Betriebliche Altersvorsorge: Wer kündigt? | Aktuelle Hinweise 2025
Betriebliche Altersvorsorge: Wer kündigt? – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird oft durch den Arbeitnehmer abgeschlossen.
- Wer kündigt die bAV – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
- In der Regel sind Arbeitgeber an die Versicherungsverträge gebunden.
- Was passiert mit der bAV bei einem Jobwechsel?
- Kündigungen durch den Arbeitnehmer sollten gut überlegt sein, da Nachteile entstehen können.
- Verschiedene Durchführungswege der bAV beeinflussen Kündigungsmöglichkeiten.

Betriebliche Altersvorsorge: Wer kündigt und welche Folgen hat das?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein zur Absicherung im Alter. Doch oft stellen sich Arbeitnehmer die Frage, wer die Kündigung eines bAV-Vertrages vornehmen darf und welche Konsequenzen daraus resultieren. Da die bAV häufig über den Arbeitgeber organisiert wird, stellt sich insbesondere die Frage, ob Sie als Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Kündigung vornehmen kann. Zudem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen komplex und hängen stark vom jeweiligen Durchführungsweg ab. Im Folgenden erfahren Sie, wer welche Rechte bei einer Kündigung hat, was bei einem Wechsel des Arbeitgebers geschieht und welche Besonderheiten bei verschiedenen Versicherungsanbietern zu beachten sind.
Wer kann eine betriebliche Altersvorsorge kündigen – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
In der Regel wird ein Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge vom Arbeitgeber abgeschlossen – entweder über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder eine Pensionszusage. Der Arbeitgeber ist somit Vertragspartner. Eine unmittelbare Kündigung durch den Arbeitnehmer ist meist nicht vorgesehen. Das heißt, eine Kündigung der bAV durch Sie als Arbeitnehmer ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber kann jedoch unter sehr eng definierten Umständen kündigen. Dies trifft vor allem bei einer Pensionszusage oder Unterstützungskasse zu, wenn die Versorgung zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) strikt einzuhalten. Die meisten Direktversicherungs-Tarife der Versicherer wie der Allianz oder der Rentenversicherungskasse der Deutschen Bank sehen eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen vor, etwa bei Insolvenz oder Betriebsaufgabe.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel?
Ein häufiges Problem bei einem Jobwechsel ist der Verbleib der betrieblichen Altersvorsorge. Sie haben als Arbeitnehmer das Unverfallbarkeitsrecht, das bedeutet, dass Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung unter bestimmten Bedingungen nicht verloren gehen dürfen.
Die Übertragung der Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber oder eine private Lösung ist möglich. Das sogenannte Übertragungsverfahren ist in § 4 BetrAVG geregelt. Viele Versicherer wie die Debeka oder die HUK-COBURG bieten hierfür Unterstützung an. Bei Direktversicherungen ist es meistens möglich, den Vertrag beitragsfrei weiterlaufen zu lassen, die Beiträge also nicht mehr einzuzahlen, aber die bisher erworbenen Ansprüche zu sichern.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Varianten bei einem Arbeitgeberwechsel:
| Durchführungsweg | Übertragungsmöglichkeit | Verhalten bei Kündigung durch Arbeitgeber | Beispiel Versicherer |
|---|---|---|---|
| Direktversicherung | Beitragsfreistellung oder Übertragung zum neuen Arbeitgeber | Kündigung kaum möglich, meist Beitragsfreistellung | Allianz, Debeka |
| Pensionskasse | Übertragung möglich, bleibt oft erhalten | Kündigung nur in Sonderfällen | RheinLand Pensionskasse, BVK |
| Pensionszusage | Schwierig, juristisch komplex | Kündigung möglich, aber selten | Unterstützungskasse der Deutschen Bank |
Welche Besonderheiten sind bei der Kündigung von bAV-Verträgen zu beachten?
Für Arbeitnehmer ist die Kündigung ihrer betrieblichen Altersvorsorge keine in Eigenmacht stehende Möglichkeit, da der Vertrag meist zwischen Arbeitgeber und Versicherer besteht. Wenn ein Vertrag dennoch gekündigt wird, drohen deutliche Nachteile wie der Verlust des Versicherungsschutzes oder der ersparten Beiträge.
Versicherer wie die AXA oder die R+V Versicherung bieten daher Tarife an, die eine Beitragsfreistellung ermöglichen. Das bedeutet, Sie können die Einzahlung einstellen, ohne die bis dahin erworbenen Rentenansprüche ganz aufzugeben. So sichern Sie zumindest Ihre bereits angesparte Altersvorsorge.
Außerdem können Sie bei einem Verbleib im gleichen Unternehmen von Wechselmöglichkeiten zwischen den Durchführungswegen profitieren, etwa durch Umwandlung von Direktversicherung in Pensionskasse. Es gibt außerdem Fälle, in denen Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge wegen Betriebsänderungen anpassen oder umstrukturieren, was aber eine Kündigung nicht gleichsetzt.
Wie sichern Sie Ihre bAV, wenn der Arbeitgeber kündigt?
Im Falle einer Kündigung des Arbeitgebers, zum Beispiel infolge der Insolvenzanmeldung oder Betriebsaufgabe, greift die gesetzliche Absicherung durch die Pensionssicherungsverein (PSV). Das sorgt dafür, dass Rentenansprüche der Arbeitnehmer auch dann noch erfüllt werden.
Die Sicherung gilt für Pensionszusagen und Unterstützungskassen, bei Direktversicherungen und Pensionskassen sind die Versicherer selbst zuständig. Die ERGO Direkt und HanseMerkur gehören zu jenen Versicherungen, die in solchen Fällen die Versorgungsleistungen weiter absichern.
Die Kündigung durch den Arbeitgeber hat somit nicht sofort den Verlust der Versorgung zur Folge. Jedoch können Verzögerungen und Anpassungen im Leistungsumfang auftreten. Für Sie als Arbeitnehmer kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig über die Rechtslage zu informieren und gegebenenfalls einen Experten hinzuzuziehen.
- Wie funktioniert die Beitragsfreistellung bei einer betrieblichen Altersvorsorge?
- Welche Konsequenzen hat die Kündigung eines bAV-Vertrags durch den Arbeitgeber?
- Kann ein Arbeitnehmer selbst eine bAV kündigen?
- Wie wird die bAV bei einem Wechsel des Arbeitgebers übertragen?
- Welche Rolle spielt der Pensionssicherungsverein bei der Kündigung der bAV?
- Welche Tarifmodelle bieten Versicherer wie Allianz oder Debeka in der bAV an?
- Wie kann ich meine bAV trotz Kündigung oder Arbeitgeberwechsel erhalten?
Viele dieser Fragen hängen von individuellen Vertragsdetails ab. Ein Gespräch mit einem Experten, der Ihre Situation genau analysiert, hilft, Klarheit zu schaffen. Über unser Angebotsformular können Sie gezielt Angebote einholen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und rechtliche Sicherheit bieten.
Betriebliche Altersvorsorge: Wer kündigt? – Tipps
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge stellt sich oft die Frage: Wer darf eigentlich kündigen? Grundsätzlich können nicht alle Beteiligten einfach so den Vertrag beenden. In der Regel liegt das Kündigungsrecht beim Arbeitnehmer – doch auch der Arbeitgeber hat indirekt Einfluss darauf, wie und wann die Vorsorge verlängert oder verändert wird.Wenn Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge selbst kündigen möchten, sollten Sie genau prüfen, ob und wann eine Kündigung überhaupt möglich ist. Viele Verträge sind langfristig angelegt und belohnen das Durchhalten mit besseren Konditionen oder garantierten Leistungen. Eine Kündigung kann also finanzielle Nachteile bringen, weil das angesparte Guthaben oft nur teilweise ausgezahlt wird oder gar verloren geht.
Der Arbeitgeber kann die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls anpassen, beispielsweise durch Änderung der Entgeltumwandlung oder Wechsel des Anbieters. Das kann sich auf Ihre Beiträge und Leistungen auswirken, ohne dass Sie die gesamte Vorsorge kündigen müssen. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber – etwa im Fall einer Betriebsänderung oder Insolvenz – greifen gesetzlich geregelte Schutzmechanismen, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Wenn Sie überlegen, Ihre betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, prüfen Sie unbedingt:
- Welche Kündigungsfristen im Vertrag stehen
- Ob die Auszahlung des angesparten Kapitals sofort oder gestaffelt erfolgt
- Ob eine Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber möglich ist
- Wie sich eine Kündigung steuerlich auswirkt
Eine Kündigung lohnt sich oft nur, wenn Sie dringend an das Geld müssen oder die Konditionen der bestehenden Vorsorge deutlich schlechter sind als bei einem neuen Anbieter. Ansonsten kann eine Kündigung Ihren Ruhestand deutlich schmälern. Alternativ lässt sich die betriebliche Altersvorsorge oft beitragsfrei stellen, sodass das angesparte Vermögen erhalten bleibt und Sie später wieder einsteigen können.
Betriebliche Altersvorsorge kündigen? Gut überlegen, denn die finanzielle Absicherung im Alter steht auf dem Spiel. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Kündigung für Sie Sinn macht, holen Sie sich unabhängigen Rat ein. So behalten Sie den vollen Überblick.
FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge: Wer kündigt?
Wer kann die betriebliche Altersvorsorge eigentlich kündigen?
Die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist kein Alltagsgeschäft – denn grundsätzlich läuft der Vertrag meist bis zum Renteneintritt. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine Kündigung oder Beitragsfreistellung möglich ist. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer bei manchen Durchführungswegen der bAV selbst aktiv werden, während der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger ebenfalls eine Rolle spielen. Bei Direktversicherungen beispielsweise ist eine Kündigung während der Ansparphase in der Regel zwar möglich, aber meist finanziell unvorteilhaft. Stattdessen bietet die Möglichkeit der Beitragsfreistellung eine Alternative, sodass keine neuen Beiträge mehr gezahlt werden, der bisher angesparte Betrag aber erhalten bleibt. Wichtig: Bei sogenannten Pensionskassen oder Pensionsfonds greift oft ein langfristiges Sparmodell, das nicht einfach „gekündigt“ werden kann, ohne finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen. Wenn Sie also Ihre bAV „kündigen“ möchten, prüfen Sie genau, welcher Tarif und Durchführungsweg bei Ihnen vorliegt.
Ein gutes Beispiel: Die Allianz bietet bei ihrer betrieblichen Direktversicherung Leistungen an, die eine Beitragsfreistellung ermöglichen, aber eine vollständige Kündigung ist oft mit Verlusten verbunden. So sorgt Allianz dafür, dass Ihre Altersvorsorge bestmöglich erhalten bleibt, wenn Sie Ihre Beiträge stoppen müssen.
Was passiert, wenn Sie die betriebliche Altersvorsorge kündigen?
Kündigen Sie eine Direktversicherung vor dem Rentenbeginn, kann das erhebliche finanzielle Folgen haben. Meist erhalten Sie nur den Rückkaufswert ausgezahlt, der oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt, da Abschluss- und Verwaltungskosten vorab abgezogen werden. Zudem verlieren Sie wichtige Steuervorteile und Sozialversicherungsentlastungen, die die bAV attraktiv machen. Bei anderen Formen, wie Pensionskassen oder Pensionsfonds, ist eine Kündigung während der Laufzeit oft gar nicht möglich. Stattdessen kann dort meist nur eine Beitragsfreistellung vereinbart werden.
Beispiel: Die bvV (Bayerische Versorgungskammer) erlaubt bei ihren Pensionskassen eine Beitragsfreistellung, um den Vertrag ruhen zu lassen, falls die finanzielle Lage mal enger wird. Das heißt, Ihr Altersvorsorge-Guthaben bleibt erhalten und wächst sogar weiter – wenn auch deutlich langsamer.
Kann der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge kündigen?
Der Arbeitgeber kann Ihre betriebliche Altersvorsorge nicht einfach so kündigen. Verträge zur bAV sind meist individuell zwischen dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und einem Versorgungsträger geschlossen und gelten als rechtlich bindend. Der Arbeitgeber kann jedoch Änderungen oder Anpassungen im Rahmen betrieblicher Änderungen vorschlagen, etwa wenn ein Unternehmen den Rahmenvertragsanbieter wechselt oder Tarifänderungen anstehen. Kündigt der Arbeitgeber zum Beispiel seinen Vertrag bei einem Pensionsfonds, wird meist eine Überleitung Ihrer Ansprüche zu einem neuen Versorgungsträger organisiert, sodass Ihr Vorsorgeguthaben nicht einfach verschwindet.
Ein aktuelles Beispiel: Die Alte Leipziger unterstützt in solchen Fällen Arbeitnehmer dabei, ihre Ansprüche sicher auf einen neuen Versorger zu übertragen. Das schützt Ihre Altersvorsorge und sichert Ihre Ansprüche, auch bei Arbeitgeberwechsel oder Betriebsschließung.
Welche Alternativen zur Kündigung gibt es, wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen können?
Wenn finanzielle Engpässe bei Ihnen auftreten und Sie Ihre Beiträge für die bAV nicht mehr aufbringen können, gibt es Lösungen, die Ihre Altersvorsorge erhalten, ohne dass Sie gleich kündigen müssen. Dazu gehören:
- Beitragsfreistellung: Der Vertrag ruht, aber das bereits angesparte Guthaben bleibt erhalten und wird in einigen Fällen weiterhin verzinst.
- Beitragsreduzierung: Statt komplett zu stoppen, können die Beiträge auf ein Minimum gesenkt werden.
- Beitragsstundung: Einige Versicherer wie die R+V bieten die Möglichkeit, Beiträge zeitweise auszusetzen und später nachzuholen.
- Wechsel des Tarifs: Manche Versicherer ermöglichen einen Tarifwechsel zu einer günstigeren Variante, z.B. bei der Debeka.
So können Sie Ihre Altersvorsorge schützen, ohne finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen. Die HUK-COBURG bietet beispielsweise komfortable Tarife, bei denen Beitragsänderungen flexibel möglich sind, sodass Sie auf veränderte Lebensumstände schnell reagieren können.
Damit Ihre Altersvorsorge auch in turbulenten Zeiten sicher bleibt, lohnt sich ein Gespräch mit Ihrem Versicherer oder unabhängigen Berater. Denn kurzfristiges Handeln kann langfristige Renteneinbußen vermeiden helfen.