oder dem Tod eines Partners. Ein guter Berater erklärt, wie sich Unterhaltsansprüche berechnen und auswirken, ohne Sie mit juristischen Details zu erschlagen, damit Sie die Folgen für Ihre Altersvorsorge gut einschätzen können.
Zum Abschluss lohnt sich ein regelmäßiger Check Ihrer Vorsorgepläne, besonders wenn Ihre familiäre Situation sich ändert. Ändern sich Unterhaltsansprüche, passt sich idealerweise auch Ihre Altersversorgung an. So vermeiden Sie, dass Sie in späteren Jahren trotz guter Vorsorge vor finanziellen Engpässen stehen.
Kurz gesagt: Halten Sie Augen und Ohren offen, wenn es um Verträge und Beratung rund um Altersvorsorgeunterhalt geht, und wählen Sie Lösungen, die Ihnen Flexibilität und Sicherheit in Kombination bieten. Dann steht Ihrer entspannten Zukunft nichts mehr im Weg.
FAQ zur Altersvorsorgeunterhalt – Ihre Fragen, unsere Antworten
Was versteht man unter Altersvorsorgeunterhalt?
Altersvorsorgeunterhalt bezeichnet finanzielle Leistungen, die eine Person oder Institution jemandem gegenüber erbringen muss, um dessen Altersvorsorge sicherzustellen. Meistens kommt das Thema bei geschiedenen oder getrennten Paaren auf – hier geht es darum, ob und wie lange ein Ex-Partner die private Altersvorsorge des anderen unterstützen muss. Das Ziel dahinter ist, dass niemand im Alter durch Trennung oder Scheidung in finanzielle Not gerät. Oft zeigt sich, dass gemeinsame Altersvorsorgeansprüche während der Ehe aufgebaut wurden und diese nun fair aufgeteilt oder abgesichert werden müssen.
Wer muss Altersvorsorgeunterhalt zahlen und bis wann?
Grundsätzlich trifft der Altersvorsorgeunterhalt häufig den Partner, der weniger oder nicht selbst für die Altersvorsorge sorgen konnte, weil er etwa die Familie betreut hat. Juristisch gesprochen gilt, dass die Verpflichtung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze – meist um die 67 Jahre – bestehen kann. Nach dem Gesetz können Lebenspartner oder Ehegatten nach einer Trennung Ansprüche geltend machen, wenn eine Partei die Altersvorsorge des anderen während der Beziehung erheblich beeinträchtigt hat.
Aktuelles Beispiel: Wer etwa während der Beziehung hauptsächlich das Haus verwaltete und keine Rentenbeiträge zahlte, kann vom anderen verlangen, dass Beiträge gezahlt werden, bis die gesetzliche Altersgrenze erreicht ist. Die Praxis zeigt aber auch, dass eine Einigung unter den Beteiligten oft über flexible Lösungen erfolgt, um die finanziellen Belastungen nachvollziehbar zu gestalten.
Wie kann ich meine private Altersvorsorge trotz Unterhaltszahlungen absichern?
Wenn Unterhaltszahlungen eine finanzielle Belastung darstellen, lohnt es sich, die Altersvorsorgesituation ganzheitlich zu betrachten. Die folgenden Lösungswege sind denkbar:
- Aufteilen der Altersvorsorge-Beiträge über mehrere Jahre, sodass nicht alles auf einmal beansprucht wird
- Nutzung staatlich geförderter Modelle wie die Riester- oder Rürup-Rente, die trotz Unterhaltszahlungen eigene Rentenansprüche sichern
- Abschluss von flexiblen Versicherungstarifen, die Beiträge an Ihre aktuelle finanzielle Lage anpassen lassen, etwa bei der Allianz oder der Debeka
Viele Versicherungsgesellschaften bieten Tarife, bei denen man neben Beitragsflexibilität auch eine kombinierte Absicherung von Hinterbliebenenschutz und Altersrente erhält. So können Sie die private Vorsorge uneingeschränkt weiterführen und gleichzeitig Ihren Verpflichtungen nachkommen.
Welche Rolle spielt der Versorgungsausgleich im Zusammenhang mit Altersvorsorgeunterhalt?
Der Versorgungsausgleich ist das Verfahren, bei dem Altersvorsorgeansprüche, die während einer Ehe erworben wurden, im Scheidungsfall gerecht aufgeteilt werden. Dies betrifft gesetzliche Renten, aber auch Betriebs- und private Rentenversicherungen.
Für den Altersvorsorgeunterhalt bedeutet das: Manch einer denkt, der Versorgungsausgleich decke alles ab – das stimmt aber nicht immer. Die Ansprüche, die durch den Versorgungsausgleich entstehen, können durch Unterhaltszahlungen ergänzt werden, wenn etwa der ausgeglichene Anteil nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Das ist besonders für Menschen wichtig, deren Rente aufgrund beruflicher Pausen (z.B. Kindererziehung) gering ausfällt und die daher vom Ex-Partner Altersvorsorgeunterhalt erhalten. Versicherer wie die Allianz bieten oft auch spezielle Beratung dazu an, wie Sie Altersvorsorgeansprüche und Unterhalt bestmöglich kombinieren können.
Kann ich Altersvorsorgeunterhalt steuerlich geltend machen?
Altersvorsorgeunterhalt kann unter Umständen steuerlich anerkannt werden, allerdings hängt das stark vom Einzelfall ab und wie die Zahlungen gestaltet sind. Generell können Unterhaltsleistungen, die direkt der Altersvorsorge dienen und vertraglich geregelt sind, für den Zahlenden als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein. Der Empfänger muss die Leistungen hingegen als Einnahmen versteuern.
Ein aktuelles Beispiel: Wenn Sie regelmäßig Beiträge an die private Rentenversicherung Ihres Ex-Partners leisten, gelten diese Zahlungen oft als „Unterhaltsbeitrag“. Das Finanzamt akzeptiert diese als Sonderausgaben, wenn entsprechend belegt. Deshalb empfiehlt sich auch hier eine individuelle Beratung.
Einige Versicherer bieten zudem Tarife an, bei denen die Beitragszahlungen flexibel gestaltet und steuerlich optimal berücksichtigt werden können. Auf diese Weise bleiben Sie finanziell handlungsfähig und sichern Ihren Altersvorsorgeunterhalt bestmöglich ab.