Betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung | Aktuelle Hinweise 2025

Betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung – Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet zusätzliche Altersabsicherung.
  • Sie funktioniert auch ohne Entgeltumwandlung, zum Beispiel durch Arbeitgeberzusagen.
  • Welche Vorteile bietet die bAV ohne Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer?
  • Wie wird die Finanzierung der bAV ohne Entgeltumwandlung sichergestellt?
  • Arbeitgeber können Beiträge direkt übernehmen oder zusagen.
  • Steuerliche Vorteile gelten auch ohne Entgeltumwandlung.
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Betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung – Wichtige Hinweise zur Altersvorsorge – Angebote, Beratung

Betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung – Welche Möglichkeiten gibt es?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge in Deutschland. Viele verbinden die bAV unmittelbar mit der Entgeltumwandlung, also der Umwandlung von Gehalt in eine Rentenleistung. Doch es gibt auch Formen der betrieblichen Altersvorsorge, die ohne Entgeltumwandlung funktionieren. In diesem Text erfahren Sie, was unter der betrieblichen Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung genau zu verstehen ist und wie Sie von solchen Lösungen profitieren können.

Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung?

Die betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung beschreibt Versorgungsmodelle, bei denen Arbeitnehmer keine Gehaltsbestandteile in eine Altersvorsorge investieren. Stattdessen zahlt entweder der Arbeitgeber alleine Beiträge ein oder es existieren andere Formen der Kapitalbildung, die unabhängig vom Bruttogehalt erfolgen.

Solche Modelle sind für Unternehmen interessant, die ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Altersversorgung bieten möchten, ohne das Bruttogehalt direkt zu verändern. Arbeitnehmer erhalten so eine zusätzliche Rentenzahlung oder Einmalzahlung im Alter, ohne dass ihr Netto-Gehalt oder ihre Lohnsteuer dadurch beeinflusst wird.

Welche Formen der bAV ohne Entgeltumwandlung gibt es?

Die häufigsten Durchführungswege der bAV ohne Entgeltumwandlung sind die Direktzusage (Pensionszusage), Unterstützungskassen sowie Pensionsfonds. Dabei trägt der Arbeitgeber die volle Verantwortung für die Einzahlungen und die Zusagen.

– Direktzusage: Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer eine bestimmte Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistung zu. Die Finanzierung erfolgt oft durch Rückstellungen im Unternehmen.
– Unterstützungskasse: Eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung versorgt den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber überweist hier Beiträge, die dann investiert werden.
– Pensionsfonds: Investmentorientierte Versorgungseinrichtungen, die ebenfalls durch den Arbeitgeber finanziert werden.

Diese Varianten sind besonders für Unternehmen interessant, die Mitarbeitern ohne Belastung durch Entgeltumwandlung eine attraktive Altersversorgung bieten möchten.

Welche deutschen Versicherer bieten betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung an?

Viele große Versicherungen in Deutschland haben Tarife, die auf die Bedürfnisse der bAV ohne Entgeltumwandlung zugeschnitten sind. Die Allianz beispielsweise bietet Pensionsfondslösungen und Direktversicherungen an, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert werden können. Die R+V Versicherung stellt Konzepte zur Verfügung, die sich ideal für Unterstützungskassen eignen. Auch die DEVK bietet betriebliche Altersvorsorge-Produkte an, die Sachleistungen, Einmalbeiträge oder laufende Zahlungen durch Arbeitgeber ermöglichen, ohne dass der Arbeitnehmer Entgelt umwandelt.

Im Folgenden eine vereinfachte Übersicht:

VersichererModellFinanzierungLeistungen
AllianzPensionsfondsArbeitgeberAltersrente, Kapitalauszahlung
R+V VersicherungUnterstützungskasseArbeitgeberAlters- und Hinterbliebenenversorgung
DEVKDirektversicherung mit ArbeitgeberzahlungArbeitgeberGarantierte Rente, Beitragsgarantie

Wie wirken sich diese Modelle auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus?

Für Arbeitnehmer bietet die bAV ohne Entgeltumwandlung den Vorteil, dass ihre Brutto- und Nettoentgelte unverändert bleiben. Sie erhalten über den Arbeitgeber dennoch eine zusätzliche Altersversorgung. Steuerlich bleiben diese Beiträge bis zu bestimmten Grenzen für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar.

Für Unternehmen bedeutet dieses Modell meist eine stärkere finanzielle Belastung, da keinerlei Beiträge vom Arbeitnehmer getragen werden. Es kann aber ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung sein. Aus Sicht der Arbeitnehmer verringern sich keine Sozialversicherungsbeiträge, da keine Lohneinbußen entstehen.

Wann lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung?

Diese Form der bAV ist besonders für Arbeitgeber interessant, die ihren Mitarbeitern ohne Lohneinbußen eine Zusatzversorgung bieten wollen. Auch in Branchen mit hoher Fluktuation kann die bAV ohne Entgeltumwandlung Anreize zur langfristigen Bindung schaffen.

Arbeitnehmer profitieren vor allem dann, wenn sie nicht durch eine Entgeltumwandlung ihr Nettogehalt oder ihre Sozialversicherungsansprüche mindern möchten, aber trotzdem eine zusätzliche Zahlung im Alter erhalten wollen.

  • Welche steuerlichen Besonderheiten gelten bei betrieblicher Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung?
  • Wie unterscheiden sich Direktzusage und Unterstützungskasse bei dieser Vorsorgeform?
  • Welche Risiken bestehen für den Arbeitnehmer bei Arbeitgeberfinanzierung ohne Entgeltumwandlung?
  • Welche Rolle spielt die Betriebsgröße bei der Wahl von bAV-Modellen ohne Entgeltumwandlung?
  • Wie wirken sich solche Modelle auf die Sozialversicherungsbeiträge aus?

Diese Fragen sind zentral, wenn Sie sich genauer mit der betrieblichen Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung beschäftigen. Steuerlich sind Beiträge, die der Arbeitgeber zahlt, oft als Betriebsausgaben absetzbar, während Arbeitnehmer keine direkten Nachteile in ihrer Lohnabrechnung spüren. Die Unterschiede zwischen Direktzusage und Unterstützungskasse liegen hauptsächlich in der rechtlichen und finanziellen Organisationsform. Risiken für den Arbeitnehmer bestehen vor allem bei Insolvenz des Arbeitgebers, da hier Mindestabsicherungen geprüft werden müssen. Betriebsgröße beeinflusst oft, welche Modelle sinnvoll und administrierbar sind. Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert, da keine Umwandlung des Bruttogehalts erfolgt.

Eine persönliche Beratung unterstützt dabei, passende Lösungen für das jeweilige Unternehmen und den Mitarbeiterkreis zu finden. Über unser Angebotsformular können Sie unverbindlich individuelle Angebote verschiedener Anbieter anfragen und so einen Überblick erhalten.

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Betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung – Tipps

Altersvorsorge – Betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung – Tipps und Hinweise
 Betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung - Tipps und InfosWenn Sie sich mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ohne Entgeltumwandlung beschäftigen, sollten Sie zunächst wissen, dass es hier um ergänzende Vorsorgelösungen geht, bei denen Ihre Altersvorsorge durch den Arbeitgeber gefördert wird – ohne dass dafür Ihr Bruttogehalt direkt um einen Teil Ihres Gehalts „reduziert“ wird. So bleiben Ihr Nettogehalt und Ihre Sozialabgaben unverändert.

Ein gutes Beispiel: Manche Unternehmen bieten Ihnen an, dass sie einen festen Zuschuss auf Ihre Altersvorsorge-Einzahlung leisten, ohne dass Sie selbst etwas an Ihrem Gehalt umwandeln müssen. In der Praxis heißt das, dass Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge einzahlt – diese können als freiwillige Arbeitgeberleistung oder als tarifliche Vereinbarung geregelt sein. Daraus entsteht eine zusätzliche Rente oder Kapitalzahlung, die später Ihre gesetzliche Rente ergänzt.

Beim Vergleichen von Angeboten und Tarifen aus diesem Bereich sollten Sie besonders genau auf folgende Punkte achten:

  • Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss konkret? Steht das einmal fest, oder kann der Arbeitgeber ihn auch kurzfristig ändern oder streichen?
  • Welche Leistungen sind in den Tarifen enthalten? Gibt es beispielsweise eine garantierte Verzinsung oder Überschussbeteiligungen? Gerade bei Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds fällt die Rendite oft unterschiedlich aus.
  • Wie sieht es mit den Kosten aus? Verwaltungskosten, Abschlussgebühren oder andere Gebühren können die spätere Auszahlung schmälern.
  • Welche Möglichkeiten gibt es bei vorzeitiger Auszahlung oder bei Ausscheiden aus dem Unternehmen? Manche Verträge erlauben eine Übertragung, andere sind gebunden.
  • Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile bleiben bestehen, obwohl keine Entgeltumwandlung stattfindet?

Suchen Sie bei der Beratung nach einem Anbieter oder einem Tarif, der transparent darlegt, was wirklich in den Beiträgen steckt – also nicht nur das, was Ihnen der Bruttobeitrag wert zu sein scheint, sondern wie viel Netto tatsächlich ankommt. Ein konkreter Fall: Die Allianz bietet zum Beispiel betriebliche Altersvorsorgelösungen mit garantierter Mindestverzinsung an, die keine Entgeltumwandlung verlangen, sondern als Arbeitgeberzuschuss laufen. Dabei lohnt sich ein genauer Blick darauf, welche Renditechancen aus Überschüssen noch dazukommen und welche Stornogebühren vielleicht greifen, wenn Sie den Vertrag wechseln wollen.

Neben dem Tarif lohnt sich auch ein Blick aufs Drumherum: Wie flexibel sind die Vertragsbedingungen, wenn sich Ihr Job oder Ihre Lebenssituation ändert? Können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel die Beiträge mitnehmen oder gar auf eigene Rechnung weiterführen? Falls Sie zum Beispiel bei der Firma „HDI“ eine bAV ohne Entgeltumwandlung abschließen, dann wissen Sie, dass dort oft Zusatzleistungen wie Berufsunfähigkeitsschutz integriert sind – das kann sich lohnen, wenn Sie an eine Absicherung Ihrer Arbeitskraft denken.

Was Sie auch bei Beratungen ruhig offen ansprechen sollten: Wie sieht die Auszahlung aus? Manche Verträge zahlen die Rente lebenslang, andere zahlen einmalig aus. Bei dieser Form der bAV ohne Entgeltumwandlung kann das unterschiedlich geregelt sein. Für Ihre Planung ist es hilfreich zu wissen, ob Sie später eine monatliche Ergänzung oder eine Kapitalauszahlung erwarten können – oder eine Kombination aus beidem.

Und noch ein Tipp: Bei der bAV ohne Entgeltumwandlung geht’s oft um Zusatzleistungen, die der Arbeitgeber freiwillig anbietet. Sie können dieses Thema auch als Türöffner nutzen, um mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Altersvorsorgewünsche zu sprechen. Vielleicht gibt es noch andere Fördermöglichkeiten oder Kombinationen, die bisher noch nicht angeboten wurden, wie etwa Zuschüsse zu Riester- oder Rürup-Verträgen.

Abschließend: Achten Sie darauf, dass die Beratung nicht nur auf die Rendite schaut, sondern auch auf Ihre persönliche Situation, z. B. ab wann Sie die Leistungen brauchen, ob Risikoabsicherungen dazugehören und wie flexibel das Ganze bleiben soll. So wird Ihre betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung zu einer kleinen, aber feinen Ergänzung, die genau zu Ihnen passt.

FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung

Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ohne Entgeltumwandlung bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber für Sie vorsorgt, ohne dass Sie dafür einen Teil Ihres Bruttogehalts umwandeln oder selbst Geld beiseitelegen müssen. Stattdessen übernimmt der Chef direkt die Beiträge oder leistet Zuschüsse, damit Sie später eine zusätzliche Rente bekommen. Ein Beispiel: Wenn Ihr Arbeitgeber bei der Allianz einen betrieblichen Rentenvertrag abschließt, finanziert er die Beiträge allein. So profitieren Sie von Altersvorsorge ohne automatische Gehaltskürzung.

Welche Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge ohne Gehaltsumwandlung gibt es?

Es gibt einige Wege, bei denen Ihr Arbeitgeber ganz ohne Entgeltumwandlung für Ihre Rente sorgt. Dazu zählen vor allem:

  • Direktzusagen: Der Arbeitgeber garantiert Ihnen eine Rente oder einmalige Zahlung im Alter, übernimmt alle Kosten selbst.
  • Unterstützungskassen: Der Chef zahlt in eine externe Einrichtung ein, die Ihre betriebliche Altersvorsorge verwaltet.
  • Pensionsfonds: Investmentfonds, in die der Arbeitgeber für Ihre Altersvorsorge einzahlt.

Ganz konkret bieten Versicherungen wie die ERGO oder die Debeka passende Tarife an, die auch ohne Gehaltsumwandlung funktionieren. Dort können Unternehmen für ihre Mitarbeiter Beiträge leisten, die Rentenansprüche sichern, ohne dass Mitarbeiter ihr Bruttogehalt anpassen müssen.

Warum sollten Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung anbieten?

Für Unternehmen kann es attraktiv sein, Mitarbeitern eine solche Lösung bereitzustellen, weil sie auf diese Weise die Mitarbeiterbindung stärken und sich als attraktive Arbeitgeber positionieren. Gerade bei Firmen wie der Deutschen Telekom oder Siemens gehört die betriebliche Altersvorsorge oft dazu – und nicht immer basiert sie auf Gehaltsumwandlung. Außerdem kann eine solche Vorsorge für Arbeitgeber steuerlich und sozialabgabenmäßig Vorteile bringen.

Wie setzt die Allianz eine betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung um?

Die Allianz bietet für Unternehmen diverse betriebliche Altersvorsorgelösungen an, die ohne Entgeltumwandlung funktionieren. Das heißt konkret, Ihr Arbeitgeber schließt einen sogenannten Direktversicherungsvertrag ab und zahlt die Beiträge direkt an die Allianz. Sie erhalten dadurch einen Rentenanspruch, ohne dass Ihr Bruttogehalt dadurch geringer wird. Besonders flexibel sind bei der Allianz Tarife, die

  • Kapitalgarantien bieten,
  • wichtig für eine sichere Altersvorsorge sind,
  • erweiterte Hinterbliebenenabsicherungen beinhalten,
  • und verschiedene Rentenzahlungsvarianten ermöglichen.

Dadurch passt die bAV auch für unterschiedlichste Mitarbeiterprofile.

Kann ich selbst von einer betrieblichen Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung profitieren?

Ja, wenn Ihr Arbeitgeber eine bAV ohne Entgeltumwandlung anbietet, profitieren Sie direkt von den Beiträgen, die dieser für Sie leistet. Für Sie bedeutet das: Mehr Rente im Alter, ohne dass Ihr monatliches Gehalt sinkt. Falls Ihr Arbeitgeber noch keine solche Lösung anbietet, kann es nicht schaden, das Thema aktiv anzusprechen oder sich bei Anbietern wie der Debeka oder der R+V Versicherung zu informieren. Dort gibt es umfassende Beratung, welche Formen der bAV ohne Gehaltsumwandlung möglich sind – etwa durch Direktversicherung oder Pensionsfonds. So verschaffen Sie sich ganz ohne eigene Beitragsleistungen einen wertvollen Zusatz zur gesetzlichen Rente.

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