Betriebliche Altersvorsorge nach Kündigung | Aktuelle Hinweise 2025

Betriebliche Altersvorsorge nach Kündigung – Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge nach Kündigung oft weiterführen.
  • Welche Möglichkeiten zur Auszahlung gibt es bei Vertragsende?
  • Beitragszahlungen können in vielen Fällen eigenständig fortgesetzt werden.
  • Was passiert mit Ihren Ansprüchen bei einem Arbeitgeberwechsel?
  • Ansprüche bleiben bei Kündigung grundsätzlich erhalten und sind geschützt.
  • Steuerliche Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge können weiterhin genutzt werden.
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Betriebliche Altersvorsorge nach Kündigung – Wichtige Hinweise zur Altersvorsorge – Angebote, Beratung

Betriebliche Altersvorsorge nach Kündigung – Was passiert mit Ihren Ansprüchen?

Was versteht man unter der betrieblichen Altersvorsorge nach einer Kündigung?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente und wird häufig über den Arbeitgeber organisiert. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz kündigen oder gekündigt werden, stellt sich die Frage, wie es mit Ihrer bAV weitergeht. Dabei geht es vor allem darum, ob und wie Ihre angesparten Ansprüche, Beiträge und späteren Leistungen erhalten bleiben. Oftmals besteht eine Anwartschaft, das heißt, Ihr angespartes Kapital bleibt bestehen und kann später bezogen werden. Die Art der bAV und der zugrundeliegende Vertrag beeinflussen stark, welche Möglichkeiten Sie nach der Kündigung haben.

Welche Lösungen gibt es für die bAV nach der Kündigung?

Nach einer Kündigung bestehen mehrere Lösungswege für Ihre betriebliche Altersvorsorge. Grundsätzlich bleiben die bisher angesparten Rechte erhalten. Es handelt sich dabei um unverfallbare Anwartschaften, sofern die Wartezeiten erfüllt sind.

Eine der gängigsten Möglichkeiten ist die Fortführung der bAV als sogenannte „freie Versicherung“ bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft. Die meisten Anbieter bieten ein beitragsfreies Fortführen an, wodurch der Vertrag weiterhin bestehen bleibt, ohne dass Sie Beiträge zahlen müssen. Wenn Sie eine aktive Einzahlung fortsetzen möchten, ist dies in einigen Fällen auch privat möglich.

Eine weitere Alternative ist die Übertragung des bestehenden Vertrags auf einen neuen Arbeitgeber, sofern dieser ebenfalls eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Sollten keine Anschlussmöglichkeiten bestehen, können Sie das Guthaben häufig in eine private Rentenversicherung oder ein individuelles bAV-Modell überführen.

Die wichtigsten Lösungswege im Überblick:

LösungswegBeschreibungBeispiel Versicherer
Beitragsfreie FortsetzungVertrag bleibt bestehen, keine weiteren Einzahlungen nötigAllianz, R+V
Private WeiterführungEigenständige Beiträge zur bAV beim bisherigen Anbieter oder neuem VertragERGO, Debeka
Übertragung auf neuen ArbeitgeberÜbertragung der Anwartschaften auf neuen bAV-VertragAXA, HDI
Überführung in privaten VorsorgevertragÜbertragen des Kapitals in private Rentenversicherung oder fondsgebundene ModelleGenerali, Nürnberger

Was sind die Besonderheiten bei den Tarifen der Versicherer nach einer Kündigung?

Die konkreten Bedingungen zur Weiterführung oder Übertragung der bAV können je nach Versicherungsgesellschaft stark variieren. Die Allianz etwa bietet in ihren bAV-Tarifen spezielle beitragsfreie Fortführungsmöglichkeiten an, bei denen Ihr Guthaben ohne weitere Beiträge bis zur Auszahlung angelegt wird. Dabei profitieren Sie von Garantiezinsen, die in einigen Verträgen weiterhin gelten.

R+V stellt ebenfalls beitragsfreie Fortführung sicher, ermöglicht jedoch in bestimmten Policen zusätzlich flexible Zuzahlungen durch den Versicherten. Die Debeka hat günstige private Rententarife, über die eine Übertragung der bAV-Guthaben möglich ist, was insbesondere für ehemalige Arbeitnehmer attraktiv ist, die keinen neuen Arbeitgeber mit bAV nutzen können.

Tarifliche Besonderheiten lassen sich oft in Bezug auf garantierte Rentenzahlungen, flexible Kapitaloptionen und Todesfallleistungen zusammenfassen. Folgende Tabelle zeigt exemplarisch Leistungen von drei großen Versicherern:

VersichererBeitragsfreie FortführungGarantierte RenteTodesfallleistung
AllianzJa, möglichGarantiezins mit ÜberschussbeteiligungHinterbliebenenschutz möglich
R+VJa, mit flexiblen ZuzahlungenGrundrente garantiertKapitalzahlung möglich
DebekaFortführung als private RentenversicherungGarantierte RentenzahlungAbsicherung mit Hinterbliebenenrente

Wie kann man seine bAV nach einer Kündigung optimal nutzen?

Nach der Kündigung hat die bAV weiterhin einen hohen Stellenwert bei der Altersvorsorge. Weiterhin angesparte Rentenansprüche sichern finanzielle Stabilität im Alter. Liegt keine Anschlusslösung beim neuen Arbeitgeber vor, helfen private Weiterführungen oder Übertragungen, die Versicherungslücken zu vermeiden.

Durch eine sorgfältige Abstimmung mit der bisherigen Versicherung können Sie entscheiden, ob eine beitragsfreie Fortführung oder ein neuer privater Vertrag am besten passt. Einige Versicherer bieten inzwischen flexible Vertragsgestaltung an, bei der Sie zwischen Rentenantritt oder Kapitalentnahme wählen können.

Gerade in turbulenten Phasen des beruflichen Wechsels schützt die bAV als langfristige Lösung vor Versorgungslücken. So bleiben Ihre Altersvorsorgeansprüche auch nach einer Kündigung erhalten und können weiter wachsen.

  • Welche Fristen gelten für die Weiterführung der betrieblichen Altersvorsorge nach Kündigung?
  • Kann man sein bAV-Guthaben auf einen neuen Arbeitgeber übertragen?
  • Wie wirkt sich eine Beitragsfreistellung auf die Höhe der späteren Rente aus?
  • Welche Versicherer bieten spezielle Lösungen für ehemalige Arbeitgeber an?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Fortführung oder Übertragung der bAV nach Kündigung?

Antworten auf weiterführende Fragen zur bAV nach Kündigung

Die Fristen für die Weiterführung der bAV sind je nach Vertrag unterschiedlich, meist sollten Sie sich jedoch zeitnah nach der Kündigung mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen, um keine Rechte zu verlieren. Die Übertragung des bAV-Guthabens auf einen neuen Arbeitgeber ist grundsätzlich möglich, sofern der neue Arbeitgeber eine ähnliche bAV anbietet.

Eine Beitragsfreistellung bedeutet, dass keine weiteren Beiträge eingezahlt werden, das vorhandene Kapital jedoch bis zur Rentenzahlung verzinst wird. Dies kann dazu führen, dass die Rente niedriger ausfällt als bei einer fortgesetzten Einzahlung. Versicherer wie die Allianz oder R+V haben spezielle Tarife, die gerade für ehemalige Arbeitnehmer entwickelt wurden, um deren Ansprüche zu verwalten.

Steuerlich bleibt die bAV gefördert, auch wenn die Beiträge eingestellt werden, die spätere Rentenzahlung wird jedoch nachgelagert versteuert. Bei offenen Fragen oder dem Wunsch nach individuellen Lösungen hilft eine Beratung durch Experten weiter. Angebote von führenden Versicherern erhalten Sie unkompliziert über unser Angebotsformular.

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Betriebliche Altersvorsorge nach Kündigung – Tipps

Altersvorsorge – Betriebliche Altersvorsorge nach Kündigung – Tipps und Hinweise
 Betriebliche Altersvorsorge nach Kündigung - Tipps und InfosWenn Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) nach einer Kündigung weiterführen möchten, gibt es einige Punkte, die Sie genau im Blick behalten sollten. Die bAV ist eine tolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente, doch beim Jobwechsel oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ändert sich häufig die Situation deutlich.

Zuerst: Wissen Sie, welche Art von bAV-Vertrag Sie haben. Ist Ihr Vertrag versicherungsförmig, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung? Das macht einen Unterschied, denn bei einer Direktversicherung besteht oft die Möglichkeit, den Vertrag privat weiterzuführen. Beispielsweise können Sie die Beiträge dann selbst zahlen, um den Sparprozess nicht zu unterbrechen. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Direktversicherung bei der Allianz – dort gibt es Tarife, bei denen sich die Einzahlung auch nach Austritt aus dem Unternehmen privat fortsetzen lässt, ohne dass die steuerlichen Vorteile verloren gehen.

Beim Vergleich der verschiedenen Angebote und bei der Suche nach einer neuen Lösung lohnt es sich, genau auf die Flexibilität der Tarife zu achten. Können Sie beispielsweise während der Beitragszahlungsphase die Beiträge anpassen oder einmal pausieren? Gerade nach der Kündigung und in den ersten Monaten ohne neues Einkommen spielt das eine große Rolle. Die Debeka etwa bietet Tarife an, die sich bei finanziellen Engpässen anpassen lassen, ohne dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Ein weiterer Punkt: Lassen Sie sich erklären, was mit bereits gebildetem Kapital passiert. Bei vielen bAV-Verträgen besteht nach dem Austritt aus dem Betrieb die Möglichkeit, das bestehende Guthaben beitragsfrei weiterlaufen zu lassen. Das heißt, das Geld bleibt sicher investiert, wächst weiter und Sie können zu einem späteren Zeitpunkt von dieser Kapitalbasis profitieren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie der konkreten Stand Ihres Vertrags ist, fragen Sie gezielt nach einer Auskunft über den Wert Ihres Kapitals und wie sich die Fortführung genau gestaltet.

Wenn Sie eine neue betriebliche Altersvorsorge anstreben, zum Beispiel beim nächsten Arbeitgeber, vergleichen Sie nicht nur die Höhe der Beiträge, sondern auch die garantierten Rentenleistungen, mögliche Überschussbeteiligungen und vor allem die Kostenstruktur. Manche Versicherer verlangen Abschluss- oder Verwaltungskosten, die sich im Laufe der Jahre stark aufs angesparte Kapital auswirken können. Die R+V Versicherung bietet zum Beispiel bei einigen Produkten besonders faire Konditionen ohne versteckte Gebühren, was auf lange Sicht entscheidend sein kann.

Gerade wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, achten Sie darauf, ob Ihr Ansprechpartner auch unabhängig ist oder nur Produkte eines Anbieters vertreibt. Unabhängige Berater zeigen Ihnen mehrere Lösungswege auf und können Ihnen unter anderem erklären, wie sich Ihre bestehende bAV bei unterschiedlichen Weiterführungsmodellen verhält. Zudem lohnt sich ein prüfender Blick auf den Service: Können Sie auch nach der Kündigung flexibel auf Ihre Versicherungsunterlagen zugreifen? Manche Anbieter wie die Zurich Versicherung bieten Kundenportale, in denen Sie jederzeit Einblick in Ihr Vertragskonto haben.

Zum Schluss noch ein Punkt zur steuerlichen Seite: Die betriebliche Altersvorsorge bringt steuerliche Vorteile sowohl während der Ansparphase als auch im Rentenalter. Nach der Kündigung kann es sinnvoll sein, sich beim Finanzamt oder Steuerberater zu informieren, wie sich durch die weitere private Beitragszahlung oder Beitragsfreistellung steuerliche Auswirkungen verändern. So behalten Sie eine klare Übersicht und vermeiden böse Überraschungen.

Kurz gesagt: Halten Sie Ihre Vertragsdetails bereit, prüfen Sie mögliche Weiterführungs- oder Pausierungsmöglichkeiten, achten Sie auf faire Kosten und suchen Sie nach flexiblen Tarifen mit gutem Service. Dann ist die bAV auch nach der Kündigung ein verlässlicher Baustein für Ihre Altersvorsorge.

FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge nach Kündigung

Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn ich meinen Job kündige?

Wenn Sie Ihren Job kündigen, bleibt die angesparte betriebliche Altersvorsorge (bAV) Ihnen erhalten – die Einzahlungen stoppen zwar mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, aber das Guthaben bleibt bestehen. Die angesparten Beiträge wandern allerdings nicht automatisch zum neuen Arbeitgeber, sondern können entweder als sogenannte „fortgeführte Anwartschaft“ bestehen bleiben oder auf eine private Lösung übertragen werden. Zum Beispiel bietet die Allianz umfassende Möglichkeiten, Ihre bisherige bAV als Individualvertrag weiterzuführen oder in einen neuen Tarif zu überführen. So sichern Sie sich weiterhin Ihre Altersvorsorge ohne große Verluste.

Kann ich die betriebliche Altersvorsorge nach der Kündigung privat weiterführen?

Ja, durchaus! Nach der Kündigung haben Sie die Möglichkeit, Ihre bisherige bAV in einen privaten Vertrag zu übertragen. Viele Versicherer wie die Zurich Versicherung oder die R+V Versicherung bieten Lösungen an, mit denen Sie Ihre bisher angesparten Leistungen individuell weiterführen können. Dabei bleiben Ihnen die Steuer- und Sozialversicherungsförderungen erhalten, und Sie können Ihre Altersvorsorge flexibel an Ihre neuen Lebensumstände anpassen.

  • Fortführung der bisherigen bAV bei demselben Anbieter
  • Übertragung auf eine Privat-Rentenversicherung
  • Nutzen neuer Tarife mit flexibler Einzahlung oder Einmalzahlungen

Gerade wenn Sie freiberuflich werden oder eine Lücke in der Rentenabsicherung vermeiden möchten, sind solche Lösungen sinnvoll.

Was passiert, wenn ich die betriebliche Altersvorsorge nach der Kündigung ruhen lasse?

Wenn Sie Ihre bAV nicht weiterführen, bleibt der bisher angesparte Betrag stehen und wird verzinst – allerdings fließen keine weiteren Einzahlungen mehr ein. Das Guthaben wächst also etwas, allerdings langsamer als bei aktiven Beiträgen. Bei der SIGNAL IDUNA können Sie beispielsweise Ihren Vertrag „ruhen lassen“ und haben später wieder die Möglichkeit, erneut einzuzahlen oder den Vertrag in eine private Rente umzuwandeln. Dabei sollten Sie beachten, dass eine längere Ruhensphase die spätere Auszahlung und die Höhe der Rentenzahlung beeinflussen kann.

Kann die Kündigung Auswirkungen auf die Förderungen und steuerlichen Vorteile meiner betrieblichen Altersvorsorge haben?

Ja, eine Kündigung kann sich auf die Förderung auswirken, aber nicht automatisch negativ. Die steuerlichen Vorteile, die Sie bereits bei der Einzahlung erhalten haben, verbleiben auf dem Vertrag. Allerdings entfällt die Möglichkeit, weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV einzuzahlen, sobald Sie nicht mehr über den Arbeitgeber einzahlen.

Beispiel: Bei der Debeka lassen sich nach Kündigung die Einzahlungen zwar nicht mehr über den Arbeitgeber abwickeln, dennoch können Sie Ihre bestehende bAV steuerlich begünstigt privat weiterführen – allerdings unter speziellen Bedingungen und Beitragsgrenzen. Dadurch bleiben die bisherigen Steuervorteile erhalten, aber der Zugang zu neuen Förderungen ändert sich je nach gewählter Lösung.

Was sind die besten Möglichkeiten, um nach der Kündigung die Altersvorsorge weiterhin zu sichern?

Um den Vorsorgeaufbau zu sichern, können Sie folgende Wege gehen:

  • Weiterführung der bestehenden bAV bei Ihrem bisherigen Anbieter – so bleiben Steuer- und Sozialabgaben begünstigt.
  • Übertragung auf eine private Rentenversicherung, z.B. bei der Allianz oder der ERGO, mit flexiblen Beiträgen und Anpassungsmöglichkeiten.
  • Abschluss zusätzlicher privater Vorsorgelösungen, wie Riester-Rente oder fondsgebundene Rentenversicherungen, um die Lücke auszugleichen.
  • Beratung bei einem unabhängigen Experten, etwa von der AXA, um maßgeschneiderte Angebote für Ihre Lebenssituation zu finden.

Damit bleibt Ihre Altersvorsorge auch nach der Kündigung auf Kurs und Sie verlieren keine wertvolle Zeit beim Vermögensaufbau. Viele Versicherer bieten übrigens inzwischen digitale Serviceportale an, mit denen Sie Ihre Verträge unkompliziert verwalten können – ideal, wenn sich die Lebenslage ändert und Sie flexibel bleiben wollen.

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