Private Altersvorsorge: Wo eintragen? | Aktuelle Hinweise 2025
Private Altersvorsorge: Wo eintragen? – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Wo tragen Sie Riester-Renten-Beiträge in der Steuererklärung ein? In der Anlage AV.
- Rürup-Renten-Beiträge melden Sie als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand.
- Sind Beiträge zu klassischen oder fondsgebundenen privaten Rentenversicherungen steuerlich absetzbar?
- Auszahlungen aus privaten Renten tragen Sie in der Anlage R ein.
- Die genaue Formularbezeichnung kann sich jährlich ändern; prüfen Sie deswegen immer die aktuellen Unterlagen.
- Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Private Altersvorsorge: Wo eintragen in der Steuererklärung?
Die steuerliche Behandlung der privaten Altersvorsorge hängt maßgeblich von der Art des Vorsorgevertrags ab. Je nachdem, ob Sie eine Riester-Rente, eine Rürup-Rente oder eine klassische bzw. fondsgebundene private Rentenversicherung abgeschlossen haben, müssen unterschiedliche Formulare und Anlagen in der Steuererklärung ausgefüllt werden. Die korrekte Eintragung ist wichtig, um staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen oder steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Im Folgenden erfahren Sie detailliert, wie und wo die Beiträge und Auszahlungen jeweils einzutragen sind.
Wo tragen Sie die Beiträge zur Riester-Rente ein?
Die Riester-Rente ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag und wird steuerlich besonders behandelt. Ihre Beiträge zur Riester-Rente tragen Sie in der Anlage AV (Altersvorsorge) ein. Dort geben Sie sowohl die geleisteten Beiträge als auch die Anzahl der Riester-Verträge an. Dies ist notwendig, um die Zulagen vom Staat (wie die Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen) zu erhalten oder eine Günstigerprüfung durchführen zu lassen. Die Günstigerprüfung ermöglicht es, den Sonderausgabenabzug zu nutzen, wenn dieser günstiger ist als die direkte Zulagenzahlung.
Beispiele für Anbieter von Riester-Renten in Deutschland sind die Allianz, die ERGO und die Debeka. Diese Gesellschaften bieten unterschiedliche Tarife an, die sich in Garantieleistungen, Fondsbindung und Flexibilität unterscheiden. Bei allen Anbietern erfolgt die Eintragung in der Steuererklärung grundsätzlich über die Anlage AV.
Wie werden Beiträge zur Rürup-Rente in der Steuererklärung behandelt?
Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) ist eine Form der Basisabsicherung für die Altersvorsorge und bietet steuerliche Vorteile vor allem für Selbstständige und Freiberufler. Die Beiträge hierzu sind in der Steuererklärung als Sonderausgaben einzutragen – und zwar in der Anlage Vorsorgeaufwand. Meist befinden sich diese Eintragungen in den dafür vorgesehenen Zeilen für Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen.
Generell bietet beispielsweise die Signal Iduna eine Rürup-Rente mit verschiedenen Vertragsmodellen an, die eine lebenslange Rentenzahlung garantiert. Auch HDI und Allianz zählen zu den bekannten Anbietern. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist jährlich steigend, aktuell können Jahr für Jahr bis zu 100 Prozent der maximal zulässigen Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden.
Wie ist die steuerliche Behandlung der klassischen und fondsgebundenen privaten Rentenversicherung?
Für klassische oder fondsgebundene private Rentenversicherungen, die nicht staatlich gefördert sind (also keine Riester- oder Rürup-Verträge), ist die steuerliche Behandlung anders. Beiträge in der Ansparphase sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme bilden Altverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Hier können Sie unter Umständen die Beiträge als sonstiger Vorsorgeaufwand geltend machen – und zwar in der Anlage Vorsorgeaufwand, oft in Zeile 49 oder ähnlichen Zeilen. Allerdings ist der abzugsfähige Betrag meist bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
Die Rentenauszahlungen im Rentenbezug müssen Sie in der Anlage R (Renten) eintragen. Dort erfolgt die Versteuerung entsprechend dem Ertragsanteil. Anbieter wie die Generali oder die Signal Iduna bieten klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen an. Je nach Vertragsabschlusszeitpunkt und Vertragsart variiert die steuerliche Betrachtung.
| Art der Altersvorsorge | Steuerliche Behandlung | Eintrag in der Steuererklärung | Beispielhafte Anbieter |
|---|---|---|---|
| Riester-Rente (zertifiziert) | Beiträge sind förderfähig, Zulagen / Sonderausgabenabzug möglich | Anlage AV (Beiträge und Anzahl der Verträge) | Allianz, ERGO, Debeka |
| Rürup-Rente (Basisrente) | Beiträge als Sonderausgaben anerkannt (jährliches Limit) | Anlage Vorsorgeaufwand (Beiträge) | Signal Iduna, HDI, Allianz |
| Klassische/fondsgebundene RV (ohne Förderung) | Beiträge meist nicht absetzbar (Ausnahmen für Altverträge) | Beiträge: ggf. Anlage Vorsorgeaufwand; Auszahlungen: Anlage R | Generali, Signal Iduna |
Wie verändern sich die Formularnummern und Zeilen bei der Steuererklärung?
Die genauen Zeilennummern und Formularbezeichnungen können sich von Jahr zu Jahr ändern. Für Ihre private Altersvorsorge bedeutet das, dass Sie vor der Abgabe der Steuererklärung die aktuellen Steuerformulare sorgfältig prüfen sollten. Häufig passen Finanzämter die Formulare an neue rechtliche Vorgaben und Steuerregelungen an. Durch automatische Steuerprogramme, wie Elster oder kommerzielle Anbieter, werden die richtigen Eintragungen zumeist automatisch vorgenommen. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiter, um die richtige Anlage und die entsprechenden Zeilen zu identifizieren und optimal zu nutzen.
- Welche steuerlichen Vorteile bietet die Riester-Rente außer der Anlage AV?
- Wie wird die Rürup-Rente in der Steuererklärung für Selbstständige eingetragen?
- Kann ich Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung vor 2005 noch steuerlich absetzen?
- Wie funktioniert die Besteuerung der Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung?
- Welche Änderungen bei den Steuerformularen sind in den letzten Jahren bei Altersvorsorge eingetreten?
Fragestellungen zur privaten Altersvorsorge und Eintragung in der Steuererklärung können komplex sein. Die Riester-Rente nutzt die Anlage AV zur Förderung, während die Rürup-Rente als Sonderausgabe in der Anlage Vorsorgeaufwand erscheint. Klassische private Rentenversicherungen sind während der Ansparphase meist nicht absetzbar und während der Auszahlungsphase in der Anlage R einzutragen. Bei Unsicherheiten zu Formularen und Eintragungen ist eine Beratung durch Experten sinnvoll. Über unser Angebotsformular können Sie sich unverbindlich Angebote und Unterstützung von Fachleuten holen.
Private Altersvorsorge: Wo eintragen? – Tipps
Wenn Sie Beiträge zur Riester-Rente geleistet haben, tragen Sie diese in der Anlage AV der Steuererklärung ein. Dort geben Sie sowohl die gezahlten Beiträge als auch die Anzahl Ihrer Riester-Verträge an. Das sorgt dafür, dass die staatlichen Zulagen berücksichtigt und der steuerliche Sonderausgabenabzug automatisch geprüft wird – ein direkter Vorteil für Ihre Steuererstattung.Für die Rürup-Rente (Basisrente) nutzen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand. Die Beiträge werden dort als Sonderausgaben eingetragen, meist in den Zeilen, die für zertifizierte Basisrentenverträge vorgesehen sind. Das bedeutet, dass Ihr steuerpflichtiges Einkommen um die eingetragenen Beiträge reduziert wird – ein echter Steuervorteil während der Ansparphase.
Wenn Sie eine klassische oder fondsgebundene private Rentenversicherung ohne staatliche Förderung besitzen, gibt’s zwei wichtige Punkte: Die Beiträge während der Ansparzeit sind in der Regel nicht absetzbar, außer es handelt sich um Altverträge vor 2005. In solchen Fällen können Beiträge eventuell als sonstiger Vorsorgeaufwand in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden, allerdings meist nur, wenn noch Vorsorge-Pauschalen übrig sind. Sobald Sie in die Rentenphase eintreten, tragen Sie die Rentenauszahlungen in der Anlage R ein. Dort wird der Ertragsanteil versteuert – das bedeutet, Sie zahlen Steuern nur auf den Gewinnanteil der Rente, nicht auf die ursprünglich eingezahlten Beiträge.
Hier nochmal die Schnellübersicht, wo Sie was eintragen:
- Riester-Rente: Anlage AV – Beiträge und Zulagen
- Rürup-Rente: Anlage Vorsorgeaufwand – Beiträge zu Basisrenten
- Private Rentenversicherung (Auszahlung): Anlage R – Rentenbezug
Achten Sie unbedingt darauf, die jeweils aktuellen Steuerformulare zu verwenden. Die Zeilennummern und Formularbezeichnungen ändern sich teilweise jährlich. Falls Unsicherheit besteht oder Ihre Vertragsart komplizierter ist, lohnt sich der Gang zum Steuerberater oder die Unterstützung durch einen Lohnsteuerhilfeverein. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Steuervorteile rund um Ihre private Altersvorsorge optimal nutzen.
FAQ zur privaten Altersvorsorge und Steuererklärung
Wo trage ich meine Riester-Rente in der Steuererklärung ein?
Die Eintragung Ihrer Riester-Rente erfolgt in der Anlage AV (Altersvorsorge). Dort geben Sie sowohl die von Ihnen geleisteten Beiträge als auch die Anzahl Ihrer Riester-Verträge an. So profitieren Sie von den staatlichen Förderungen, wie den Zulagen und dem Sonderausgabenabzug im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung.
Beispielsweise können Sparer bei der Allianz Riester-Rente Ihre Beiträge bequem jährlich erfassen und so die maximale Förderung ausschöpfen. Die Anlage AV ist speziell dafür ausgelegt, um die Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen wie dem Riester aufzuführen.
Wenn Sie dieses Formular ausfüllen, sollten Sie Ihre Beitragsnachweise bereit halten, weil das Finanzamt die Angaben genau überprüft.
Kurz zusammengefasst:
- Beiträge und Anzahl der Riester-Verträge in Anlage AV eintragen
- Automatische Berücksichtigung der Zulagen und ggf. Sonderausgabenabzug
- Belege/Vertragsunterlagen griffbereit halten
Wie vermerkt man Rürup-Rentenbeiträge bei der Steuererklärung richtig?
Beiträge zu einer Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, tragen Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ein. Genauer gesagt, gibt es dort Zeilen, die für Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen vorgesehen sind.
Ein Anbieter wie die Debeka bietet vielfältige Rürup-Tarife, die besonders für Selbstständige und Freiberufler interessant sind, da die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Wichtig ist, dass Sie die tatsächliche Beitragshöhe angeben. Die Finanzämter erkennen so direkt, wie viel in der Steuererklärung abgesetzt werden darf.
Sehen Sie die Rürup-Rente als eine effektive Lösung, um steuerlich zu sparen und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen – das Finanzerlebnis genießen Sie zum Beispiel mit einer klaren Eintragung in der Anlage Vorsorgeaufwand.
- Eintrag als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand
- Beiträge für zertifizierte Basisrenten angeben (oft spezifische Zeilen)
- Tarife bei Versicherern wie Debeka sind häufig sehr flexibel
Welche Eintragungen sind bei privaten Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung erforderlich?
Private Rentenversicherungen wie klassische oder fondsgebundene Modelle ohne Riester- oder Rürup-Zertifizierung sind in der Steuererklärung etwas komplizierter zu behandeln.
Während die Beiträge in der Ansparphase meist nicht steuerlich absetzbar sind, kann es bei Altverträgen (vor 2005 abgeschlossen) Ausnahmen geben. Diese Beiträge können als sonstiger Vorsorgeaufwand in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden – häufig in einer Zeile wie 49, je nach Steuerjahr. Allerdings ist der verfügbare Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen oft schon durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgebraucht.
Für die Auszahlungen im Rentenbezug tragen Sie die Rentenzahlungen in der Anlage R ein. Dort wird dann der Ertragsanteil besteuert – das heißt, nur der Gewinnanteil der Rente muss versteuert werden.
Beispiel: Die Zurich Versicherung bietet klassische und fondsgebundene private Rentenversicherungen. Diese Verträge sind eher für langfristig orientierte Kunden interessant, die mehr Freiheit bei der Anlage bevorzugen, jedoch keine staatliche Förderung erhalten.
Wichtig:
- Beiträge meist nicht absetzbar (Ausnahme Altverträge vor 2005)
- Auszahlungen in Anlage R als private Leibrenten angeben
- Besteuerung erfolgt nach Ertragsanteil
Kann ich bei der Steuererklärung mehrere private Altersvorsorgeverträge gleichzeitig angeben?
Sie können durchaus mehrere private Altersvorsorgeverträge in einer Steuererklärung angeben. Je nachdem um welche Art von Vertrag es sich handelt, trennen sich die Eintragungen in unterschiedliche Anlagen:
- Riester-Rente: Anlage AV
- Rürup-Rente (Basisrente): Anlage Vorsorgeaufwand
- Private Rentenversicherung ohne Förderung (klassisch oder fondsgebunden): Anlage Vorsorgeaufwand (Beiträge Altverträge) und Anlage R (Auszahlungen)
Nehmen wir an, Sie haben eine Riester-Rente bei der Deutschen Bank abgeschlossen und parallel eine Rürup-Rente bei der Debeka – dann tragen Sie die jeweiligen Beiträge in die genannten Anlagen ein.
Viele Versicherer wie die Allianz oder die Debeka unterstützen ihre Kunden inzwischen mit übersichtlichen Jahresbescheinigungen, die die Höhe der einzutragenden Beiträge genau ausweisen. So fällt die Steuererklärung viel leichter.
Eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Verträge und Beiträge erleichtert die Eintragung und sorgt dafür, dass Sie alle steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen.