Betriebliche Altersvorsorge: Wer zahlt Beiträge? | Aktuelle Hinweise 2025
Betriebliche Altersvorsorge: Wer zahlt Beiträge? – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen in der Regel Beiträge.
- Beiträge können steuer- und sozialabgabenfrei sein.
- Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge für Sie?
- Wie hoch sind die maximalen Beitragsgrenzen?
- Viele Arbeitgeber stocken die Beiträge freiwillig auf.
- Die Beiträge werden meist direkt vom Bruttogehalt abgezogen.

Betriebliche Altersvorsorge: Wer zahlt Beiträge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente und privaten Altersvorsorge. Dabei stellt sich häufig die Frage, wer die Beiträge tatsächlich zahlt und wie sich die Finanzierung der bAV gestaltet. In Deutschland gibt es unterschiedliche Formen der bAV, die sich im Hinblick auf den Beitragszahler unterscheiden. Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide Parteien können die Beiträge leisten. Zudem bieten verschiedene Versicherer und Banken maßgeschneiderte Tarife an, welche die Beitragssituation beeinflussen. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige darüber, wer bei der bAV die Beiträge übernimmt und wie sich dies in der Praxis gestaltet.
Wer trägt bei der bAV die Beiträge: Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide?
Grundsätzlich gibt es drei Beitragsmodelle innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge: Die Beiträge können vollständig vom Arbeitgeber getragen werden, vollständig vom Arbeitnehmer über Entgeltumwandlung gezahlt werden, oder eine Kombination aus beidem erfolgen. Häufig wird die bAV als sogenannte Entgeltumwandlung umgesetzt. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts, das der Arbeitgeber direkt in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt. Der Vorteil liegt darin, dass die Beiträge bis zu einer gewissen Grenze steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesarbeitsministerium sehen die Entgeltumwandlung als Standardform der Beitragszahlung.
Zum Beispiel bietet die ERGO Versicherung einen bAV-Tarif an, bei dem Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung selbst Beiträge leisten, während der Arbeitgeber die Verwaltung übernimmt. Im Gegensatz dazu investiert die Allianz in einigen ihrer betriebsbezogenen Altersvorsorgelösungen auch Arbeitgeberbeiträge, insbesondere bei freiwilligen Arbeitgeberzusagen oder Direktzusagen.
Welche Rolle spielt der Arbeitgeber bei der Beitragszahlung?
Der Arbeitgeber übernimmt meist die Rolle des Beitragssammlers und teilweise auch Beitragszahler. Im Falle der Entgeltumwandlung führt er die umgewandelten Gehaltsbestandteile direkt an die Versorgungseinrichtung ab. Einige Arbeitgeber leisten zusätzlich freiwillige Beiträge, um die bAV für ihre Mitarbeiter attraktiver zu machen. Große Unternehmen wie die Deutsche Bank oder die Siemens AG nutzen diese Praxis, um zusätzliche Altersvorsorgeleistungen anzubieten. Arbeitgeberbeiträge erhöhen den angesparten Kapitalstock und verbessern somit die Höhe der späteren Altersrente.
Bei sogenannten Direktzusagen hingegen garantiert der Arbeitgeber eine bestimmte Versorgungsleistung im Ruhestand, trägt alle Beiträge selbst und lebt das unternehmerische Risiko. Versicherer wie die LV 1871 arbeiten mit Unternehmen zusammen, um diese Form der bAV abzusichern und die Beiträge entsprechend zu verwalten.
Wie viel Beitrag wird gezahlt und wie wird er berechnet?
Die Höhe der Beiträge bei der bAV hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen des Arbeitnehmers und der Tarif des jeweiligen Versicherers. Ein wichtiger Aspekt ist die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Sozialversicherung. Bis zu dieser Grenze können Beiträge aus dem Bruttoeinkommen steuer- und sozialabgabenfrei umgewandelt werden. 2024 liegt diese Grenze für die Rentenversicherung bei 7.300 Euro monatlich in Westdeutschland.
Die R+V Versicherung beispielsweise bietet in ihrem bAV-Tarif flexible Beitragshöhen an, die sich individuell anpassen lassen. Die Beiträge können bereits ab wenigen Euro monatlich beginnen und sind anpassbar, wenn sich das Einkommen ändert.
| Anbieter | Art der Beitragszahlung | Beitragshöhe | Besondere Merkmale |
|---|---|---|---|
| Allianz | Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge | Flexible Höhe, meist 4-8% vom Brutto | Hohe Servicequalität, breite Produktpalette |
| ERGO | Arbeitnehmer via Entgeltumwandlung | Ab 20 Euro monatlich | Einfacher Einstieg, gute Risikoleistungen |
| R+V | Flexibel, oft Mischfinanzierung | Anpassbar je nach Einkommen | Flexible Beitragszahlung, individuelle Tarife |
| LV 1871 | Arbeitgeberfinanzierte Direktzusagen | Vertraglich vereinbart | Sicherheit durch Rückdeckung bei Versicherung |
Kann die Beitragszahlung bei der bAV steuerliche Vorteile bieten?
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile bringen. Beiträge, die im Rahmen der Entgeltumwandlung gezahlt werden, sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei. Die VHV Versicherung bietet in ihren bAV-Tarifen eine klare Übersicht über die steuerlichen Vorteile und unterstützt Arbeitgeber bei der korrekten Abwicklung.
Für Unternehmen senken Arbeitgeberbeiträge die Sozialabgabenlast, da diese für die Beitragszahlung zur bAV meist sozialversicherungsfrei sind. Dies macht die bAV auch für Arbeitgeber besonders attraktiv im Rahmen der Personalbindung.
- Was passiert mit den Beiträgen, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt?
- Wie wirken sich Arbeitgeberzuschüsse auf die Gesamtrendite aus?
- Welche Tarife bieten spezielle Leistungen bei der bAV-Beitragszahlung?
- Wie funktioniert die Beitragssumme bei bereits bestehenden bAV-Verträgen?
- Gibt es Unterschiede in der Beitragszahlung bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds?
Antworten auf weiterführende Fragen zur Beitragszahlung bei der bAV
Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, können die bisher eingezahlten Beiträge entweder auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weitergeführt werden. Dies hängt von der Art der bAV ab und sollte mit dem neuen Arbeitgeber und dem Versicherer geklärt werden. Arbeitgeberzuschüsse erhöhen die Kapitalansammlung deutlich und verbessern die spätere Rentenzahlung. Tarife von Anbietern wie der Allianz oder R+V bieten oft spezielle Mechanismen, um freiwillige Arbeitgeberleistungen einfach einzubinden.
Die Beitragssumme bei bestehenden Verträgen richtet sich nach den bisherigen Einzahlungshöhen und ist in den Jahresabrechnungen der Versorgungseinrichtung ausgewiesen. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds unterscheiden sich beim Beitragsmodell meist in Flexibilität und Risikoübertragung – teilweise zahlt der Arbeitnehmer, teilweise auch der Arbeitgeber direkt. Experten können individuelle Vertragssituationen optimal einschätzen und passende Lösungsvorschläge unterbreiten.
Nutzen Sie unser Angebotsformular, um unverbindlich individuelle Beratung und Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge zu erhalten und Ihre Fragen gezielt zu klären.
Betriebliche Altersvorsorge: Wer zahlt Beiträge? – Tipps
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kommt es vor allem darauf an, wer die Beiträge tatsächlich zahlt. In der Regel sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beteiligt, doch das genaue Verhältnis kann variieren. Gerade in Deutschland gibt das Gesetz klare Rahmenbedingungen vor, doch Spielraum bleibt.Ihr Arbeitgeber übernimmt meist mindestens einen Teil der Beiträge. Dieses Engagement gilt als fester Bestandteil der bAV und sorgt dafür, dass Ihr zusätzlicher Altersvorsorgebetrag nicht nur aus Ihrem Gehalt kommt. Viele Arbeitgeber zahlen dabei einen Zuschuss, oft als Prozentsatz Ihres Bruttogehalts oder als Pauschale.
Sie selbst als Arbeitnehmer tragen häufig auch zum Beitrag bei. Besonders bei Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttogehalts in Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. Das senkt zugleich Ihre Steuerlast und Sozialabgaben, was einen doppelten Vorteil schafft.
Werfen Sie einen Blick auf gemeinsame Vereinbarungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Die Vereinbarung kann so gestaltet sein, dass entweder der Arbeitgeber die Beiträge komplett übernimmt oder Sie diese zusammen zahlen. Manchmal gibt es auch Modelle, bei denen Sie freiwillig mehr einzahlen können, um die Rente zu erhöhen.
- Treffen Sie klare Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber zum Beitragsteil
- Checken Sie, ob eine Entgeltumwandlung genutzt wird oder möglich ist
- Erkundigen Sie sich nach steuerlichen Vorteilen durch den Arbeitgeberzuschuss
- Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Eigenanteil flexibel zu gestalten
Darüber hinaus ist die Beitragshöhe oft gedeckelt, besonders bei Entgeltumwandlungen, um maximale Sozialversicherungsersparnisse zu nutzen. Ein zu hoher Arbeitgeberzuschuss könnte unter Umständen in Teilen versteuert werden. Lassen Sie sich deshalb genau erklären, wie die Beitragszahlung in Ihrem Fall funktioniert, um keine Überraschungen zu erleben.
Nicht vergessen: Manche Tarifverträge regeln die Beitragsteilung in der bAV verbindlich. Schauen Sie sich Ihren Arbeitsvertrag oder tarifliche Bestimmungen an, um die Details zu verstehen. So haben Sie einen klaren Überblick darüber, wer in welcher Höhe einzahlt.
Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, kann die Beitragszahlung zur bAV anders aussehen, da der Arbeitgeber fehlt. In solchen Fällen übernehmen Sie die Beiträge allein oder suchen sich andere Vorsorgemodelle, die zu Ihrer Situation passen.
Eine betriebliche Altersvorsorge mit gut geklärter Beitragszahlung bedeutet weniger Stress und mehr Sicherheit für Ihre spätere Rente. Machen Sie Ihren nächsten Schritt, indem Sie die Zahlungsmodalitäten genau prüfen und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen.
FAQ zur Betrieblichen Altersvorsorge: Wer zahlt Beiträge?
Wer übernimmt die Beitragszahlung bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind grundsätzlich mehrere Beteiligte an den Beiträgen beteiligt. Meistens zahlt der Arbeitnehmer Beiträge direkt durch Entgeltumwandlung, das heißt, ein Teil des Bruttogehalts wird in die Altersvorsorge investiert. Gleichzeitig beteiligt sich auch der Arbeitgeber, entweder freiwillig oder aufgrund tariflicher bzw. betrieblicher Vereinbarungen. Ein Beispiel dafür ist die Allianz Gruppe, die bei ihren betrieblichen Altersvorsorge-Tarifen oft Arbeitgeberzuschüsse bietet, um die Sparleistung der Beschäftigten attraktiver zu machen. Dadurch profitieren Arbeitnehmer in der Regel von einer Kombination aus:
- Eigenbeiträgen durch Gehaltsumwandlung
- Arbeitgeberzuschüssen
- Steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen
Diese Mischfinanzierung macht die bAV zu einer beliebten und effektiven Lösung für den langfristigen Vermögensaufbau.
Wie funktioniert die Entgeltumwandlung bei der bAV?
Die Entgeltumwandlung ist ein zentraler Mechanismus, bei dem ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge fließt. Das bedeutet konkret: Sie verzichten heute auf einen Teil Ihres Gehalts und legen diesen Betrag stattdessen für Ihre Rente an. Dank der Entgeltumwandlung zahlen Sie auf diesen umgewandelten Betrag keine Sozialabgaben und nur reduzierte Steuern, was die bAV sehr attraktiv macht. Die Zurich Gruppe Deutschland bietet hierbei verschiedene Tarife, bei denen Sie flexibel selbst entscheiden können, wie viel Sie monatlich einzahlen möchten – ideal, um Ihre Altersvorsorge ganz nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten. Dieses Modell lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer, die von steuerlichen Vorteilen profitieren wollen und gleichzeitig von Arbeitgeberzuschüssen Gebrauch machen können.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Beiträge zahlt? Kann man trotzdem von der bAV profitieren?
Auch wenn ein Arbeitgeber keine Beiträge leistet, können Sie die betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung selbst finanzieren und so Ihre Altersvorsorge effektiv ergänzen. Unternehmen wie die Talanx AG ermöglichen dies durch flexible bAV-Tarife, bei denen der Arbeitnehmer allein die Beiträge einbringt. Zwar fällt dann der zusätzliche Arbeitgeberzuschuss weg, doch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis bleibt bestehen. Somit bleibt die bAV auch in solchen Fällen eine lohnenswerte Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen – ohne dass Sie auf staatliche Förderung verzichten müssen. In vielen Fällen empfehlen Versicherer zusätzlich attraktive Vertragsgestaltungen, die eine spätere Anpassung der Beiträge erlauben, falls sich Ihre persönliche oder berufliche Situation ändert.
Wie wirken sich Arbeitgeberzuschüsse auf die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus?
Arbeitgeberzuschüsse erhöhen Ihre eingezahlten Beiträge in der Regel deutlich und sorgen somit für eine bessere Altersversorgung. Seit 2019 sind Arbeitgeber sogar gesetzlich verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 % zu zahlen, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Ein gutes Beispiel ist die betriebliche Altersvorsorge von ERGO, die attraktive Zuschussregelungen beinhaltet und flexible Modelle für Arbeitgeber bietet, um diese Vorgabe umzusetzen. Ihre Gesamtbeiträge setzen sich also zusammen aus:
- Ihrer Entgeltumwandlung
- Dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss (mindestens 15 %)
- Möglichen freiwilligen Zuschüssen des Arbeitgebers
Dadurch wächst Ihre Altersvorsorge schneller – bei gleichem Aufwand auf Ihrer Seite. Überlegen Sie bei Vertragsabschluss also genau, wie hoch die Zuschüsse Ihres Arbeitgebers ausfallen und welche Tarife Ihrer bAV davon besonders profitieren können.