Welche Altersvorsorge kann ich von der Steuer absetzen | Aktuelle Hinweise 2025
Welche Altersvorsorge kann ich von der Steuer absetzen – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Welche Altersvorsorgeformen sind steuerlich absetzbar?
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können steuermindernd wirken.
- Rürup-Rente bietet attraktive steuerliche Vorteile für Selbstständige und Angestellte.
- Wie hoch sind die maximal absetzbaren Beträge bei der privaten Altersvorsorge?
- Riester-Rente ermöglicht Zulagen und Steuerersparnisse für Förderberechtigte.
- Auch betriebliche Altersvorsorge kann steuerlich gefördert werden.

Welche Altersvorsorge können Sie von der Steuer absetzen?
Die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge spielt für viele Personen eine entscheidende Rolle bei der Wahl der richtigen Absicherung für das Alter. Das deutsche Steuerrecht differenziert dabei zwischen verschiedenen Formen der Altersvorsorge, die unterschiedliche Vorteile bieten. Dabei kann ein Großteil der Vorsorgebeiträge ganz oder teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Dies führt zu einer direkten Reduzierung der Steuerlast und erhöht die Attraktivität bestimmter Vorsorgeprodukte. Im Folgenden erfahren Sie, welche Altersvorsorgeformen in Deutschland steuerlich begünstigt sind und wie diese genau bewertet werden.
Welche Arten der Altersvorsorge sind steuerlich förderfähig?
Grundsätzlich lässt sich die steuerliche Absetzbarkeit der Altersvorsorge in zwei große Kategorien unterteilen: die Basisversorgung und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Zur Basisversorgung gehören hauptsächlich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken sowie zu bestimmten privaten Rentenversicherungen, die als Rürup-Rente bekannt sind.
Beispielsweise können Sie Beiträge zu einer Rürup-Rente, die von vielen Versicherern wie der Debeka oder der R+V Versicherung angeboten wird, als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag angeben. Für das Jahr 2024 liegt der maximal ansetzbare Betrag bei 26.528 Euro für Alleinstehende bzw. 53.056 Euro für Verheiratete. Dabei werden bis zu 96 % der geleisteten Beiträge anerkannt, mit steigender Tendenz in den nächsten Jahren.
Neben der Basisversorgung sind auch die privaten Riester-Renten steuerlich begünstigt, jedoch in einer anderen Form. Die Allianz Riester-Rente oder die Angebote der Deutsche Bank bieten steuerliche Vorteile in Kombination mit Zulagen. Die Beiträge mindern die Steuerlast zudem im Rahmen der Sonderausgaben, allerdings mit Höchstgrenzen und Einkommensabhängigkeit.
Welche Vorsorgeaufwendungen zählen zu den sonstigen steuerlich absetzbaren Ausgaben?
Neben der Basisversorgung können Sie auch weitere Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzen, zum Beispiel Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Aufwendungen für die Arbeitslosen- oder Haftpflichtversicherung. Diese fallen steuerlich in die Kategorie der sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die bis zu einem Maximalbetrag von 1.900 Euro pro Jahr für Angestellte anerkannt werden.
Ein Beispiel: Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei DKV oder Signal Iduna senken zwar nicht direkt Ihre Steuerlast im Rahmen der Altersvorsorge, werden aber beim Gesamtsteuerbetrag berücksichtigt. Wichtig zu wissen ist, dass Vorsorgeaufwendungen wie Lebensversicherungen ohne Rentencharakter in der Regel nicht als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sind.
| Vorsorgeart | Beispielhafte Anbieter | Steuerliche Behandlung | Höchstbetrag 2024 |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Rentenversicherung | Deutsche Rentenversicherung | Beiträge als Sonderausgaben geltend | Bis zu 26.528 € (Alleinstehende) |
| Rürup-Rente (Basisrente) | Debeka, R+V Versicherung | Bis zu 96 % der Beiträge absetzbar | 26.528 € (Alleinstehende) |
| Riester-Rente | Allianz, Deutsche Bank | Beiträge + Zulagen steuerlich gefördert | 2.100 € (inkl. Zulagen) |
| Private Kranken- und Pflegeversicherung | DKV, Signal Iduna | Sonstige Vorsorgeaufwendungen | Bis zu 1.900 € |
Wie wirken sich Steuererleichterungen auf Ihre Effektivkosten der Altersvorsorge aus?
Die Möglichkeit, Beiträge von der Steuer abzusetzen, reduziert die Effektivkosten erheblich. Wenn Sie beispielsweise jährlich 5.000 Euro in eine Rürup-Rente bei der Debeka einzahlen, können Sie rund 4.800 Euro (96 %) geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sinkt Ihre Steuerlast um etwa 1.440 Euro, sodass die effektiven Kosten nur noch bei etwa 3.560 Euro liegen. Dieser Steuervorteil kann langfristig die Rendite erhöhen und macht die Altersvorsorge auch für Personen mit höherem Einkommen interessant.
Bei der Riester-Rente kommen neben der Absetzbarkeit auch jährliche staatliche Zulagen hinzu, die die Sparleistung erhöhen. Die Zulage für Kinder liegt derzeit bei 300 Euro pro Kind, was sich ebenfalls positiv auf die Gesamtförderung und damit die Kostenstruktur auswirkt.
Welche Besonderheiten gelten bei der Auszahlung von steuerlich geförderter Altersvorsorge?
Es ist zu beachten, dass die spätere Auszahlung von steuerlich geförderten Altersvorsorgen meist der Ertragsbesteuerung unterliegt. Beispielsweise sind bei der Rürup-Rente die Rentenzahlungen im Alter mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die Besteuerung steigt dabei stufenweise an und wird ab dem Jahr 2040 vollständig der Einkommensteuer unterliegen.
Bei Riester-Renten erfolgt die Besteuerung der Auszahlungen ebenfalls nachgelagert, allerdings sind diese Rentenzahlungen in der Regel voll steuerpflichtig, sofern die Zulagen in Anspruch genommen wurden. Dafür wird die Antragsstellung der Zulagen durch das Finanzamt jährlich kontrolliert.
Wer vorzeitig auf das Kapital zugreifen möchte, hat diese Steuerförderung meist verloren, was einen weiteren Aspekt bei der Wahl der Altersvorsorge beeinflusst.
- Wie viel meiner Altersvorsorge kann ich konkret bei der Steuererklärung angeben?
- Was sind die Unterschiede bei der Steuerbehandlung zwischen Rürup- und Riester-Rente?
- Welche Versicherer bieten die besten steuerlichen Konditionen für Altersvorsorgeprodukte?
- Wie wirken sich Änderungen im Steuerrecht auf meine bereits abgeschlossene Altersvorsorge aus?
- Können auch Selbstständige von der steuerlichen Absetzbarkeit ihrer Altersvorsorge profitieren?
Abschließend lässt sich sagen, dass die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge von der Produktart, der Höhe der Beiträge und dem individuellen Steuersatz abhängt. Um die optimale steuerliche Nutzung zu gewährleisten und Ihren Vorsorgebedarf passend abzudecken, kann Ihnen eine individuelle Beratung durch einen Experten helfen. Über unser Angebotsformular erhalten Sie zudem detaillierte Angebote, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind.
Welche Altersvorsorge kann ich von der Steuer absetzen – Tipps
Wenn Sie Ihre Altersvorsorge von der Steuer absetzen möchten, sollten Sie vor allem die gesetzliche Rentenversicherung und bestimmte private Altersvorsorgeprodukte genau unter die Lupe nehmen. Der Gesetzgeber belohnt nämlich das private Sparen fürs Alter mit verschiedenen Steuerentlastungen.Die Riester-Rente steht oft im Fokus, wenn es um Steuervorteile geht. Ihre Beiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gilt: Je mehr Sie einzahlen, desto höher der mögliche Steuervorteil. Vor allem für Familien und Sparer mit Kindern lohnt sich die Riester-Rente, da Sie neben den Beiträgen auch Zulagen vom Staat erhalten.
Auch die Rürup-Rente (Basisrente) punktet mit attraktiven Steuervergünstigungen. Ihre Einzahlungen können Sie vollumfänglich als Sonderausgaben ansetzen – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag. Anfangs ist der Anteil der abzugsfähigen Beiträge noch begrenzt, steigt aber jährlich an und erreicht bis 2025 100 Prozent. Das macht die Rürup-Rente besonders interessant für Selbstständige und Gutverdiener.
Nicht alle privaten Altersvorsorgeverträge können Sie steuerlich geltend machen. Wichtig sind die Abschlüsse, die als „förderfähig“ eingestuft sind. Das betrifft neben Riester und Rürup oftmals auch die gesetzliche Rentenversicherung und bestimmte Berufsständische Versorgungswerke. Betriebliche Altersvorsorge ist ebenfalls steuerlich begünstigt und kann direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, was Ihre Steuerlast mindert.
Zusätzlich kann die gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung betrachtet werden, bei der Sie Ihre Pflichtbeiträge in der Steuererklärung angeben können. Diese mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und wirken sich somit steuermindernd aus.
Hier noch mal die wichtigsten Formen, die Sie in Sachen Steuerentlastung im Blick behalten sollten:
- Riester-Rente: Beiträge als Sonderausgaben absetzbar, plus staatliche Zulagen
- Rürup-Rente (Basisrente): Hohe Sonderausgabenabsetzbarkeit, besonders für Selbstständige
- Betriebliche Altersvorsorge: Steuer- und sozialabgabenfreie Gehaltsumwandlung möglich
- Gesetzliche Rentenversicherung: Pflichtbeiträge steuerlich absetzbar
Behalten Sie zudem Fristen und Höchstgrenzen im Auge, da der Fiskus bei der steuerlichen Absetzbarkeit klare Regeln vorgibt. Übersteigen Ihre geleisteten Beiträge die Grenzwerte, erkennt das Finanzamt nur einen Teil als Sonderausgaben an.
Achten Sie darauf, alle Nachweise und Bescheinigungen entsprechend zu sammeln und bei der Steuererklärung korrekt anzugeben. Nur so profitieren Sie maximal von den Steuervorteilen Ihrer Altersvorsorge.
Kurz zusammengefasst: Nutzen Sie konsequent die Möglichkeiten, die Ihre Altersvorsorge steuerlich attraktiver machen. So bleibt mehr Netto vom Brutto – und Ihr Sparplan fürs Alter gewinnt an Effektivität.
FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit von Altersvorsorge
Welche Formen der Altersvorsorge kann ich wirklich von der Steuer absetzen?
Bei der Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Produkte, deren Beiträge Sie steuerlich geltend machen können. Besonders relevant sind dabei die staatlich geförderten Lösungen, wie die gesetzliche Rentenversicherung, Riester-Rente und Rürup-Rente (auch Basisrente genannt). Beiträge zu privaten Rentenversicherungen ohne Förderung lassen sich dagegen meist nicht direkt von der Steuer absetzen.
Beispiel: Die Deutsche Rentenversicherung ermöglicht Ihnen, Beiträge als Sonderausgaben bis zu einer bestimmten Höchstsumme in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Ebenso fördert die Riester-Rente Ihre Eigenbeiträge durch Zulagen und Steuerersparnisse, was viele Sparer motiviert.
Folgende Altersvorsorgeformen können Sie steuerlich absetzen:
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente)
- Eigenbeiträge zur Riester-Rente
- Betriebliche Altersversorgung (je nach Modell und Ausgestaltung)
Wichtig ist, dass die jeweiligen Verträge bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit der Fiskus die Beiträge anerkennt.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung bei der Riester-Rente in der Praxis?
Die Riester-Rente bietet vor allem für Familien und Arbeitnehmer attraktive steuerliche Vorteile. Sie zahlen Beiträge in den Vertrag bei einem Anbieter wie der Allianz oder der Zurich ein, und der Staat unterstützt Sie mit direkten Zulagen und steuermindernden Beiträgen.
So profitieren Sie konkret:
- Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr
- Kinderzulagen von bis zu 300 Euro jährlich pro Kind
- Bis zu 2.100 Euro pro Jahr können als Sonderausgaben abgesetzt werden
In der Steuererklärung werden Ihre tatsächlichen Kosten für den Vertrag angegeben, die Zulagen werden angerechnet – und am Ende reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen. Gerade für junge Familien kann sich diese Vorsorge mit staatlicher Unterstützung finanziell richtig lohnen.
Können Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) steuerlich abgesetzt werden?
Ja, eine bAV bietet nicht nur eine zusätzliche Altersvorsorge, sondern ist gleichzeitig eine tolle Möglichkeit, Steuern zu sparen. Ob Sie bei Unternehmen wie der Debeka oder HDI versichert sind, die meisten bAV-Modelle ermöglichen es, Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt zu bezahlen (Entgeltumwandlung). So sinkt sofort Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Darüber hinaus sind diese Beiträge in der Regel sozialabgabenfrei bis zu bestimmten Grenzen. Das bedeutet für Sie:
- Steuer- und Sozialversicherungsersparnis während der Einzahlungsphase
- Langfristiger Vermögensaufbau fürs Alter
- Meist staatliche Förderung je nach Tarifgestaltung
Beachten Sie, dass die spätere Rente aus der bAV dann im Alter versteuert werden muss. Trotzdem bleibt es eine steuerlich attraktive Lösung.
Gibt es auch private Altersvorsorgeprodukte, die steuerlich begünstigt sind?
Im Gegensatz zu den geförderten Altersvorsorgelösungen sind reine private Rentenversicherungen, wie sie z. B. bei der Allianz oder ERGO angeboten werden, in der Regel nicht sofort von der Steuer absetzbar. Allerdings gibt es Möglichkeiten, im Rentenalter von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Das funktioniert zum Beispiel so:
- Während der Ansparphase lassen sich Beiträge kaum absetzen
- Die Rentenzahlungen im Alter sind nur zum Teil steuerpflichtig, abhängig vom Rentenbeginn und Vertragsart
- Kapitalerträge in fondsgebundenen Verträgen können steuerlich günstiger behandelt werden
Viele nutzen private Rentenversicherungen deshalb als ergänzende Lösung zur staatlich geförderten Vorsorge. So schafft man eine bessere Balance zwischen Flexibilität und steuerlichen Vorteilen.
Wer einen konkreten Tarif sucht, sollte sich bei Versicherungen wie der Allianz, der R+V oder CosmosDirekt umhören, da diese unterschiedliche Leistungen und Tarifkombinationen speziell für die Altersvorsorge bieten.