Betriebliche Altersvorsorge: 8 % der Beitragsbemessungsgrenze | Aktuelle Hinweise 2025
Betriebliche Altersvorsorge: 8 % der Beitragsbemessungsgrenze – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ergänzt Ihre gesetzliche Rente.
- Sie können bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen.
- Wie profitieren Sie von der staatlichen Förderung der bAV?
- Welche Risiken und Chancen bietet die bAV für Ihre Altersabsicherung?
- Ihr Arbeitgeber kann die Beiträge direkt von Ihrem Bruttogehalt abziehen.
- Die Auszahlung erfolgt meist als monatliche Rente im Ruhestand.

Betriebliche Altersvorsorge: Was bedeutet die 8 % der Beitragsbemessungsgrenze?
Was versteht man unter der betrieblichen Altersvorsorge und der 8 % Regel?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine altersgerechte Versorgung aufzubauen. Dabei spielt die sogenannte 8 %-Regelung der Beitragsbemessungsgrenze eine zentrale Rolle. Die Beitragsbemessungsgrenze legt bei der Sozialversicherung die maximale Höhe des Einkommens fest, das bei der Berechnung von Beiträgen berücksichtigt wird. Für die bAV bedeutet die 8 %-Regel, dass Sie jährlich Beiträge bis zu 8 % der beitragspflichtigen Einkommensgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen können. Dadurch ergibt sich ein finanzieller Vorteil, da diese Beiträge nicht direkt vom Nettogehalt abgezogen werden.
Diese Höchstgrenze ist insbesondere für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung relevant, da sie regelmäßig angepasst wird. Aktuell liegt die beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) beispielsweise bei etwa 87.600 Euro jährlich (Stand 2024). Daraus ergeben sich 8 % von 87.600 Euro, also circa 7.008 Euro, die jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV investiert werden können. Die 8 %-Regelung schafft somit eine klare Obergrenze für steuerlich geförderte Beiträge.
Wie setzen deutsche Versicherer die 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in ihren bAV-Tarifen um?
Viele etablierte deutsche Versicherer berücksichtigen die 8 %-Regelung bei der Ausgestaltung ihrer betrieblichen Altersvorsorge-Tarife, um den Kunden steuerliche Vorteile zu ermöglichen. Zum Beispiel bietet die Allianz Lebensversicherung eine Reihe von bAV-Lösungen an, die die Beitragszahlung bis zur 8 %-Grenze attraktiv gestalten. Die Allianz kombiniert dabei klassische Rentenversicherungen mit fondsgebundenen Lösungen, um unterschiedliche Sicherheits- und Renditewünsche abzudecken.
Die R+V Versicherung bietet ebenfalls bAV-Tarife an, die speziell auf die 8 %-Regel zugeschnitten sind. Durch flexible Beitragsgestaltungen und garantierte Rentenleistungen sichern diese Tarife Ihnen eine verlässliche Altersversorgung. Auch die ERGO Lebensversicherung stellt Tarife zur Verfügung, in denen die steuerlichen Vorteile der 8 %-Regel vollumfänglich genutzt werden.
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über beispielhafte bAV-Tarife deutscher Versicherer in Verbindung mit der 8 %-Regelung:
Versicherer | Tarifname | Art der Vorsorge | Leistungsschwerpunkte | Beitragsgestaltung |
---|---|---|---|---|
Allianz | Altersvorsorge classic | Klassisch & fondsgebunden | Garantierte Rente, Fondserträge | Flexibel bis 8 % der BBG |
R+V | PensionsPlan Plus | Klassisch | Garantiezins, Berufsunfähigkeitsschutz | Anpassbar bis zur 8 %-Grenze |
ERGO | bAV Invest | Fondsgebunden | Hohe Renditechancen, Risikostreuung | Bis 8 % der BBG steuerfrei |
Warum spielt die 8 %-Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer eine Rolle?
Das Besondere an der 8 %-Regelung ist ihre Auswirkung auf die Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis zu dieser Höhe sind vom Bruttogehalt steuer- und sozialabgabenfrei. Damit erhöht sich das Nettoeinkommen im Vergleich zu einer Entgeltumwandlung oberhalb dieser Grenze deutlich. Arbeitnehmer können so mehr Kapital in die Altersvorsorge einbringen, ohne dass es zu einer Minderung ihres verfügbaren Einkommens kommt. Zudem führt dieses Modell zu einer weiteren Entlastung während der aktiven Phase und sorgt für einen höheren Vorsorgebetrag im Ruhestand.
Ein weiterer Aspekt ist die Förderung durch den Arbeitgeber. Häufig beteiligt sich der Arbeitgeber an diesen Beiträgen, so dass sich die Einzahlungen effektiv erhöhen lassen. Einige Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen vor, dass der Arbeitgeber zusätzlich auf bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze noch einen Zuschuss leistet. So kann sich die Gesamtförderung für Sie als Arbeitnehmer attraktiv gestalten.
Was passiert, wenn die 8 % Grenze überschritten wird?
Beiträge über die 8 %-Grenze hinaus werden weiterhin in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, allerdings verlieren sie die vollen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile. Das bedeutet, dass Sie auf diesen Teil Ihrer Beiträge sozialversicherungspflichtige Abgaben und Steuern zahlen müssen. Somit sinken die Nettoersparnisse bei höheren Einzahlungen.
Es bleibt jedoch möglich, mehr als 8 % einzuzahlen, zum Beispiel durch entgeltumwandlung oder eigene zusätzliche Investitionen. Versicherer wie die Debeka oder die Volkswohl Bund Lebensversicherung bieten flexible Tarife an, die auch höhere Beiträge ermöglichen, um den individuellen Vorsorgeanforderungen gerecht zu werden. Diese Beiträge sind dann allerdings mit anderen steuerlichen Regeln belegt.
Zusammenfassend schafft die 8 %-Regel eine maximale Basis für steuerfreie Beiträge in der bAV, die für eine optimale Nutzung der Förderungen im Rahmen der Altersvorsorge dienen kann.
- Wie beeinflusst die 8 %-Regelung die Nettoersparnis bei der betrieblichen Altersvorsorge?
- Welche Unterschiede gibt es zwischen klassischen und fondsgebundenen bAV-Tarifen im Zusammenhang mit der 8 % Beitragsbemessungsgrenze?
- Wie gestalten Versicherer aus der betrieblichen Altersvorsorge Zuschüsse des Arbeitgebers?
- Welche steuerlichen Folgen hat es, wenn Sie über die 8 % der Beitragsbemessungsgrenze hinaus einzahlen?
- Wie finde ich den passenden bAV-Tarif für meine persönliche Situation unter Berücksichtigung der 8 %-Regel?
Antworten auf weiterführende Fragen zur 8 %-Regel der betrieblichen Altersvorsorge
Die 8 %-Regel sichert Ihnen eine bedeutende steuerliche Entlastung bei Ihren Vorsorgebeiträgen. Dadurch erhöht sich Ihre Nettoersparnis, da diese Beiträge sozialabgabenfrei sind. Klassische bAV-Tarife mit festen Garantien und fondsgebundene Tarife bieten unterschiedliche Chancen und Risiken. Bei fondsgebundenen Lösungen hängt die Rendite von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, während klassische Verträge mehr Stabilität bieten.
Arbeitgeberzuschüsse werden bei vielen Angeboten extra ausgewiesen und erhöhen die Gesamtsumme Ihrer Vorsorgebeiträge. Werden 8 % der Beitragsbemessungsgrenze überschritten, fallen auf den Mehrbeitrag Steuern und Sozialabgaben an, was die Nettoentlastung mindert.
Die Auswahl des richtigen Tarifs hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren Präferenzen ab. Beratung von Experten hilft dabei, passende bAV-Angebote zu finden und optimal zu kombinieren. Über unser Angebotsformular können Sie unverbindlich Angebote von verschiedenen Anbietern anfragen, um die Vorteile der 8 %-Regel bestmöglich zu nutzen.
Betriebliche Altersvorsorge: 8 % der Beitragsbemessungsgrenze – Tipps

Praktisch bedeutet das: Von der Beitragsbemessungsgrenze (West 2024 bei etwa 44.550 Euro jährlich) können Sie bis zu 8 % steuer- und sozialversicherungsfrei anlegen. Das sind knapp 3.564 Euro im Jahr oder rund 297 Euro monatlich. Mit diesem Wissen lassen sich Ihre Beiträge so planen, dass Sie alle Steuervorteile mitnehmen und keine Fördermöglichkeit ungenutzt bleibt. Wenn Sie also im Gespräch mit Ihrer Personalabteilung oder dem externen Berater sitzen, fragen Sie gezielt nach einem Tarif, der genau diese Grenze ausschöpft.
Achten Sie bei der Beratung darauf, dass Ihnen genau erläutert wird, wie die 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in Ihrem konkreten Fall umgesetzt werden. Manche Anbieter rechnen mit pauschalen Raten, andere ermöglichen flexible Einzahlungen bis zur Obergrenze. Ein Beispiel: Die Allianz bietet zum Beispiel eine bAV mit verschiedenen Beitragshöhen an, die genau auf diese steuerfreie Grenze zugeschnitten sind. Dabei geht es nicht nur um die Einzahlung, sondern auch um die garantierten Leistungen und Überschüsse, die Sie am Ende erwarten können.
Beim Vergleich von Angeboten lohnt es sich, die folgende Punkte im Auge zu behalten:
- Wie viel von Ihrer Einzahlung wird tatsächlich von Steuern und Sozialabgaben befreit? Werden die 8 % voll ausgeschöpft oder ist das maximal mögliche Volumen niedriger?
- Wie sehen die Garantieleistungen aus? Eine bAV sollte zumindest eine Mindestverzinsung bieten, idealerweise ergänzt durch Überschussbeteiligungen.
- Gibt es Zusatzleistungen, etwa Hinterbliebenenschutz oder eine Berufsunfähigkeitsoption, die sich mit dem Beitrag kombinieren lassen?
- Wie flexibel sind Beitragszahlungen? Können Sie bei finanziellen Engpässen die Einzahlungen senken oder pausieren, ohne Nachteile zu riskieren?
Die 8-%-Grenze ist nicht nur steuerlich attraktiv, sondern auch eine Orientierungshilfe für die Beitragshöhe. Sie schafft klare Rahmenbedingungen, damit Ihre bAV möglichst effizient ist. Wenn Sie ein Angebot prüfen, holen Sie sich am besten eine konkrete Beitragsübersicht, die zeigt, wie sich Ihre monatlichen Einzahlungen in der Praxis auf Ihre spätere Rente auswirken.
Stichwort Transparenz – achten Sie darauf, wie verständlich die Anbieter den Zusammenhang zwischen Beitragsbemessungsgrenze, Höhe der Beiträge und späterer Auszahlung erklären. Falls Ihnen Begriffe wie Beitragsfonds, Überschussbeteiligung oder garantierte Rentenfaktoren begegnen, lassen Sie sich diese am besten mit Rechenbeispielen erläutern. So wissen Sie genau, was hinter den Zahlen steckt und können leicht nachvollziehen, ob die 8-%-Regel wirklich Ihr Potential ausschöpft.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro setzt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze ein, also etwa 3.564 Euro jährlich, in die bAV ein. Bei einem Tarif der Nürnberger Versicherung ist dann wichtig zu prüfen, wie sich diese Beiträge in garantierten Rentenansprüchen und Überschussbeteiligungen manifestieren. So kann der zukunftige Rentenbetrag nachvollziehbar und transparent unter die Lupe genommen werden.
Zum Schluss lohnt sich auch ein Blick auf die Kombination mit der Riester-Rente oder anderen zusätzlicher Altersvorsorgeprodukten. Zwar gilt die 8 % Grenze jeweils separat, aber Sie können so mehrere Bausteine geschickt miteinander verknüpfen, um Ihre Altersvorsorge möglichst breit und dennoch steuerlich optimiert aufzustellen. Gerade, wenn Sie Beratung in Anspruch nehmen, bitten Sie darum, nicht nur die bAV isoliert zu betrachten, sondern Ihre gesamte Vorsorgesituation einzubeziehen.
Kurz gesagt: Die 8 %-Regel ist mehr als eine Zahl – sie ist Ihr Werkzeug, um bei der betrieblichen Altersvorsorge den größtmöglichen Hebel auszunutzen. Holen Sie aus den Gesprächen mit Versicherern und Arbeitgebern konkret heraus, wie Sie diese Voraussetzung nutzen können, und lassen Sie sich Angebote direkt anhand dieser Marke kalkulieren. So wird Ihre Altersvorsorge nie zum Überraschungspaket, sondern behält immer den klaren steuerlichen und finanziellen Vorteil im Gepäck.
FAQ zur Betrieblichen Altersvorsorge & der 8 % Beitragsbemessungsgrenze
Was bedeutet die 8 % Beitragsbemessungsgrenze bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Die 8 % Beitragsbemessungsgrenze (BBG) markiert den jährlichen Höchstbetrag, den Sie steuer- und sozialversicherungsfrei in Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen können. Konkret heißt das: Nur Beiträge bis zu 8 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben für Sie sozialversicherungsfrei. Alles, was Sie darüber hinaus einzahlen, wird sozialversicherungspflichtig behandelt. Im Jahr 2024 liegt die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in Westdeutschland bei 87.600 € (7.300 € monatlich). Das bedeutet: 8 % davon sind rund 7.008 € jährlich oder 584 € monatlich, die Sie in Ihre bAV einzahlen können, ohne dass Sozialabgaben anfallen. Diese Regelungen sollen die betrieblichen Altersvorsorge attraktiver machen und die spätere Rente durch zusätzliche Ersparnisse verbessern.
Wie wirkt sich die 8 % Grenze auf meinen Nettolohn aus?
Wenn Sie Gehaltsumwandlung für die bAV betreiben, reduzieren Sie Ihr Bruttogehalt um den eingezahlten Betrag, was direkt Ihre Sozialabgaben senkt – solange Sie sich innerhalb der 8 %-Grenze bewegen. Das schafft einen doppelten Vorteil: Sie zahlen weniger Sozialversicherungsbeiträge und legen gleichzeitig für Ihre spätere Rente Geld zurück. Beispiele: Die Allianz bietet maßgeschneiderte bAV-Tarife, bei denen Sie flexibel innerhalb dieser Beiträge sparen können, oft mit garantierten Rentenzahlungen und zusätzlichen Überschussbeteiligungen. Wenn Sie über die 8 % hinaus einzahlen, fallen auf diese zusätzlichen Beträge weiterhin Sozialabgaben an, wodurch der Nettoeffekt geringer ist. Für viele Arbeitnehmer ist es deshalb sinnvoll, genau zu prüfen, wie viel sie steuerfrei und sozialversicherungsfrei anlegen möchten, um das Maximum der Förderung auszuschöpfen.
Welche bAV-Lösungen nutzen die großen Anbieter für Beiträge bis zu 8 % BBG?
Die meisten großen Versicherer in Deutschland bieten interessante Lösungen, die speziell auf die 8 % Grenzwertung ausgerichtet sind. Zum Beispiel setzt die Munich Re mit ihrer „bAV-Komfort“ auf Flexibilität und Sicherheit bei Einzahlungen und Rentenzahlungen. Ebenfalls wettbewerbsstark ist die R+V Versicherung mit ihrem Tarif, der auch attraktive Überschüsse und Hinterbliebenenschutz umfasst. Wenn Sie eine bAV über die Deutsche Bank abschließen, profitieren Sie von einer digitalen Verwaltung und der Möglichkeit, Beiträge jederzeit anzupassen – ideal, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert.
- Allianz: flexible Beitragsgestaltung & garantierte Leistungen
- Munich Re: umfassender Versicherungsschutz & Überschussbeteiligung
- R+V Versicherung: Sicherheit mit Hinterbliebenenschutz
- Deutsche Bank: digitale Verwaltung & flexible Anpassungen
Diese Lösungen maximieren Ihren Vorteil aus der 8 % Grenze, indem sie auf steuerliche und sozialversicherungsfreie Beiträge ausgelegt sind.
Kann ich Beiträge oberhalb der 8 % Beitragsbemessungsgrenze steuerlich absetzen?
Beiträge über die 8 % BBG fallen zwar nicht mehr unter die Sozialversicherungsfreiheit, aber steuerlich sind sie weiterhin als Vorsorgeaufwendungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen absetzbar. Das bedeutet, dass Sie trotz Sozialabgaben auf höhere Einzahlungen, von der Steuerseite her profitieren können – insbesondere wenn Sie mehr sparen möchten. Die gesetzlichen Regelungen stellen sicher, dass Sie bis zu 4 % der BBG (zusätzlich zur 8 % Lösung) steuerlich geltend machen können, was eine zusätzliche Förderung ist.
Ein praktisches Beispiel: Die Zurich Versicherung bietet Tarife an, die auf solche steuerlichen Möglichkeiten zugeschnitten sind. Ihr Beratungsteam hilft dabei, die optimale Mischung aus sozialversicherungsfreien Einzahlungen und steuerlich geförderten Beiträgen zusammenzustellen, damit Sie Ihre Altersvorsorge individuell gestalten.
Wie kann ich die 8 % Beitragsbemessungsgrenze für meine Altersvorsorge sinnvoll nutzen?
Am besten ist es, sich frühzeitig einen Überblick über Ihr Einkommen und die gültige Beitragsbemessungsgrenze zu verschaffen, um die maximale Förderung auszuschöpfen. Dafür gibt es verschiedene Wege:
- Berechnen Sie, was 8 % der aktuellen BBG für Sie bedeuten – das ist Ihr sozialversicherungsfreier Sparbetrag.
- Überlegen Sie, wie viel Sie vom Bruttolohn in die bAV umwandeln können, ohne dass Ihr Netto zu stark leidet.
- Nutzen Sie Angebote von Unternehmen wie der ERGO oder der Generali, die spezielle bAV-Tarife mit transparenten Kosten und flexiblen Beitragsmodellen bieten.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Zuschüsse oder Entgeltumwandlung, das erhöht Ihre Sparleistung zusätzlich.
Beispiel: Ein Angestellter bei Siemens, der 4.500 € brutto verdient, kann mit 8 % der BBG voll ausnutzen und so seine Altersvorsorge deutlich stärken, ohne dass sein Netto-Einkommen zu stark sinkt. Die sogenannte Entgeltumwandlung macht’s möglich – und funktioniert bei den meisten großen Unternehmen problemlos. Letztlich zahlt sich diese strategische Planung in einer sicheren und höheren Altersrente aus.