Betriebliche Altersvorsorge 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze | Aktuelle Hinweise 2025

Betriebliche Altersvorsorge 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze – Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind der Maximalbetrag für sozialversicherungsfreie Beiträge zur bAV.
  • Im Jahr 2025 sind das monatlich bis zu 322 Euro, die Sie und Ihr Arbeitgeber sozialversicherungsfrei einzahlen können.
  • Wie wirkt sich die 4%-Regel auf Ihre Sozialversicherungsbeiträge aus?
  • Die Sozialversicherungsfreiheit gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
  • Was unterscheidet die 4% BBG von den 8% BBG bezüglich Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit?
  • Die 4% BBG spart Sozialabgaben, während die 8% BBG hauptsächlich steuerfreie Beiträge ermöglicht.

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Betriebliche Altersvorsorge 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze – Wichtige Hinweise zur Altersvorsorge – Angebote, Beratung

Was bedeutet die Betriebliche Altersvorsorge 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für Sie?

Was versteht man unter der 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Die Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können bis zu einem bestimmten Betrag sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag entspricht 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung. Für Sie als Arbeitnehmer heißt das konkret: Wenn Sie monatlich bis zu 4 Prozent der BBG in Ihre bAV einzahlen, fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung auf diesen Betrag an. Dabei umgeht man die Abzüge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, was zu einer deutlichen Ersparnis führt. Die Sozialversicherungsfreiheit gilt für die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Diese Regelung betrifft sowohl die Beiträge, die allein vom Arbeitgeber kommen, als auch den Anteil, den Sie durch Entgeltumwandlung finanzieren. Entgeltumwandlung bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer Teile Ihres Bruttolohns in die bAV einzahlen. Dadurch reduziert sich ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen, was sich unmittelbar positiv auf Ihre Sozialversicherungsabgaben auswirkt.

Wie hoch ist der Freibetrag für 2025 und was bedeutet das für Ihre Beitragszahlungen?

Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze angepasst. Für das Jahr 2025 liegt die BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung in West und Ost bei 96.600 Euro jährlich. Daraus ergeben sich folgende Werte:

KennzahlWert 2025 (West und Ost)Berechnung
Jährliche BBG (GRV)96.600 EuroGesetzlich festgelegt
4% der BBG (jährlich)3.864 Euro96.600 Euro ⋅ 4%
4% der BBG (monatlich)322 Euro3.864 Euro ÷ 12

Sie können im Jahr 2025 also monatlich bis zu 322 Euro in eine bAV einzahlen, ohne dass Sie oder Ihr Arbeitgeber darauf Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das bedeutet einen echten finanziellen Vorteil im Rahmen der Entgeltumwandlung.

Wie unterscheidet sich die 4 Prozent BBG von der 8 Prozent BBG in der bAV?

Grundsätzlich gibt es zwei Prozentgrenzen, die bei der bAV relevant sind: 4 Prozent der BBG und 8 Prozent der BBG. Beide Grenzen spielen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit eine Rolle, werden aber unterschiedlich behandelt.

FreibetragHöhe 2025 (monatlich)Auswirkung
4% der BBG322 EuroSozialversicherungsfrei und steuerfrei
8% der BBG644 EuroSteuerfrei, aber der Betrag über 4% ist sozialversicherungspflichtig

Das wesentliche Merkmal ist: Beiträge bis zu 4 Prozent der BBG sind sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei. Beträge, die zwischen 4 und 8 Prozent der BBG liegen, sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch der Sozialversicherungspflicht. Die Sozialversicherungsfreiheit führt zu einer noch höheren Ersparnis, da sie sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge betrifft.

Welche Versicherer bieten bAV-Tarife mit Berücksichtigung der 4 Prozent BBG an?

Deutsche Versicherungsunternehmen bieten diverse Tarife für die bAV an, die die 4 Prozent BBG berücksichtigen. Hier einige Beispiele:

VersichererTarifbezeichnungBesonderheiten
AllianzAllianz Direktversicherung bAVGarantierte Beiträge bis 4% BBG, flexible Entgeltumwandlung, umfangreiche Zusatzleistungen
R+V VersicherungPensionskasse bAV TarifSozialversicherungsfreie Beiträge bis 4% BBG, Beitragsgarantie, fondsgebundene Optionen
ERGOPensionsfonds ERGO bAVEntgeltumwandlung mit Sozialversicherungsfreiheit bis 4% BBG, hohe Ertragschancen durch Fondsinvestments

Die Auswahl des passenden Tarifs hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Viele Tarife ermöglichen eine einfache Anpassung der Beiträge innerhalb der 4 Prozent Grenze, sodass Sie flexibel bleiben, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.

Wie wirkt sich die 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze auf Ihre Nettoentgeltumwandlung aus?

Wenn Sie einen Betrag bis zu 4 Prozent der BBG in Ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen, sinkt Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Das bedeutet, dass sowohl Ihre Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung als auch die Ihres Arbeitgebers geringer ausfallen. Dieser Effekt erhöht Ihr Nettoentgelt, weil weniger Sozialabgaben abgezogen werden. Zudem sind die Beiträge innerhalb dieses Freibetrags auch steuerfrei, was die Effektivkosten weiter senkt.

Im Vergleich: Wenn Sie Beiträge oberhalb des 4-Prozent-Limits einzahlen, fällt auf den darüberliegenden Betrag weiterhin Sozialversicherung an, auch wenn dieser steuerfrei bleibt. Daher führt die Einhaltung der 4 Prozent BBG besonders zu einer langfristigen finanziellen Entlastung.

  • Wie kann ich meine Entgeltumwandlung optimal innerhalb der 4 Prozent BBG gestalten?
  • Welche Risiken bestehen bei einer Überschreitung der 4 Prozent BBG in der bAV?
  • Wie unterscheiden sich die drei versicherungsförmigen Durchführungswege hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenzen?
  • Welche Förderungen sind zusätzlich neben der Sozialversicherungsfreiheit bei der bAV möglich?
  • Wie wirken sich Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze auf laufende bAV-Verträge aus?

Die Gestaltung der Entgeltumwandlung innerhalb der 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze ist entscheidend, um von der Sozialversicherungsfreiheit zu profitieren. Risiken können auftreten, wenn die Grenze überschritten wird, was Sozialversicherungsbeiträge auf den Mehrbetrag auslösen kann. Die Durchführungswege – Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds – berücksichtigen diese Freibeträge unterschiedlich, was einen Blick in die jeweiligen Tarifbedingungen erfordert. Ergänzend zu den Sozialversicherungs- und Steuerfreibeträgen bietet die bAV oft weitere Fördermöglichkeiten, wie Arbeitgeberzuschüsse oder staatliche Zuschüsse (zum Beispiel durch die Riesterförderung). Eine Anpassung der Beiträge an die jährlich angepasste Beitragsbemessungsgrenze ist ratsam, um die Vorteile dauerhaft nutzen zu können.

Für eine individuelle Planung und die optimale Auswahl der passenden Tarife können Sie sich von einem Experten beraten lassen. Über unser Angebotsformular erhalten Sie unverbindliche Angebote und Unterstützung zur betrieblichen Altersvorsorge.

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Betriebliche Altersvorsorge 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze – Tipps

Altersvorsorge – Betriebliche Altersvorsorge 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze – Tipps und Hinweise
 Betriebliche Altersvorsorge 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze - Tipps und InfosWenn Sie in Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) investieren, sollten Sie den Freibetrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gut kennen. Er markiert die Grenze, bis zu der Ihre Beiträge sozialversicherungsfrei sind. Das heißt: Für die ersten 4 Prozent des BBG fallen keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Dadurch reduziert sich Ihre monatliche Abgabenlast spürbar.

Konkrete Zahlen helfen Ihnen, das besser einzuordnen: Für 2025 liegt die BBG bei 96.600 Euro jährlich. 4 Prozent davon sind 3.864 Euro – das sind rund 322 Euro pro Monat, die Sie sozialversicherungsfrei in Ihre bAV stecken können. Wenn Sie diesen Betrag ausschöpfen, sparen Sie für jede Gehaltsumwandlung die kompletten Sozialabgaben. So bleibt mehr Netto vom Brutto – und Ihr Vorsorgeguthaben wächst.

Wichtig ist der Unterschied zu den 8 Prozent der BBG, die steuerfrei sind, aber nicht komplett sozialversicherungsfrei. Übersteigen Ihre Beiträge die 4-Prozent-Grenze, zahlen Sie zwar keine Steuern auf den zusätzlichen Betrag bis 8 Prozent, aber Sozialversicherungsbeiträge müssen fällig werden. Ihre beste Sparwirkung entfalten Sie also bis zur 4-Prozent-Grenze.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich aus der Sozialversicherungsfreiheit ergeben, optimal aus. Achten Sie bei Ihrer Gehaltsumwandlung darauf, diesen Freibetrag zu nutzen, ohne ihn unnötig zu überschreiten. Der Sparvorteil liegt nämlich darin, dass nicht nur Lohnsteuer, sondern eben auch Sozialversicherungsbeiträge wegfallen – das macht einen ziemlich großen Unterschied bei der Rendite Ihrer bAV.

Wenn Sie Arbeitgeberbeiträge erhalten, zählt dieser Freibetrag ebenfalls. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können gemeinsam bis zu 4 Prozent der BBG sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen. Ein wichtiger Grund, die bAV als ergänzende Altersvorsorge nicht aus den Augen zu verlieren, gerade weil so der maximale Nutzen aus den Freibeträgen gezogen wird.

Kurz gesagt: Prüfen Sie Ihre bAV-Beiträge regelmäßig daran, ob Sie die 4-Prozent-Grenze der BBG ausnutzen. So sichern Sie sich den größtmöglichen Vorteil bei den Sozialabgaben, profitieren von einem höheren Einkommen nach Abzug der Beiträge und sorgen langfristig für eine höhere Rente aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.

FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge und der 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Was bedeutet die 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für meine betriebliche Altersvorsorge?

Die 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind ein entscheidender Freibetrag, der festlegt, wie viel Geld Sie sozialversicherungsfrei in Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen können. Konkret heißt das: Beiträge bis zu diesem Betrag bleiben in der Ansparphase komplett von Sozialabgaben befreit. Das betrifft die Beiträge von Ihnen als Arbeitnehmer und auch von Ihrem Arbeitgeber.

Im Jahr 2025 liegt die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung bei 96.600 Euro. Vier Prozent davon sind 3.864 Euro jährlich beziehungsweise 322 Euro monatlich. Wenn Sie also bis zu 322 Euro monatlich in eine bAV einzahlen, fallen keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.

Damit sparen Sie nicht nur Steuern, sondern auch hohe Sozialabgaben. Besonders attraktiv ist das für Arbeitnehmer, die bei großen Versicherern wie der Allianz, der Debeka oder der ERGO eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse abschließen – diese Lösungen nutzen die Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung voll aus.

Wie unterscheiden sich die 4 Prozent BBG von den 8 Prozent BBG bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Die 4 Prozent und die 8 Prozent der BBG betreffen unterschiedliche Freibeträge und haben somit verschiedene Auswirkungen auf Ihre Beiträge zur bAV.

  • Bis zu 4 Prozent der BBG (also bis zu 322 Euro monatlich in 2025) sind sowohl sozialversicherungs- als auch steuerfrei.
  • Beiträge zwischen 4 und 8 Prozent der BBG (also zwischen 322 und 644 Euro monatlich) sind zwar noch steuerfrei, aber nicht mehr sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Auf diesen Teil zahlen Sie weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung.

Das hat Einfluss darauf, wie viel Netto vom Brutto Sie für Ihre Altersvorsorge investieren können. Versicherungen wie die Zurich oder die Generali bieten Tarife an, die genau auf diese Freibeträge zugeschnitten sind und es ermöglichen, dass Sie die maximalen Sozialabgaben einsparen.

Welche Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge profitieren von der 4 Prozent Sozialversicherungsfreiheit?

Die Sozialversicherungsfreiheit der 4 Prozent BBG gilt für die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV. Dazu gehören:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Diese Wege ermöglichen sowohl Arbeitnehmer-Entgeltumwandlungen als auch Arbeitgeberbeiträge, die sozialversicherungsfrei abgewickelt werden können. Ein Beispiel: Die Allianz bietet eine Direktversicherung an, die genau diese Sozialabgabenersparnis nutzt. Auch die Bayerische Versicherungskammer hat Pensionskassen-Tarife, die innerhalb der 4-Prozent-Grenze sozialversicherungsfrei sind.

Damit maximieren Sie Ihren Sparvorteil, da auf die Einzahlungen bis zum Freibetrag keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Andere Durchführungswege wie die Unterstützungskasse oder direkte Pensionszusagen sind hiervon aber nicht betroffen.

Wie sieht ein konkretes Rechenbeispiel für die betriebliche Altersvorsorge mit 4 Prozent BBG aus?

Nehmen wir an, Sie verdienen jährlich 50.000 Euro und möchten die Vorteile der Entgeltumwandlung in der bAV nutzen. Die BBG liegt bei 96.600 Euro (2025). Vier Prozent davon sind 3.864 Euro pro Jahr oder 322 Euro pro Monat.

Wenn Sie monatlich 322 Euro in Ihre bAV einzahlen, sparen Sie die Sozialversicherungsbeiträge auf diesen Betrag. Das bedeutet:

  • Sie zahlen keine Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge auf die 322 Euro.
  • Auch Ihr Arbeitgeber spart diese Beiträge.
  • Das erhöht Ihre effektive Sparsumme für die Altersvorsorge – zum Beispiel in einer Direktversicherung der ERGO oder bei der Pensionskasse der Allianz.

Zahlen Sie mehr als 322 Euro monatlich ein (bis maximal 8% der BBG, also ca. 644 Euro), bleibt der darüber liegende Teil zwar steuerfrei, aber es fallen Sozialabgaben an. Deshalb lohnt es sich, die Beiträge entsprechend zu strukturieren, um den größtmöglichen Vorteil aus der Sozialversicherungsfreiheit zu ziehen.

Diese FAQ-Sektion erklärt Ihnen verständlich und praxisnah, wie Sie die 4 Prozent Beitragsbemessungsgrenze optimal für Ihre betriebliche Altersvorsorge nutzen können, damit Sie neben Steuervorteilen auch deutlich bei den Sozialabgaben sparen.

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