Betriebliche Altersvorsorge Fünftelregelung | Aktuelle Hinweise 2025
Betriebliche Altersvorsorge Fünftelregelung – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression bei großen Einmalzahlungen.
- Sie verteilt die Einmalzahlung fiktiv auf fünf Jahre für die Steuerberechnung.
- Wann gilt die Fünftelregelung bei Ihrer bAV-Kapitalauszahlung?
- Welche Einmalzahlungen aus der bAV sind wirklich „außerordentlich“?
- Sozialabgaben auf Kapitalauszahlungen werden trotz Fünftelregelung fällig.
- Eine individuelle Beratung durch Steuerexperten ist unbedingt zu empfehlen.

Wie funktioniert die Fünftelregelung bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)?
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Besonderheit im deutschen Einkommensteuerrecht, die gerade bei der einmaligen Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eine Rolle spielt. Dieser Mechanismus soll verhindern, dass Einmalzahlungen aufgrund der progressiven Besteuerung extrem hoch besteuert werden. Unternehmen wie die Allianz, Rentenkassen oder Barmenia bieten die Möglichkeit, die angesparte Leistung auf einmal zu erhalten. In solchen Fällen können Sie von der Fünftelregelung profitieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Text erklären wir Ihnen detailliert, wie die Regelung funktioniert, wann sie greift und welche Einschränkungen es gibt.
Was genau ist die Fünftelregelung und wie wirkt sie steuerlich?
Die Fünftelregelung ist eine Tarifermäßigung gemäß § 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie kommt zur Anwendung bei sogenannten außerordentlichen Einkünften, zu denen auch die einmalige Auszahlung aus der bAV zählen kann. Durch die progressive Steuerstruktur in Deutschland steigt der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen. Eine hohe Einmalzahlung kann daher das gesamte Jahreseinkommen stark erhöhen und zu einer unangemessen hohen Steuerbelastung führen.
Die Fünftelregelung mildert diesen Effekt ab, indem die Einmalzahlung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird. Das bedeutet:
| Berechnungsschritt | Beschreibung |
|---|---|
| 1. Steuer ohne Einmalzahlung | Berechnung der Einkommensteuer auf das reguläre Jahreseinkommen |
| 2. Steuer mit einem Fünftel der Einmalzahlung | Berechnung der Einkommensteuer auf das reguläre Jahreseinkommen plus 1/5 der Einmalzahlung |
| 3. Differenz bestimmen | Berechnung der Differenz der beiden Steuerbeträge |
| 4. Differenz multiplizieren | Multiplikation der Differenz mit 5 → ergibt die Steuer auf die gesamte Einmalzahlung |
Dadurch wird die zusätzliche Steuerlast auf die Einmalzahlung reduziert und die progressionsbedingte Belastung ausgeglichen.
Wann lässt sich die Fünftelregelung bei der bAV anwenden?
Nicht jede Kapitalauszahlung aus der bAV qualifiziert sich automatisch für die Fünftelregelung. Folgende Voraussetzungen sind zentral:
A. Außerordentliche Einkünfte
Die Einmalzahlung muss eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellen. Gerade bei Leistungen, die eine längere Ansparzeit repräsentieren, kann diese Voraussetzung erfüllt sein. Besonders bei Einmalzahlungen aus Unterstützungskassen oder Direktzusagen (Pensionszusagen) wird die Fünftelregelung oft angewandt.
Bei Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds ist die Anwendung der Regelung dagegen oft umstritten. Dies liegt daran, dass diese Verträge häufig ein Kapitalwahlrecht vorsehen. Gerichte bewerten solche Zahlungen teils nicht als außerordentlich, was die Steuerermäßigung ausschließt.
B. Einmalige Auszahlung im Kalenderjahr
Die gesamte Kapitalauszahlung aus der bAV muss innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen. Kleinere Teilzahlungen in anderen Jahren können zwar in Ausnahmefällen erlaubt sein, jedoch ist eine vollständige Auszahlung in einem Jahr die Regelvoraussetzung.
Welche Einschränkungen und sonstigen steuerlichen Aspekte sind bei der bAV-Fünftelregelung zu beachten?
Ein entscheidender Punkt bei der bAV-Kapitalauszahlung ist, dass die Fünftelregelung zwar eine Steuerermäßigung bietet, aber keine Befreiung von Sozialabgaben bedeutet. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen in der Regel auf die ausgezahlte Summe an.
Diese Sozialabgaben werden fiktiv auf 120 Monate (also 10 Jahre) verteilt und monatlich berechnet. Seit 2020 gilt ein sogenannter Freibetrag, der jährlich angepasst wird. Nur der Teil der fiktiven monatlichen Rente, der diesen Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig.
Damit kann die tatsächliche Belastung durch Sozialabgaben bei einer Einmalzahlung aus der bAV erheblich sein, was Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten.
Wie sieht das in der Praxis mit den Tarifen und Leistungen deutscher Anbieter aus?
Viele namhafte Anbieter von betrieblicher Altersvorsorge in Deutschland, darunter die Allianz, HDI und R+V Versicherung, bieten verschiedene Tarife mit Kapitalauszahlungsmöglichkeiten. Dabei unterscheiden sich die Bedingungen bezüglich der Fünftelregelung:
| Anbieter | Kapitalauszahlung | Anwendung der Fünftelregelung | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Allianz | Einmalige Auszahlung möglich | In der Regel möglich bei Unterstützungskassen | Direktversicherungen oft ohne Fünftelregelung |
| HDI | Kapitalwahlrecht vorhanden | Fünftelregelung umstritten bei Direktversicherung | Pensionskassenzahlungen seltener begünstigt |
| R+V Versicherung | Teilweise Einmalzahlung oder Rente | Fünftelregelung möglich bei Direktzusagen | Rechtsprechung dynamisch, je nach Vertrag |
Sie sehen, dass die steuerliche Behandlung und die Anwendung der Fünftelregelung sehr vertragsspezifisch ist. Die verschiedenen Durchführungswege der bAV können sich stark unterscheiden, weshalb eine individuelle Prüfung sinnvoll ist.
- Wann lohnt sich die Fünftelregelung bei der Kapitalauszahlung aus meiner bAV?
- Wie kann ich die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung exakt berechnen?
- Welche Sozialabgaben fallen bei einer einmaligen Auszahlung an?
- Kann ich die Fünftelregelung auch bei Teilzahlungen nutzen?
- Welche Unterschiede gibt es bei Direktversicherung, Pensionskasse und Unterstützungskasse hinsichtlich der Fünftelregelung?
Die genannten Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch klären. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann Ihre individuelle Situation analysieren und Ihnen aufzeigen, ob die Fünftelregelung für Ihre bAV-Kapitalauszahlung gilt und wie hoch der tatsächliche Steuervorteil ist. Über unser Angebotsformular erhalten Sie zudem unverbindliche Angebote verschiedener Anbieter, die zu Ihren Bedürfnissen passen.
Betriebliche Altersvorsorge Fünftelregelung – Tipps
Die Fünftelregelung bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hilft, die Steuerlast bei einer Einmalzahlung aus der bAV spürbar zu senken. Wenn Sie sich also für die Kapitalauszahlung entscheiden, wird die Summe bei der Steuerberechnung fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Dadurch fällt nicht sofort die volle Progression Ihres Steuersatzes an – das schont Ihre Geldbörse.Die Regelung gilt nur, wenn die Einmalzahlung als „außerordentliches Einkommen“ eingestuft wird. Bei vielen Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds ist das leider oft nicht der Fall, weil der Gesetzgeber und Gerichte hier streng sind. Prüfen Sie unbedingt, aus welcher bAV-Form die Auszahlung stammt, bevor Sie planen, die Fünftelregelung in Anspruch zu nehmen.
- Die gesamte Einmalzahlung muss in einem Kalenderjahr erfolgen.
- Kleine Teilzahlungen über mehrere Jahre können den Steuervorteil verhindern.
Planen Sie also Ihre Auszahlung so, dass alles auf einen Schlag ausgezahlt wird.
Ein wichtiger Hinweis: Die Fünftelregelung reduziert nur die Einkommensteuer auf die Einmalzahlung, nicht aber die Sozialabgaben. Auf die Kapitalauszahlung werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig, die über zehn Jahre verteilt berechnet werden. Dahinter steckt ein Freibetrag, der jährlich angepasst wird – erst ab dem Überschreiten dieses Freibetrags zahlen Sie Beiträge.
- Beachten Sie: Sozialabgaben können trotz niedriger Einkommensteuer spürbar sein.
- Planen Sie daher die Auszahlung so, dass Sie auch die zusätzlichen Kosten berücksichtigen.
Wenn Sie die Fünftelregelung nutzen wollen, lohnt sich eine individuelle Steuerberatung oder der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein. Dort erfahren Sie, ob Ihre konkrete Auszahlung als „außerordentlich“ gilt und wie viel Steuern Sie wirklich sparen. Das hilft, Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden und Ihren finanziellen Vorteil bestmöglich auszuschöpfen.
Kurz gesagt: Wer in der bAV eine einmalige Kapitalauszahlung plant, sollte die Fünftelregelung im Hinterkopf behalten, die genauen Voraussetzungen prüfen und das Timing der Auszahlung genau abstimmen. Nur so lassen sich Steuerlast und Sozialabgaben optimal steuern – und Ihr Altersvorsorge-Plus noch besser genießen.
FAQ zur Fünftelregelung in der Betrieblichen Altersvorsorge
Was genau verbirgt sich hinter der Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Entlastung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG), die bei sogenannten „außerordentlichen Einkünften“ greift – wie zum Beispiel bei der einmaligen Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Da unser Steuersystem progressiv aufgebaut ist, würde eine größere Einmalzahlung im Jahr des Zuflusses sonst zu einem sehr hohen Steuersatz führen. Die Fünftelregelung hilft, diese Steuerbelastung zu reduzieren, indem sie das Einkommen dieses Jahres fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Das sorgt für einen niedrigeren Durchschnittssteuersatz auf die Auszahlung.
Aktuelles Beispiel: Angenommen, Sie erhalten eine Kapitalauszahlung von 50.000 Euro aus Ihrer bAV bei der Allianz. Statt die volle Summe im Jahr des Zuflusses mit hoher Steuerprogression zu versteuern, wird die Steuer auf das Fünftel (also 10.000 Euro) berechnet, dann die Differenz ermittelt und anschließend mit fünf multipliziert – das entlastet Ihr Portemonnaie deutlich.
Wann kann ich die Fünftelregelung bei meiner bAV einsetzen?
Die Fünftelregelung lässt sich auf Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge anwenden, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Wichtig ist, dass die Auszahlung als „außerordentliche Einkünfte“ gilt und eine Einmalzahlung innerhalb eines Kalenderjahres erfolgt.
- Die Auszahlung muss eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit sein – etwa bei Pensionszusagen (Direktzusagen) oder Unterstützungsleistungen aus Unterstützungskassen.
- Bei Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds ist die Anwendung oft umstritten – da dort häufig ein Kapitalwahlrecht besteht, lehnen Gerichte teils die Fünftelregelung ab.
- Die Auszahlung muss komplett im gleichen Kalenderjahr erfolgen, kleine Ratenzahlungen in Ausnahmefällen sind erlaubt.
Praxis-Tipp: Bei der Deutschen Bank bAV erhalten Sie oft eine einmalige Kapitalauszahlung. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen genau und sprechen Sie mit einem Steuerexperten, ob die Fünftelregelung für Sie greift.
Wie wirkt sich die Fünftelregelung auf meine Steuerlast wirklich aus?
Die Fünftelregelung sorgt in der Praxis für eine spürbare Steuererleichterung bei hohen Einmalzahlungen. Ohne diese Regelung würde Ihr gesamtes Jahreseinkommen – inklusive der Kapitalauszahlung – mit einem höheren Steuersatz belastet. Die Fünftelregelung verteilt die Steuerlast rechnerisch auf fünf Jahre und senkt dadurch effektiv den Steuersatz auf die einmalige Auszahlung.
So funktioniert die Rechnung vereinfacht:
- Erst wird die Steuer ohne die Einmalzahlung berechnet.
- Dann wird die Steuer mit einem Fünftel der Einmalzahlung hinzugerechnet.
- Die Differenz wird bestimmt und mit fünf multipliziert – das ergibt die Steuerlast auf die komplette Auszahlung.
Beispiel: Sie erhalten 40.000 Euro von einem Betriebsrententräger wie der R+V Versicherung. Die Fünftelregelung sorgt dafür, dass die Steuer auf diese Summe nicht sofort mit voller Progression anfällt, sondern niedriger ausfällt und sich über die fiktiven fünf Jahre verteilt.
Ein Urteil: In einigen Fällen, besonders bei Direktversicherungen, wird die Fünftelregelung abgelehnt – hier lohnt sich eine genaue steuerliche Prüfung vor Auszahlung.
Was muss ich bei Sozialabgaben auf die einmalige Auszahlung aus der bAV beachten?
Die Fünftelregelung hilft zwar bei der Steuer, aber von der Sozialversicherungspflicht befreit sie nicht. Auf die Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge fallen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Wie das genau funktioniert:
- Die einmalige Auszahlung wird für die Berechnung der Sozialabgaben fiktiv auf 120 Monate verteilt.
- Auf dieser Basis wird die monatliche Beitragspflicht ermittelt – also ähnlich einer monatlichen Zusatzrente.
- Seit 2020 gibt es einen Freibetrag, der jährlich angepasst wird. Nur der Teil, der diesen Freibetrag überschreitet, ist beitragspflichtig.
Beispiel: Sie erhalten eine Einmalzahlung aus der bAV bei der Debeka Versicherung. Diese wird für die Sozialversicherung so umgerechnet, als bekämen Sie jeden Monat eine Rente daraus. Das wirkt sich auf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus, auch wenn die Fünftelregelung Ihre Steuerlast mildert.
Fazit: Die Fünftelregelung entlastet die Steuer, aber die Sozialabgaben sollten Sie zusätzlich einkalkulieren. Ein persönliches Beratungsgespräch mit Experten von beispielsweise der AXA oder einem Steuerberater klärt Ihren individuellen Fall.