Betriebliche Altersvorsorge bei Jobwechsel | Aktuelle Hinweise 2025
Betriebliche Altersvorsorge bei Jobwechsel – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel mitnehmen.
- Optionsrecht: Fortführung, Übertragung oder Abwicklung sind möglich.
- Wie wirkt sich ein Arbeitgeberwechsel auf Ihre bestehende Altersvorsorge aus?
- Welche Vorteile bietet die Übertragung der Vorsorge zum neuen Arbeitgeber?
- Steuervorteile bleiben auch nach dem Jobwechsel erhalten.
- Informieren Sie sich frühzeitig über die Bedingungen beim neuen Arbeitgeber.

Betriebliche Altersvorsorge bei Jobwechsel: Was Sie wissen sollten
Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge bei einem Jobwechsel?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Bei einem Jobwechsel stellt sich die Frage, wie die bAV weitergeführt oder übertragen werden kann. Die bAV entsteht durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bei der ein Teil des Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge investiert wird. Wenn Sie die Firma wechseln, geht es vor allem darum, Ihre bereits angesparten Ansprüche zu sichern und keine Nachteile bei der späteren Rentenauszahlung zu erleben.
Ein Jobwechsel bedeutet nicht automatisch einen Verlust Ihrer bAV. Es gibt gesetzliche Regelungen, die den Erhalt der Ansprüche sicherstellen. Gleichzeitig bietet sich Ihnen die Möglichkeit, die bisherige Vorsorge in den neuen Betrieb einzubringen oder eigenständig weiterzuführen. Die Vorgehensweise hängt stark vom Durchführungsweg der bAV ab, zum Beispiel Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
Welche Möglichkeiten gibt es, die betriebliche Altersvorsorge bei einem Jobwechsel zu verwalten?
Bei einem Arbeitgeberwechsel stehen verschiedene Lösungen für Ihre bAV zur Verfügung. Zu den häufigsten gehören der Verbleib bei der bisherigen Gesellschaft, die Übertragung auf die neue betriebliche Vorsorge oder die Auszahlung. Die meisten Arbeitnehmer wählen die Fortführung der bAV, um von den Steuervorteilen und einer langfristigen Absicherung zu profitieren.
Direktversicherungen und Pensionskassen bieten oft die Möglichkeit, die Verträge beitragsfrei weiterzuführen, wenn der neue Arbeitgeber keine bAV anbietet. Ein Beispiel hierfür ist die Allianz, die bei Direktversicherungen eine beitragsfreie Fortführung ermöglicht. Alternativ kann die bAV auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, falls diese dort ebenfalls eine betriebliche Altersversorgung über denselben oder einen kompatiblen Durchführungsweg anbietet.
Durchführungsweg | Möglichkeit bei Jobwechsel | Beispiel Anbieter |
---|---|---|
Direktversicherung | Beitragsfreie Fortführung oder Portierung zur neuen bAV | Allianz, Zurich |
Pensionskasse | Übertragung auf neue Pensionskasse oder Anwartschaftserhalt | HanseMerkur, Debeka |
Pensionsfonds | Mitnahme zum neuen Arbeitgeber oder Rentenbeginn | AXA, DLVAG |
Unterstützungskasse | Unter Umständen Fortführung oder neue Vereinbarung | R+V, Ergo |
Wie handeln deutsche Versicherer bei einer betrieblichen Altersvorsorge beim Jobwechsel?
Die verschiedenen Versicherer in Deutschland bieten bei einem Jobwechsel unterschiedliche Lösungen an. Die Allianz beispielsweise erlaubt bei ihrer Direktversicherung, den Vertrag beitragsfrei weiterzuführen, auch wenn kein neuer Arbeitgeber vorhanden ist, der eine bAV anbietet. Die Zurich Versicherung bietet ähnliche Leistungen und unterstützt die Übertragung von Ansprüchen auf eine neue bAV.
Die HanseMerkur Pensionskasse hebt hervor, dass die Ansprüche auch dann erhalten bleiben, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Ein häufig genutzter Weg ist, dass die eingezahlten Beiträge ruhen und später ab Rentenbeginn ausgezahlt werden. Die Debeka betont, dass die Beitragspause ohne Verlust der erworbenen Rechte möglich ist.
Die AXA Pensionsfonds ermöglichen flexible Lösungen sowohl bei Jobwechsel als auch bei einem Arbeitgeberwechsel im selben Unternehmensbereich. Die Rentenhöhe bleibt trotz Beitragsunterbrechungen erhalten, was besonders für wechselnde Berufswege vorteilhaft ist.
Welche Besonderheiten ergeben sich bei der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen eines Jobwechsels in Deutschland?
Beim Wechsel des Arbeitgebers sind einige Besonderheiten zu beachten, die Ihre bAV betreffen. Zum Beispiel kann die Übertragung der Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber nur dann erfolgen, wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. In einigen Fällen ist die Übertragung mit Aufwand verbunden oder wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Ein weiterer Punkt ist die sogenannte Unverfallbarkeit der Anwartschaften. Diese besagt, dass Sie ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer die Ansprüche nicht mehr verlieren können, selbst wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Dies gilt oft nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit. Die Regelungen sind in § 1b BetrAVG (Betriebsrentengesetz) verankert.
Zusätzlich ist die Frage wichtig, ob die bAV im Rahmen einer Entgeltumwandlung durchgeführt wird. Wenn ja, sind steuerliche Freibeträge und Sozialabgaben relevant für die weitere Handhabung. Bei der Münchener Rück beispielsweise erhalten Arbeitnehmer die Möglichkeit, auch nach einem Jobwechsel die steuerlichen Vorteile der Entgeltumwandlung weiterhin zu nutzen.
Wie verläuft die Praxis bei der Übertragung der bAV beim Jobwechsel?
Sofern der neue Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann der bisherige Vertrag beim alten Arbeitgeber oft in den neuen Vertrag übernommen werden. Die bAV-Lösung wird dann fortgeführt und eventuell ergänzt. Fälle, bei denen eine Übertragung nicht möglich ist, führen meist dazu, dass die bisherige bAV beitragsfrei gestellt wird und Sie privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber weiter vorsorgen.
Die Praktikabilität der Übertragungen hängt stark von den beteiligten Versicherern ab. So bietet die Debeka eine Online-Plattform zur einfachen Verwaltung und Übertragung der Verträge. Auch die Signal Iduna unterstützt ihre Kunden mit klaren Informationen und einer zügigen Abwicklung bei einem Jobwechsel.
Durch eine saubere Dokumentation und frühzeitige Klärung können Nachteile wie Doppelbeiträge oder Verluste bei der Wertentwicklung vermieden werden. Wichtig bleibt, die Rentenanwartschaften frühzeitig zu sichern und den neuen Arbeitgeber einzubeziehen.
- Wie lange bleiben bAV-Ansprüche bei einem Jobwechsel erhalten?
- Kann man eine betriebliche Altersvorsorge vom alten auf den neuen Arbeitgeber übertragen?
- Was passiert mit der bAV, wenn der neue Job keine betriebliche Altersvorsorge anbietet?
- Wie wirken sich Pfändungsschutz und Unverfallbarkeit auf die bAV bei Jobwechsel aus?
- Welche Rolle spielen Versicherer wie Allianz, Munich Re oder Debeka beim Wechsel?
Antworten auf wichtige Fragen rund um die betriebliche Altersvorsorge bei Jobwechsel
Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge bleiben grundsätzlich auch nach einem Jobwechsel bestehen, sofern Sie die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist erfüllt haben. Die Übertragung der bAV auf den neuen Arbeitgeber hängt vom jeweiligen Unternehmen und angebotenen Modellen ab. Vielfach besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag beitragsfrei weiterzuführen oder ihn in eine neue bAV einzubringen.
Falls der neue Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge anbietet, können Sie die Ansparbeträge bei der vorherigen Versicherung ruhen lassen. Dort bleiben Ihre Rentenanwartschaften erhalten und Ihnen steht später eine Auszahlung zu. Der Pfändungsschutz bleibt während dieser Zeit ebenfalls bestehen, wodurch Ihre Altersvorsorge vor Gläubigern geschützt ist.
Versicherer wie Allianz, Munich Re (Münchener Rück) und Debeka gestalten die Verwaltung der bAV kundenfreundlich. Sie bieten Lösungen für weiterlaufende Verträge, Übertragungen oder beitragsfreie Pausen an. Um Ihre Situation optimal zu klären und richtige Entscheidungshilfen zu erhalten, stellt ein Experte individuelle Angebote bereit, die Sie bequem über unser Angebotsformular anfragen können.
Betriebliche Altersvorsorge bei Jobwechsel – Tipps

Schauen Sie sich unbedingt an, wie der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge bei Ihrem alten Arbeitgeber gestaltet ist. Einige Verträge lassen es zu, dass Sie das angesparte Kapital mitnehmen und bei Ihrem neuen Arbeitgeber „parken“ oder sogar weiter ansparen können. Manchmal ist auch eine Übertragung auf einen anderen Durchführungsweg, zum Beispiel von einer Direktversicherung zu einer Pensionskasse, möglich. Stellen Sie sich das wie ein Sparschwein vor, das Sie entweder an den neuen Arbeitsplatz mitnehmen oder in einer Schublade verwahren können – die Entscheidung liegt oft bei Ihnen.
Beim Wechsel sollten Sie unbedingt im Blick haben, ob Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls eine betriebliche Altersvorsorge anbietet und wie attraktiv deren Tarife sind. Manche Unternehmen bieten sehr flexible Modelle, bei denen Sie mit gleichen oder sogar besseren Konditionen weitermachen können. Andere Arbeitgeber hingegen haben vielleicht engere Vorgaben oder weniger attraktive Leistungen. Ein Vergleich lohnt sich hier auf jeden Fall.
Wenn Sie eine Versicherungsgesellschaft als Anbieter für Ihre betriebliche Altersvorsorge in Erwägung ziehen, werfen Sie einen Blick auf die angebotenen Tarife und deren Leistungsumfang. Beispielsweise bietet die Allianz verschiedene Direktversicherungen mit garantierten Rentenleistungen, aber auch Tarife mit fondsgebundener Anlagestrategie, die höhere Renditechancen bieten können. Auch der Grad der Beitragsflexibilität – also ob Sie Beiträge anpassen oder einmal leisten können – sollte zu Ihren Lebensumständen passen.
Achten Sie bei Beratungsgesprächen darauf, ob Ihre Beraterin oder Ihr Berater transparent über Kosten, mögliche Steuervorteile, und die spätere Rentenleistung spricht. Gerade bei der bAV sind Verwaltungsgebühren, Abschlusskosten oder Verwaltungsaufwendungen nicht unwesentlich und können Ihre spätere Rente spürbar beeinflussen. Fragen Sie konkret nach, wie sich die Kosten auf die angesparte Summe auswirken und lassen Sie sich Beispielszenarien zeigen: Wie viel Ihres eingezahlten Betrags bleibt wirklich bis zum Renteneintritt übrig?
Ein wichtiger Punkt beim Jobwechsel: Prüfen Sie, ob die bereits erworbenen bAV-Zusagen bei Ihrem alten Arbeitgeber „unverfallbar“ sind. Das bedeutet, dass Sie auch bei einem neuen Arbeitgeber Anspruch auf die Beträge haben, die Ihr alter Arbeitgeber bereits eingezahlt hat. Ohne unverfallbaren Anspruch könnte der bisher erarbeitete Vorsorgebetrag verfallen – und das wäre ärgerlich. Falls keine Unverfallbarkeit besteht, können Sie mit Ihrer alten bAV dennoch oft eine Beitragsfreistellung vereinbaren, bei der Ihr Kapital sicher geparkt wird, bis es zur Auszahlung kommt.
Wenn Sie die bAV mitnehmen oder umschichten, lohnt sich auch ein genauer Blick auf die steuerlichen Auswirkungen. Manche Lösungen bringen Ihnen jetzt schon Steuervorteile, andere führen erst bei Rentenbeginn zu finanziellen Entlastungen. Ein Alltagsbeispiel: Durch die Entgeltumwandlung senken Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen, was Ihre Steuerlast während des Jobs senkt. Werden Sie beispielsweise von der Debeka oder Signal Iduna beraten, die häufig flexible und steuerlich optimierte Produkte anbieten, können Sie Ihre bAV so gestalten, dass Sie während des Jobwechsels keine Steuern oder Sozialabgaben unnötig zahlen.
Zu guter Letzt: Lassen Sie nichts überstürzen. Ein Jobwechsel kann stressig sein – aber gerade bei der betrieblichen Altersvorsorge sollte jede Entscheidung wohl überlegt sein. Vereinbaren Sie Beratungsgespräche frühzeitig, sammeln Sie alle Vertragsunterlagen von Ihrem alten Arbeitgeber ein und vergleichen Sie die Angebote Ihres neuen Arbeitgebers in Ruhe. Nur so behalten Sie den Überblick und stellen sicher, dass Ihre Altersvorsorge auch beim Wechsel stabil weiterwächst.
Kurz zusammengefasst, worauf Sie beim bAV-Thema Jobwechsel achten sollten:
- Sichern Sie die Unverfallbarkeit Ihrer bisherigen Ansprüche.
- Erkundigen Sie sich, ob und wie Sie die bAV mit zum neuen Arbeitgeber nehmen können.
- Vergleichen Sie die bAV-Tarife beim neuen Arbeitgeber aufmerksam hinsichtlich Leistungen und Kosten.
- Prüfen Sie mögliche Alternativen wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse genau.
- Lassen Sie sich verständlich zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen beraten.
- Haben Sie alle Unterlagen parat, um Angebote und Bedingungen gut vergleichen zu können.
Mit dieser entspannten, aber aufmerksamen Herangehensweise bekommt Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel nicht nur einen festen Stand, sondern auch gute Perspektiven für die Zeit nach dem Berufsleben.
FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge bei Jobwechsel
Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn ich den Job wechsle?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihre bereits angesparte betriebliche Altersvorsorge verloren geht. Ihr bisheriges Kapital bleibt bestehen – es gehört Ihnen. Allerdings ändert sich die Verwaltung: Die Ansprüche werden meist auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung verwahrt. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig informieren, wie Ihr neuer Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersvorsorge umgeht und ob er eigene Lösungen anbietet. Anbieter wie die Allianz oder ERGO bieten beispielsweise transparente Kundenportale, über die Sie Ihren Vertragsstand einfach im Blick behalten können.
Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge bei einem Jobwechsel einfach mitnehmen?
Ja, Sie können Ihre Betriebliche Altersvorsorge mitnehmen, allerdings erfolgt das nicht automatisch wie bei einer normalen Geldbörse. Man spricht hier von der sogenannten „Fortführung“ oder „Übertragung“ des Guthabens. Je nach Tarif und Arbeitgeber kann das Geld bei der bisherigen Einrichtung verbleiben, oder es wird auf eine neue Vorsorgeeinrichtung übertragen. Die Zurich Versicherung bietet beispielsweise flexible Tarife, die sowohl eine Mitnahme als auch eine beitragsfreie Fortführung ermöglichen. Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, bleibt Ihr Kapital erhalten und wächst weiter – auch wenn Sie eine Zeit lang keine Beiträge einzahlen.
Wie kann ich bei einem Jobwechsel die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge optimal nutzen?
Die betriebliche Altersvorsorge bringt oft steuerliche Vorteile und Sozialabgabenersparnisse mit sich. Wenn Sie den Job wechseln, sollten Sie darauf achten, dass Sie diese Förderungen weiterhin nutzen können. Die Rürup-Rente kann hier als ergänzende Lösung dienen, falls Ihr neuer Arbeitgeber keine oder nur eingeschränkte bAV-Möglichkeiten bietet. Auch die Deutsche Bank bietet mit ihren Vorsorgeprodukten klare Hinweise dazu, wie Sie weiterhin Steuervorteile erzielen können. Wichtig ist, dass Sie prüfen, ob Sie bei Ihrem neuen Job den gleichen Entgeltumwandlungsanteil nutzen können, um Ihre Altersvorsorge kontinuierlich auszubauen.
Welche Risiken gibt es bei einem Jobwechsel für meine betriebliche Altersvorsorge?
Ein Jobwechsel bringt manchmal Unsicherheiten mit sich, speziell wenn es um Ihre Altersvorsorge geht. Beispielsweise kann es passieren, dass Sie eine Zeit lang nicht einzahlen und so mögliche Renditechancen verpassen. Außerdem sind die Rahmenbedingungen bei Ihrem neuen Arbeitgeber möglicherweise anders – Tarife, Beiträge und Leistungen können variieren. Manche Versicherungsgesellschaften wie die Debeka oder die Talanx Gruppe bieten jedoch flexible Tarife an, die auf unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse ausgelegt sind und somit Risiken minimieren. Ein weiteres Risiko liegt darin, dass Sie bei einem Wechsel ohne Beratung eventuell nicht alle persönlichen Vorteile ausschöpfen können.
Wie finde ich den besten Tarif für meine betriebliche Altersvorsorge bei einem Jobwechsel?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, lohnt es sich, verschiedene Vorsorgelösungen genau unter die Lupe zu nehmen. Versicherer wie die SIGNAL IDUNA oder die HDI bieten in ihren betrieblichen Altersvorsorgeprodukten unterschiedliche Tarifmodelle an – von klassisch garantierten Renten bis hin zu fondsgebundenen Lösungen mit höheren Renditechancen. Achten Sie darauf, welche Leistungen im Tarif enthalten sind, etwa:
- Garantierte Mindestverzinsung
- Fondsgebundene Investmentmöglichkeiten
- Zuschüsse des Arbeitgebers
- Flexible Beitragszahlungen
- Optionen zur Hinterbliebenenabsicherung
Beratungsangebote der Anbieter oder unabhängige Finanzberater helfen, Ihren individuellen Bedarf zu erkennen und die passende Lösung zu finden. Denn nur so gehen Sie sicher, dass Ihre Altersvorsorge beim Jobwechsel nicht nur erhalten bleibt, sondern auch weiterhin optimal für Sie arbeitet.