Auszahlung betriebliche Altersvorsorge an Erben | Aktuelle Hinweise 2025
Auszahlung betriebliche Altersvorsorge an Erben – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die betriebliche Altersvorsorge kann im Todesfall auf Erben übertragen werden.
- Ansprüche verfallen nicht automatisch mit dem Tod des Versorgungsberechtigten.
- Welche Rechte haben Erben bei der betrieblichen Altersvorsorge?
- Wie erfolgt die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge an die Erben?
- Erben müssen sich meist an spezielle Nachweispflichten halten.
- Steuerliche Aspekte können bei der Auszahlung an Erben eine Rolle spielen.

Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge an Erben – Was Sie wissen sollten
Wann erfolgt die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge an Erben?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) dient in erster Linie der Versorgung im Alter, kann aber auch im Todesfall an die Erben ausgezahlt werden. Ob und in welcher Form die Auszahlung an die Erben stattfindet, hängt von der Art des bAV-Vertrages ab. Beim Direktversicherungsvertrag, einer der häufigsten Formen, sind in der Regel Bezugsberechtigte benannt, die die Leistungen erhalten, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn verstirbt. Bei der sogenannten Unverfallbarkeit wird die Anwartschaft auf die Rentenzahlung gesichert, sodass Erben im Todesfall Ansprüche geltend machen können.
In manchen Fällen wird die angesparte Summe als einmalige Kapitalauszahlung an die Erben geleistet, in anderen Fällen zahlt die Versicherung weiterhin eine Rente aus. Wichtig ist, dass für eine reibungslose Auszahlung eine klare Benennung der Bezugsberechtigten im Vertrag hinterlegt ist. Ohne entsprechende Regelung fällt die Auszahlung an die gesetzlichen Erben, was den Prozess verlängern kann.
Wie unterscheiden sich die Tarife der großen Anbieter bei der Erbenregelung?
Die führenden deutschen Versicherungsgesellschaften wie Allianz, R+V Versicherung und HDI bieten unterschiedliche Modelle für die Auszahlung an Erben.
| Anbieter | Tarifbezeichnung | Deckung im Todesfall vor Rentenbeginn | Form der Auszahlung an Erben |
|---|---|---|---|
| Allianz | Direktversicherung Klassik | Kapital-/Rentenleistung | Einmalige Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung |
| R+V Versicherung | PensionDirekt | Garantierte Todesfallleistung | Erben erhalten angespartes Kapital als Einmalzahlung |
| HDI | Betriebsrente Invest | Todesfallschutz mit Hinterbliebenenrente | Rentenleistung für berechtigte Erben |
Diese Tarife zeigen, dass es sowohl Kapital- als auch Rentenzahlungen geben kann. Die Wahl des Tarifs beeinflusst somit direkt, wie die Erben die Leistung erhalten.
Welche steuerlichen Aspekte gelten bei der Auszahlung an Erben?
Die Auszahlung der bAV-Leistungen an Erben ist steuerlich besonders relevant. Bei Kapitalauszahlungen unterliegt das Erbe häufig der sogenannten Erbschaftsteuer. Die genaue Steuerlast hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Versicherten und den Erben sowie von Freibeträgen ab. Nahestehende Personen wie Ehepartner oder Kinder haben höhere Freibeträge. Zudem sind Rentenzahlungen aus der bAV für Erben nach deren eigener Steuerklasse zu bewerten.
Steuerlich vorteilhaft kann eine fortlaufende Rentenzahlung an die Erben sein, da diese über mehrere Jahre verteilt ist und so die Steuerlast niedriger ausfallen kann. Es lohnt sich daher, die Vertragsmodalitäten und möglichen steuerlichen Folgen genau zu prüfen.
Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Erben die betriebliche Altersvorsorge erhalten?
Um sicherzustellen, dass Ihre Erben die bAV-Leistungen erhalten, sollten Sie Bezugsberechtigungen im Vertrag eindeutig festlegen. Viele Versicherer wie die Allianz ermöglichen es, mehrere Bezugsberechtigte einzusetzen und diese jederzeit zu ändern. Sollten Sie keine Bezugsberechtigten benennen, wird die Auszahlung über die Erbfolge geregelt, was oft mit bürokratischem Aufwand verbunden ist.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Dokumentation und Information Ihrer Erben über die bAV-Verträge. So können Verzögerungen bei der Antragstellung verhindert werden. Außerdem empfiehlt sich, die Vertragsdaten bei einer zentralen Stelle, z. B. dem Versicherungsunternehmen oder einem Treuhänder, zu hinterlegen.
Welche Rolle spielt die versicherungsrechtliche Gestaltung bei der Auszahlung an Erben?
Die versicherungsrechtliche Ausgestaltung des bAV-Vertrages entscheidet maßgeblich darüber, wie die Auszahlung im Todesfall abläuft. Ein Vertrag mit Hinterbliebenenschutz bietet z. B. eine garantierte Leistung an Erben. Tarife ohne Todesfallschutz enden bei Tod des Versicherten ohne weitere Zahlungen, was dazu führen kann, dass die Erben leer ausgehen.
Unternehmen wie die R+V Versicherung bieten daher spezielle Tarife, bei denen eine garantierte Mindestleistung im Todesfall enthalten ist. Diese Vereinbarungen sind wichtig, um die Altersvorsorge auch über den Tod hinaus zu sichern – gerade wenn keine gesetzliche Absicherung für die Erben bestehen sollte.
- Wie kann ich die Bezugsberechtigten für meine betriebliche Altersvorsorge korrekt benennen?
- Welche Unterschiede bestehen bei der Auszahlung an Erben zwischen Direktversicherung und Pensionskasse?
- Wie wirkt sich ein vorzeitiger Tod auf die steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge aus?
- Welche Leistungen bieten Versicherer wie Allianz oder R+V direkt im Todesfall an?
- Wie funktioniert die Auszahlung, wenn keine Bezugsberechtigten benannt wurden?
Die korrekte Benennung der Bezugsberechtigten stellen Sie bei Ihrem Versicherer oder der Verwaltung der bAV sicher. Unterschiedliche Durchführungswege wie Direktversicherung oder Pensionskasse haben unterschiedliche Regelungen zur Auszahlung bei Tod. Bei einem Todesfall vor Rentenbeginn können Steuerregelungen greifen, die die Erben betreffen, insbesondere im Hinblick auf Erbschaftsteuer. Anbieter wie Allianz oder R+V Versicherung haben Tarife mit oder ohne Hinterbliebenenschutz, die die Leistungen an Erben beeinflussen. Wenn keine Bezugsberechtigten benannt sind, erfolgt die Auszahlung meist an die gesetzlichen Erben, was meist eine längere Abwicklung bedeutet.
Für individuelle Fragen lohnt sich eine Beratung durch einen Experten, der Ihre persönliche Situation genau analysiert und maßgeschneiderte Angebote erstellt. Über unser Angebotsformular können Sie unkompliziert verschiedene Angebote einholen und vergleichen.
Auszahlung betriebliche Altersvorsorge an Erben – Tipps
Wenn es um die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an Erben geht, lohnt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte. Je nach Vertrag und Durchführungsweg kann die Auszahlung an die Hinterbliebenen unterschiedlich geregelt sein. Manche Verträge haben explizite Regelungen, andere nicht.Wenn Sie eine bAV kündigen oder im Todesfall ausgezahlt wird, kommt es oft vor allem auf die vertragliche Gestaltung an. Schauen Sie genau in die Bedingungen zu Hinterbliebenenleistungen. Dabei unterscheiden sich sowohl die einzelnen bAV-Arten (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse) als auch die Todesfallleistungen erheblich.
- Bei einer Direktversicherung wird im Todesfall häufig die garantierte Ablaufleistung an die Erben ausgezahlt, sofern keine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente vereinbart wurde.
- Pensionskassen zahlen meist eine Hinterbliebenenrente, manchmal auch eine Kapitalabfindung an Erben aus, falls keine Bezugsberechtigung für andere Hinterbliebene vorliegt.
- Unterstützungskassen sind oft weniger transparent, hier hängt die Auszahlung stark vom Einzelfall ab, ob und wie Erben Geld erhalten.
- Bei Pensionsfonds gelten die Fondsregeln, oft gibt es aber eine Todesfallleistung – meistens in Form einer Kapitalauszahlung an die Erben.
Ein weiterer wichtiger Tipp: Die bAV-Auszahlung an Erben kann steuerliche Konsequenzen haben. Eine einmalige Kapitalauszahlung zählt unter Umständen als sonstige Einkünfte und wird ganz normal versteuert. Prüfen Sie deshalb die steuerlichen Aspekte im Todesfall genau, um böse Überraschungen für Ihre Erben zu vermeiden.
Auch die Frage der Bezugsberechtigung ist ein Punkt, den Sie unbedingt klären sollten. Nur wenn Sie eine Person als Bezugsberechtigten bestimmt haben, erhalten diese automatisch Leistungen. Fehlt die Bezugsberechtigung, geht der Anspruch manchmal auf die Erben im Testament oder die gesetzliche Erbfolge über – das ist aber nicht immer garantiert.
- Bezugsberechtigte festlegen: Ehepartner, Kinder oder andere nahestehende Personen können direkt begünstigt werden.
- Regelmäßig prüfen, ob die Bezugsberechtigung noch aktuell ist und gegebenenfalls an veränderte Lebenssituationen anpassen.
- Bei einer Änderung des Familienstands (z.B. Scheidung, neue Partnerschaft) die Bezugsberechtigung zeitnah neu regeln.
Falls Sie schon einen Rentenbeginn aus der bAV erreicht haben, ist die Übertragung an Erben komplizierter. Die laufende Rentenzahlung endet meistens mit dem Tod, es sei denn, Ihr Vertrag sieht explizit Hinterbliebenenrenten vor. Dann bekommen die Erben oder Bezugsberechtigten weiterhin eine Rente.
Abschließend hilft ein regelmäßiger Check aller Unterlagen zur betrieblichen Altersvorsorge, um sicherzugehen, dass Ihre Wünsche zur Auszahlung an Erben auch wirklich umgesetzt werden können. Beratungen durch Fachleute – etwa bei Versicherern, Steuerberatern oder spezialisierten Anwälten – sorgen für Klarheit und schützen Ihre Erben vor bürokratischen Fallstricken.
FAQ zur Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge an Erben
Wer erhält die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Versicherte vor der Auszahlung verstirbt?
Wenn Sie vor der Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) versterben, hängt die Auszahlung an Ihre Hinterbliebenen von der Art der bAV und den vertraglichen Regelungen ab. In der Regel wird die Leistung an die Erben oder eine benannte Person ausgezahlt. Bei Direktversicherungen oder Pensionskassen ist häufig ein Bezugsrecht zu Lebzeiten möglich – das heißt, Sie können eine oder mehrere Personen festlegen, die im Todesfall das Geld erhalten. Fehlt eine solche Regelung, greift die gesetzliche Erbfolge.
Die Allianz bietet beispielsweise die Möglichkeit, das Bezugsrecht schon bei Vertragsabschluss festzulegen, um unsicherheiten bei der Auszahlung zu vermeiden. So profitieren Ehepartner, Kinder oder auch andere Vertrauenspersonen von Ihrer Vorsorge. Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche regelmäßig prüfen und anpassen, denn Familienkonstellationen ändern sich im Laufe der Zeit.
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge an die Erben ausgezahlt – in einer Summe oder als Rente?
Ob die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge an Ihre Erben als Einmalzahlung oder als laufende Rentenzahlung erfolgt, hängt vom Vertrag und dem Versicherungsprodukt ab. Manche Verträge, etwa klassische Direktversicherungen bei der R+V Versicherung, sehen eine Einmalzahlung vor, die Ihre Erben direkt erhalten. Andere Modelle, insbesondere Pensionszusagen oder Direktzusagen, können auch als Rentenzahlungen weitergeführt werden.
Häufig bieten Versicherer wie die Debeka die Möglichkeit, individuelle Regelungen im Todesfall zu treffen. Beispielsweise kann geregelt sein:
- die Hinterbliebenen erhalten eine einmalige Kapitalauszahlung
- es wird eine Witwen- oder Waisenrente für die Erben eingerichtet
- oder aber die Ansparphase geht auf eine andere Person über
So können Sie dafür sorgen, dass Ihre Erben finanziell abgesichert sind – auch wenn Sie Ihre Altersvorsorge selbst nicht mehr nutzen können. Eine konkrete Beratung hilft dabei, den passenden Weg zu finden.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn keine Erben vorhanden sind oder kein Bezugsrecht eingetragen ist?
Wenn keine Erben vorhanden sind oder Sie keine benannte Bezugsberechtigung in Ihrem bAV-Vertrag hinterlegt haben, besteht das Risiko, dass die Leistungen an den Versicherer oder den Versorgungsträger fallen. Das bedeutet konkret: Die angesparten Beiträge könnten nicht ausgezahlt werden, sondern verfallen.
Versicherungsgesellschaften wie die Ergo empfehlen deshalb, stets eine klare Regelung zu treffen und Bezugsberechtigte zu benennen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kapital tatsächlich in die richtigen Hände gelangt. Sollte sich die Situation ändern, etwa durch Heirat, Geburt eines Kindes oder Trennung, lohnt sich ein Check, damit Ihre Vorsorge weiterhin nach Ihren Wünschen wirksam bleibt.
Welche Möglichkeiten gibt es, die betriebliche Altersvorsorge für die Erben optimal zu gestalten?
Damit Ihre betriebliche Altersvorsorge im Todesfall so ankommt, wie Sie es wünschen, können Sie verschiedene Lösungen nutzen. Diese helfen Ihnen, den Vermögensübergang klar und individuell zu gestalten:
- Bezugsberechtigung direkt im Vertrag eintragen: Sie legen fest, wer das angesparte Kapital oder die Rente erhält.
- Mit einer sogenannten Todesfallleistung sichern Sie ab, dass im Falle Ihres frühzeitigen Todes Ihre Erben profitieren.
- Vertragsgestaltung mit Beitragsrückgewähr: Einige Tarife bei Versicherern wie der Nürnberger Versicherung bieten eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn.
- Absicherung über eine Hinterbliebenenrente: Diese kann in Ihrem Vertrag verankert werden und versorgt Ihre Erben mit regelmäßigen Zahlungen.
Eine bewusste und rechtzeitige Planung macht Ihre betriebliche Altersvorsorge zu einem sicheren Vermögenswert für Ihre Familie – auch über Ihren Tod hinaus. Viele Versicherer bieten inzwischen auch digitale Tools oder Beratungsangebote an, damit Sie Ihre Vorsorge jederzeit transparent im Blick behalten können.