Betriebliche Altersvorsorge: Wann steuerfrei? | Aktuelle Hinweise 2025
Betriebliche Altersvorsorge: Wann steuerfrei? – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann steuerliche Vorteile bieten.
- Beiträge sind während der Ansparphase oft steuer- und sozialabgabenfrei.
- Wann sind Auszahlungen aus der bAV steuerfrei?
- Welche Bedingungen gelten für die Steuerfreiheit bei der bAV?
- Die Versteuerung erfolgt meist erst bei der Auszahlung in der Rentenphase.
- Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente sinnvoll.

Betriebliche Altersvorsorge: Wann ist sie steuerfrei?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein für die finanzielle Absicherung im Alter. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, über den Arbeitgeber zusätzliche Rentenansprüche aufzubauen. Dabei spielt die steuerliche Behandlung der Beiträge und der späteren Auszahlungen eine wesentliche Rolle für die Attraktivität dieser Vorsorgeform. In Deutschland sind die Regelungen zur Steuerfreiheit der bAV komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des gewählten Durchführungswegs, dem Zeitpunkt der Einzahlung und der Höhe der Förderungen. Im Folgenden erfahren Sie, wann und unter welchen Voraussetzungen die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei ist und welche Besonderheiten bei verschiedenen Versicherungsunternehmen zu beachten sind.
Wann sind Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei?
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt sein. Grundsätzlich sind die Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei, das heißt, sie werden nicht als Einkommen bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Dies gilt vor allem für die Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts in Beiträge für die bAV umgewandelt wird. Die aktuellen Höchstgrenzen liegen bei 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (Stand 2024 ca. 7.104 Euro jährlich steuerfrei). Beiträge innerhalb dieser Grenzen reduzieren das zu versteuernde Einkommen, was zu einer sofortigen Steuerersparnis führt.
Beispiele für Unternehmen mit attraktiven bAV-Tarifen sind die Allianz und die Zurich. Diese Anbieter stellen verschiedene Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bereit. Bei der Allianz sind Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung bis zur genannten Grenze vollständig sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei. Die Zurich bietet ebenfalls vergleichbare Modelle, wobei Kunden von leistungsorientierten Tarifen profitieren, die flexible Beitragseinstellungen ermöglichen.
Wann sind Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei?
Die Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind in der Regel nicht vollständig steuerfrei. Sie werden im Rentenalter als normale Einkommensteuer behandelt. Das bedeutet, die Rentenleistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die Zahlung erfolgt entweder als Einmalbetrag oder als monatliche Rente. Dabei ist zu beachten, dass die Beiträge, die während des Arbeitslebens steuerfrei waren, bei der Auszahlung versteuert werden müssen.
Einige spezielle Fälle ermöglichen jedoch steuerfreie Auszahlungen, beispielsweise wenn bestimmte Mindestlaufzeiten eingehalten wurden oder wenn Leistungen aus bestimmten Durchführungswegen wie der Pensionszusage gezahlt werden. Bei der Debeka werden beispielsweise einmalige Kapitalauszahlungen aus der bAV meist voll versteuert, während bei monatlichen Rentenzahlungen eine teilweise Steuerpflicht besteht.
| Durchführungsweg | Steuerliche Behandlung der Beiträge | Steuerliche Behandlung der Auszahlungen | Beispiel Versicherer |
|---|---|---|---|
| Direktversicherung | Beiträge bis 8 % BMG steuerfrei | Rente voll steuerpflichtig | Allianz, Zurich |
| Pensionskasse | Beiträge sozialversicherungsfrei bis 4 % BMG | Rente voll steuerpflichtig | Debeka, AXA |
| Pensionsfonds | Beiträge bis 8 % BMG steuerfrei | Rente voll steuerpflichtig | HDI, Ergo |
| Pensionszusage | Beiträge nicht steuerfrei, aber Betriebsausgaben für Arbeitgeber | Rente steuerpflichtig, evtl. günstiger Steuersatz | meist individuelle Modelle |
Welche Rolle spielt die Sozialversicherung bei der Steuerfreiheit?
Neben der Steuerfreiheit spielt auch die Sozialversicherungsfreiheit eine wichtige Rolle bei der betrieblichen Altersvorsorge. Beiträge bis zu einer bestimmten Grenze sind nicht nur steuerfrei, sondern auch sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass Sie keine Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung auf diesen Teil zahlen müssen. Die Grenzen für die Sozialversicherungsfreiheit liegen aktuell bei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Generali sowie die R+V Versicherung bieten Tarife, die speziell auf diese Grenzen abgestimmt sind. So können Kunden hier Beiträge bis zur Sozialversicherungsfreiheit anlegen und so ihre Nettobelastung deutlich reduzieren. Allerdings ist zu bedenken, dass die Sozialversicherungsfreiheit nur für die Einzahlungsphase gilt. Bei der Auszahlung aus der bAV sind dann wie beim Fiskus auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten.
Wie beeinflusst die Form der Auszahlung die Steuerfreiheit?
Die Wahl der Auszahlungsform wirkt sich auf die Steuerlast aus. Eine monatliche Rente aus der bAV wird voll als Einkommen versteuert, allerdings verteilt sich die Steuerlast über Jahre, was oft günstiger ist. Ein Einmalbetrag wird ebenfalls versteuert, allerdings kann hier durch die Einmalzahlung ein höherer Steuersatz greifen.
Die Allianz bietet zum Beispiel flexible Auszahlungsmöglichkeiten, bei denen sie Kunden beraten, wie sich die Steuerlast bei Rente oder Einmalzahlung unterscheidet. Auch die ERGO stellt Modelle zur Verfügung, bei denen Rentenphase und Kapitalauszahlung verschränkt werden können, um die Steuerbelastung zu senken.
Die Entscheidung für einen bestimmten Auszahlungsweg sollte daher gut geplant sein, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Bei der Auswahl hilft oft eine individuelle Steuerberatung oder eine Analyse verschiedener Tarife.
- Welche Steuervergünstigungen gelten bei der Direktversicherung?
- Wie unterscheiden sich die Steuerregeln bei Pensionskassen und Pensionsfonds?
- Ab wann sind Auszahlungen aus der bAV in der Praxis wirklich steuerfrei?
- Wie wirken sich Sozialversicherungsbeiträge auf die Netto-Rente der bAV aus?
- Welche Steuerregeln gelten bei einer Einmalzahlung im Vergleich zur Rentenzahlung?
Die Steuervergünstigungen bei der Direktversicherung gelten vor allem für Beiträge bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen, die Geld wird dann erst im Alter versteuert. Bei Pensionskassen und Pensionsfonds gibt es Unterschiede bei der Sozialversicherungsfreiheit, die sich auf die Nettoauszahlungen auswirken. Auszahlungen sind nie komplett steuerfrei, sondern unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Sozialversicherungsbeiträge reduzieren zwar zunächst Ihr Bruttoeinkommen, müssen aber im Alter teilweise auf die Rente gezahlt werden. Die Form der Auszahlung spielt eine wichtige Rolle: Einmalzahlungen können zu höheren Steuersätzen führen als regelmäßige Rentenzahlungen.
Für eine individuelle Beratung zur steuerfreien betrieblichen Altersvorsorge bietet es sich an, Expertinnen und Experten hinzuzuziehen. Über unser Angebotsformular erhalten Sie passgenaue Vorschläge und umfangreiche Informationen, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.
Betriebliche Altersvorsorge: Wann steuerfrei? – Tipps
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sollten Sie wissen, wann die Auszahlung **steuerfrei** oder zumindest steuerlich begünstigt ist. Das hilft Ihnen, Ihre Rentenbezüge clever zu planen und möglichst viel von Ihrem Geld zu behalten.Steuerfreiheit bei der bAV gibt es direkt kaum – die meisten Auszahlungen sind nämlich später in der Rentenphase steuerpflichtig. Trotzdem lassen sich durch bestimmte Förderungen und Freibeträge Steuern sparen.
- Beiträge zur bAV, die über Gehaltsumwandlung laufen, sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei.
- Zusätzlich können bis zu 1.800 Euro pro Jahr (Stand 2024) steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse eingezahlt werden.
Diese Vorteile betreffen vor allem den Ansparzeitraum – sprich: Während Sie für Ihre Betriebsrente einzahlen, sparen Sie Steuern. Bei der Auszahlung läuft das Ganze leider anders: Die Rentenzahlungen aus der bAV sind grundsätzlich **voll steuerpflichtig** nach dem sogenannten nachgelagerten Besteuerungsprinzip.
Im Klartext heißt das: Je nachdem, wie Sie die Rente bekommen, zahlt das Finanzamt oder die Krankenkasse im Alter mit. Die spätere Steuerlast hängt von Ihren gesamten Einkünften ab – und davon, ob die Auszahlung als Rente oder Kapital erfolgt.
- Wenn Sie eine lebenslange Rente beziehen, ist die Auszahlung einkommensteuerpflichtig, aber oft mit einem ermäßigten Steuersatz.
- Bei Einmalzahlungen (Kapitalauszahlungen) wird der Ertragsanteil steuerpflichtig – dieser fällt jedoch niedriger aus als bei klassischen Einkünften.
- Für Menschen, die vor dem 60. Lebensjahr aus der bAV auszahlen lassen, gelten teilweise zusätzliche Steueraufschläge und Sozialabgaben.
Falls Sie Ihre bAV nicht als zusätzliche Rente, sondern als Kapitalauszahlung erhalten, können steuerliche Freibeträge zum Tragen kommen. Zudem bieten manche Durchführungswege wie die Direktversicherung oder Pensionskasse individuelle Steuervergünstigungen. Achten Sie hier auf Details des Vertrags und auf den genauen Zeitpunkt der Auszahlung.
Auch die Kombination aus gesetzlicher Rente und bAV hat Einfluss auf die Steuerlast. Wer im Alter insgesamt wenig Einkommen hat, profitiert von einem niedrigeren Steuersatz auf die bAV-Rente. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die Steuerschritte und planen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater.
Zusammengefasst: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge reduzieren Ihre Steuerlast beim Ansparen, aber bei der Auszahlung zahlen Sie Einkommensteuer – je nach Auszahlungsform und persönlicher Situation unterschiedlich hoch. Steuerfreie Auszahlungen im klassischen Sinn gibt es fast nie, aber Steuervergünstigungen beim Sparen und bestimmte Freibeträge mildern die Belastung deutlich.
Hier noch einmal auf einen Blick die wichtigsten Punkte rund um die Steuerfreiheit der bAV:
- Steuerfreie Beiträge: bis zu 4 % plus 1.800 Euro jährlich (2024)
- Auszahlung meist steuerpflichtig, nachgelagerte Besteuerung
- Rentenform beeinflusst Steuerhöhe: lebenslang vs. Kapitalauszahlung
- Frühzeitige Auszahlung kann höhere Steuern und Abgaben auslösen
- Persönliche Steuerlast im Alter wirkt sich auf die Nettorente aus
Nutzen Sie diese Hinweise, um Ihre betriebliche Altersvorsorge steuerlich clever zu gestalten und Ihre Altersbezüge optimal zu planen!
FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge: Wann ist sie steuerfrei?
Wann werden Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge steuerlich gefördert?
Beiträge, die Sie in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen, genießen häufig steuerliche Begünstigungen. In Deutschland sind Einzahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei beziehungsweise sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass Sie den geldwerten Vorteil aus der Entgeltumwandlung nicht versteuern müssen, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Aktuell können Sie bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV einzahlen. Im Jahr 2024 entspricht das einem Betrag von rund 3.504 Euro jährlich. Alles, was darüber hinausgeht, wird allerdings eventuell steuerpflichtig.
Dieser Steuervorteil motiviert viele Arbeitnehmer, bei Versicherern wie der Allianz oder der Debeka eine bAV abzuschließen, da so mehr Netto vom Brutto übrigbleibt und Sie langfristig fürs Alter vorsorgen.
Wann ist die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei?
Die Rente, die Sie aus der betrieblichen Altersvorsorge erhalten, wird grundsätzlich als Einkommen behandelt und muss deshalb versteuert werden. Das entscheidende Stichwort heißt „nachgelagerte Besteuerung“: Beiträge zahlen Sie steuerfrei ein, doch die Auszahlungen im Alter sind steuerpflichtig. Allerdings profitieren Sie dann meist von einem geringeren Steuersatz, weil das Einkommen im Ruhestand oft niedriger ist als während des Arbeitslebens.
Die Rentenzahlungen müssen Sie also grundsätzlich in Ihrer Steuererklärung angeben. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei der sogenannten Entgeltumwandlung im Rahmen der Direktversicherung mit bestimmten Freibeträgen.
Wie profitieren Arbeitnehmer von den Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge bei der Steuer?
Durch die bAV senken Sie Ihre Steuerlast während der Erwerbsphase und sichern sich gleichzeitig eine lebenslange Zusatzrente. Das funktioniert so:
- Sie reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen, weil Beiträge aus Ihrem Bruttoeinkommen bezahlt werden.
- Sie sparen dadurch sofort Steuern und Sozialabgaben.
- Im Ruhestand erhalten Sie eine monatliche Rente, die versteuert wird – meistens jedoch mit weniger Steuern als während der Erwerbstätigkeit.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer bei der Allianz zahlt monatlich 200 Euro in die bAV ein. Er zieht diesen Betrag direkt vom Bruttogehalt ab und reduziert so seine Steuer- und Sozialabgaben. Später im Ruhestand zahlt er Steuern auf die ausbezahlte Rente, die aber auf ein insgesamt geringeres Einkommen berechnet werden. Somit bleibt mehr von der Altersvorsorge übrig.
Gerade Anbieter wie die Zurich empfehlen diese Form der Altersvorsorge, weil sie steuerliche Vorteile mit solider Absicherung verbindet.
Welche konkreten Tarife bieten Versicherer für eine steuerlich geförderte betriebliche Altersvorsorge an?
Viele große deutsche Versicherer wie die ERGO, die Allianz oder die R+V haben spezielle bAV-Tarife entwickelt, die auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zugeschnitten sind. Diese Tarife unterscheiden sich vor allem in der Art der Kapitalanlage, den Garantien und den Rentenzahlungen.
Typische Leistungen solcher Tarife sind:
- Flexible Beitragsgestaltung mit Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberzuschüssen.
- Garantierte Mindestleistungen, damit Sie Planungssicherheit haben.
- Optionen für eine lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung ab dem Rentenbeginn.
- Absicherung für den Todesfall, teilweise auch für Berufsunfähigkeit.
Beispielhaft bietet die Allianz eine Direktversicherung an, die genau diese Leistungen abdeckt und gleichzeitig die Steuerersparnis während der Einzahlphase ermöglicht. Die ERGO hat im Bereich Unterstützungskassen zusätzliche Modelle, die für höhere Einkommensschichten attraktiv sind und ebenfalls steuerliche Vorteile nutzen.
So finden Sie garantiert eine Lösung, die zu Ihrer Lebenssituation passt und Ihnen auf lange Sicht Steuervorteile verschafft.