Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge? | Aktuelle Hinweise 2025

Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge? – Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine zusätzliche Altersabsicherung neben der gesetzlichen Rente.
  • Sie richtet sich an Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von der Branche.
  • Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine bAV zu erhalten?
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern die bAV anzubieten.
  • Wie viel von Ihrem Gehalt kann in die bAV eingezahlt werden?
  • Die Beiträge werden oft steuer- und sozialabgabenfrei behandelt.

 Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge? berechnen
Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge? – Wichtige Hinweise zur Altersvorsorge – Angebote, Beratung

Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge und wie funktioniert die Verteilung?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Säule zur Ergänzung der gesetzlichen Rente in Deutschland. Sie richtet sich an Arbeitnehmer in Unternehmen, um eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter zu ermöglichen. Aber wer genau hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, und welche Unterschiede bestehen zwischen den verschiedenen Personengruppen? In diesem Text erfahren Sie, welche Arbeitnehmer berechtigt sind, welche Formen der bAV es gibt und wie führende deutsche Versicherer ihre Tarife und Leistungen gestalten, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die bAV wird häufig über Entgeltumwandlung umgesetzt, bei der ein Teil des Bruttogehalts in Altersvorsorgebeiträge umgewandelt wird. Arbeitgeber können zusätzlich Zuschüsse geben, die die Rentenansprüche erhöhen. Die Durchführung der bAV erfolgt über verschiedene Durchführungswege, von denen die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung am bekanntesten sind. In Deutschland ist der Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge gesetzlich geregelt, wobei für bestimmte Gruppen versicherter Arbeitnehmer besondere Vorschriften gelten.

Wer zählt zu den anspruchsberechtigten Arbeitnehmern für die betriebliche Altersvorsorge?

Zu den klassischen Empfängern einer betrieblichen Altersvorsorge gehören arbeitnehmerähnliche Personen in einem Arbeitsverhältnis, also Angestellte und Arbeiter in Unternehmen aller Branchen. Auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine bAV haben. Besonders in größeren Firmen ist die bAV ein fester Bestandteil der Beschäftigtenversorgung.

Folgende Personengruppen sind üblicherweise anspruchsberechtigt:

PersonengruppeAnspruch auf bAVBesonderheiten
VollzeitbeschäftigteJaVerbesserte Konditionen meist möglich
TeilzeitbeschäftigteJaLeistungsumfang proportional zum Gehalt
Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)Meist nein, aber möglichBetriebsvereinbarungen können abweichen
AuszubildendeAbhängig vom TarifvertragTarifgebundene Unternehmen bieten meist bAV an
Rentner (im Teilzeitbeschäftigungsverhältnis)SeltenBesondere Regelungen erforderlich

Die Deutsche Rentenversicherung schätzt, dass etwa 60 bis 70 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland eine Form der betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Hierbei variieren die tatsächlichen Leistungen stark je nach Unternehmensgröße und Branche.

Wie setzen Unternehmen und Versicherer die betriebliche Altersvorsorge um?

Für die Umsetzung der bAV arbeiten viele Unternehmen mit renommierten Versicherungsgesellschaften wie Allianz, R+V Versicherungen oder der Debeka zusammen. Diese Anbieter haben maßgeschneiderte Tarife für unterschiedliche Berufsgruppen und Unternehmensgrößen entwickelt. Die Tarife unterscheiden sich unter anderem anhand der Art der Beitragszahlung (einmalig, laufend), der garantierten Rentenhöhe und der Möglichkeit zur Hinterbliebenenversorgung.

Die Allianz Direktversicherung etwa bietet Verträge mit flexibler Beitragszahlung und einer lebenslangen Rentenzahlung an. Leistungen umfassen neben der Altersrente oft auch zusätzliche Optionen wie Berufsunfähigkeitszusatzschutz. Die R+V Pensionskasse punktet mit attraktiven Renditechancen durch fondsgebundene Produkte, wodurch die spätere Rente deutlich steigen kann. Die Debeka Betriebsrente legt einen Fokus auf typischen Handwerksbetrieben und kleinen bis mittelständischen Firmen mit speziellen Tariflösungen.

Die folgenden Tabelle zeigt einen Vergleich von bAV-Produkten führender Versicherer:

VersichererProduktnameBeitragsgestaltungRentenartenZusatzleistungen
AllianzDirektversicherung ClassicFlexibel, laufende BeiträgeLebenslange RenteBerufsunfähigkeit, Hinterbliebenenabsicherung
R+VPensionskasse BalanceBeitragsorientiert, fondsgebundenRente oder KapitalauszahlungKapitalwahlrecht, Dynamik möglich
DebekaBetriebsrente HandwerkFester Beitrag, geringe MindestsummeRente mit HinterbliebenenschutzTarifliche Sonderkonditionen

Welche Regelungen gelten für Selbstständige und freie Mitarbeiter?

Selbstständige ohne sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Allerdings können sie sich teilweise über Unterstützungskassen oder privatwirtschaftliche Modelle absichern, die ähnlich wie eine bAV funktionieren. Freie Mitarbeiter und bestimmte leitende Angestellte werden häufig nicht automatisch mitversorgt, es sei denn, die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Firmenvertrag sehen die Teilnahme vor.

Für Selbstständige und Freiberufler bieten Versicherer wie die Signal Iduna spezielle fondsgebundene Altersvorsorgeverträge an, die auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen zugeschnitten sind. Diese verzeichnen aber keine direkte Zuordnung zur betrieblichen Altersvorsorge im engeren Sinne.

  • Welche Anspruchsvoraussetzungen gelten genau für die betriebliche Altersvorsorge?
  • Wie wirkt sich ein Jobwechsel auf Ihre betriebliche Altersvorsorge aus?
  • Welche Unterschiede bestehen zwischen den Durchführungswegen der bAV?
  • Wie können kleine und mittlere Unternehmen eine bAV anbieten?
  • Welche steuerlichen Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer?

Viele dieser Fragen sind komplex und hängen von individuellen Faktoren ab. Eine ausführliche Beratung durch einen Experten kann helfen, die optimale Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden. Über unser Angebotsformular können Sie unkompliziert Angebote verschiedener Anbieter vergleichen und sich maßgeschneidert informieren lassen.

Altersvorsorge Angebot erhalten
Kostenlos und unverbindlich
Umfassender Vergleich 2025
Angebote per Email oder Post – kein Vertreterbesuch
Falls gewünscht: Berechnung spezieller Tarife
Falls gewünscht: telefonische Beratung
 

Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge? – Tipps

Altersvorsorge – Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge? – Tipps und Hinweise
 Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge? - Tipps und InfosWer bekommt betriebliche Altersvorsorge? Das hängt vor allem vom Arbeitgeber und dessen Angebot ab, aber auch Ihr Arbeitsverhältnis spielt eine große Rolle. Wenn Sie in einem Betrieb mit betrieblicher Altersversorgung (bAV) beschäftigt sind, haben Sie meist Anspruch darauf – doch nicht jeder Mitarbeiter profitiert automatisch.

In Deutschland haben grundsätzlich Arbeitnehmer Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber eine solche anbietet. Allerdings gibt es Unterschiede, ob Sie Vollzeit, Teilzeit oder befristet arbeiten oder ob Sie in der Probezeit sind. Bei tarifgebundenen Unternehmen ist eine bAV oft verpflichtend geregelt, während andere Arbeitgeber sie freiwillig anbieten.

Ein entscheidendes Detail: Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung von Teilen ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge. Das heißt, Sie können Teile Ihres Gehalts vor Steuern und Sozialabgaben in eine bAV einzahlen – vorausgesetzt, Ihr Arbeitgeber setzt dieses Modell um.

Selbst wer nur kurzzeitig im Unternehmen arbeitet, kann unter bestimmten Bedingungen eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen. Das Guthaben bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel oft erhalten und kann mitgenommen oder übertragen werden, wenn Sie den richtigen Übertragungsweg kennen.

Wenn Sie Azubi oder Minijobber sind, bekommen Sie nicht automatisch eine bAV. Doch immer mehr Betriebe bieten mittlerweile auch Auszubildenden einen Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge an. Fragen Sie gezielt danach und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten.

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und die Betriebsvereinbarungen auf Hinweise zur bAV.
  • Sprechen Sie mit der Personalabteilung, ob und wie eine betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen funktioniert.
  • Nutzen Sie das Recht auf Entgeltumwandlung, wenn Sie Ihre Altersvorsorge über den Arbeitgeber stärken wollen.
  • Informieren Sie sich, wie Sie Ihre bAV bei einem Jobwechsel mitnehmen können.
  • Behalten Sie mögliche Förderungen im Blick, die für bestimmte Gruppen wie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst oder in tarifgebundenen Firmen gelten.

Die betriebliche Altersvorsorge bekommen Sie also nicht einfach so – es kommt darauf an, wie Ihr Arbeitgeber die bAV handhabt und wie Ihr Arbeitsverhältnis gestaltet ist. Bleiben Sie am Ball, denn eine passive Haltung kann bedeuten, dass Sie Chancen auf bessere Altersleistungen verpassen.

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wer kann grundsätzlich eine betriebliche Altersvorsorge nutzen?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern offen – sowohl in kleinen als auch in großen Unternehmen. Dazu gehören Angestellte, Fach- und Führungskräfte sowie Auszubildende. Auch geringfügig Beschäftigte oder Teilzeitkräfte können oft eine bAV abschließen, sofern es im Unternehmen angeboten wird. Selbstständige und Freiberufler haben diese Möglichkeit in der Regel nicht direkt über den Betrieb, können aber private Altersvorsorgelösungen wie die Rürup-Rente in Anspruch nehmen.
Ein aktuelles Beispiel: Die Allianz bietet speziell für Beschäftigte in verschiedenen Branchen individuell gestaltete bAV-Tarife an, die sich flexibel an unterschiedliche Einkommenssituationen anpassen lassen. So profitieren viele Arbeitnehmer von zusätzlichen staatlichen Förderungen und steuerlichen Vorteilen.

Wie regelt der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter?

Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle bei der betrieblichen Altersvorsorge. Er kann seinen Mitarbeitern verschiedene Modelle anbieten – von klassischen Direktversicherungen bis hin zu Unterstützungskassen oder Pensionsfonds. Dabei besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber Beiträge direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters umwandelt (Entgeltumwandlung) oder die Beiträge selbst ganz oder teilweise übernimmt.

Viele Unternehmen wie die Zurich Versicherung haben umfassende bAV-Lösungen im Angebot, die es Arbeitgebern erleichtern, attraktive Altersvorsorgeleistungen bereitzustellen. Diese umfassen oft:

  • Flexible Beitragsgestaltung für Mitarbeiter
  • Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse
  • Moderne digitale Verwaltungsprozesse

Dadurch wird die bAV zum Gewinn für beide Seiten: Arbeitnehmer sichern sich eine zusätzliche Rente, der Arbeitgeber erhöht die Mitarbeiterbindung.

Können auch Teilzeitbeschäftigte und Minijobber an der betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen?

Ja, auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge – vorausgesetzt, der Arbeitgeber bietet diese Möglichkeit an. Seit einigen Jahren gibt es gesetzliche Regelungen, die Arbeitgeber dazu verpflichten, Minijobber ab einem bestimmten Beitrag zu unterstützen, wenn eine bAV vereinbart wird.

Zum Beispiel bietet die ERGO Versicherung spezielle Tarife an, die auch für geringfügig Beschäftigte geeignet sind. Diese Tarife zeichnen sich durch niedrige Mindestbeiträge und flexible Anpassungsmöglichkeiten aus. Das bringt insbesondere Menschen, die weniger verdienen oder unregelmäßig arbeiten, eine praktische Lösung für ihre Altersvorsorge.

  • Auch kleine Beiträge können langfristig zu einer spürbaren Altersrente führen
  • Teilzeitkräfte profitieren von Arbeitgeberzuschüssen
  • Steuerliche Vorteile werden auch hier genutzt

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Jobwechsel?

Beim Wechsel des Arbeitgebers stellt sich oft die Frage, wie es mit der vorhandenen bAV weitergeht. Die gute Nachricht: Die betriebliche Altersvorsorge bleibt grundsätzlich erhalten und wird nicht „verloren“. Meistens gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie als Arbeitnehmer damit umgehen können:

  • Übertragung der bisherigen Ansprüche auf die neue bAV des neuen Arbeitgebers
  • Beitragsfreistellung und Weiterführung beim bisherigen Anbieter
  • Auszahlung oder Übertragung in eine private Rentenversicherung

Versicherer wie die Munich Re bieten flexible Lösungen, die genau auf solche Situationen zugeschnitten sind. Damit bleiben Ihre Altersvorsorgeansprüche geschützt und können weiter wachsen, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet oder Sie den Arbeitgeber wechseln.

Zusammengefasst heißt das: Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht an einen einzigen Arbeitgeber gebunden, sondern kann Sie auf Ihrem gesamten Berufsleben begleiten.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.6 / 5. Anzahl Bewertungen: 41

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.