Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge im Todesfall? | Aktuelle Hinweise 2025
Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge im Todesfall? – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die betriebliche Altersvorsorge sichert oft Hinterbliebene finanziell ab.
- Anspruch haben in der Regel Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
- Wer kann im Todesfall eine Hinterbliebenenrente bekommen?
- Auch Kinder sind häufig anspruchsberechtigt, bis zu einem bestimmten Alter.
- Wie wird die betriebliche Altersvorsorge im Todesfall ausgezahlt?
- Die Auszahlung erfolgt meist als Rente oder Einmalzahlung an die Hinterbliebenen.

Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge im Todesfall?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente und privaten Vorsorge. Dabei stellt sich häufig die Frage, was mit den angesparten Geldern im Todesfall des Arbeitnehmers passiert. In diesem Text erfahren Sie, wer Anspruch auf die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge im Todesfall hat. Wir gehen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und erklären, wie unterschiedliche Versicherungsarten und Anbieter wie die ERGO Versicherung oder die Rentenversicherung von Allianz mit dem Todesfall umgehen. Außerdem zeigen wir Ihnen Beispiele und erläutern Unterschiede zwischen den verschiedenen Durchführungswegen der bAV.
Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur für das spätere Rentenalter interessant, sondern auch für den Todesfallschutz. Welcher Personenkreis im Todesfall begünstigt ist, hängt von der Art des Vertrags und den individuellen Regelungen ab. Dabei sind insbesondere die Versorgung der Hinterbliebenen und die Fortzahlung der Rentenleistungen relevant. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zum Thema „Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge im Todesfall?“ beantwortet.
Welche Personen erhalten Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge im Todesfall?
Im Todesfall des Versorgungsberechtigten besteht die Möglichkeit, dass Hinterbliebene Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Dies können insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und in manchen Fällen auch weitere Angehörige sein.
Die genaue Regelung hängt vom jeweiligen bAV-Vertrag ab. Bei der privaten Altersvorsorge über Direktversicherungen, die viele Arbeitgeber – beispielsweise R+V Versicherung oder HDI – anbieten, sind oft sogenannte Todesfallleistungen in den Verträgen integriert. Hierbei kann eine Hinterbliebenenrente oder eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart sein.
Konkret erhalten Ehepartner und Kinder häufig eine Hinterbliebenenrente oder das angesparte Kapital, sofern sie als Bezugsberechtigte eingetragen sind. Sollte kein Bezugsberechtigter benannt sein, kann ggf. der Nachlass oder die Erbengemeinschaft in die Leistungen eintreten.
Folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wer bei den gängigen Durchführungswegen berechtigt sein kann:
| Durchführungsweg | Wer erhält Leistungen im Todesfall? | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| Direktversicherung | Ehegatte, Kinder, eingetragene Lebenspartner (Bezugsberechtigte) | Kapitalzahlung, Hinterbliebenenrente |
| Pensionskasse | Ehegatte, Kinder, andere Hinterbliebene | Rente für Hinterbliebene |
| Pensionsfonds | Bezugsberechtigte laut Vertrag | Kapital oder Rente für Hinterbliebene |
| Direktzusage (Unternehmenskasse) | Hinterbliebene nach Versorgungsordnung | Rentenleistungen laut Vertrag |
Wie regelt die ERGO Versicherung die Todesfallleistungen in der betrieblichen Altersvorsorge?
Die ERGO Versicherung bietet für die betriebliche Altersvorsorge verschiedene Lösungen mit integrierten Todesfallleistungen an. Bei einer Direktversicherung der ERGO können Arbeitnehmer eine sogenannte Todesfallabsicherung wählen. Im Falle des Todes wird dann entweder das angesparte Kapital oder eine Rente an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Die ERGO ermöglicht es, zusätzlich eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren, die die finanzielle Absicherung von Ehepartner und Kindern verbessert. Besonders bei Pensionskassen-Tarifen der ERGO ist die Witwen-/Witwerrente und eine Waisenrente häufig Bestandteil der Leistungsmerkmale. Dadurch erhalten Hinterbliebene auch langfristig eine stabile monatliche Zahlung.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer sichert sich mit ERGO eine Direktversicherung mit Todesfallschutz in Höhe von 50.000 Euro ab. Stirbt der Arbeitnehmer während der Ansparphase, erhält der hinterlegte Ehepartner die Summe ausgezahlt. Bei Tod während der Rentenphase wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt.
Was bietet die Allianz bei der betrieblichen Altersvorsorge im Todesfall?
Die Allianz zählt zu den größten Anbietern für betriebliche Altersvorsorge in Deutschland und bietet differenzierte Tarife mit klar definierten Leistungen im Todesfall. Die Allianz betont dabei vor allem Flexibilität und Sicherheit für Hinterbliebene.
Bei einer Allianz Direktversicherung können Beschäftigte freie Bezugsberechtigte benennen, was eine individuelle Absicherung über den Ehepartner hinaus erlaubt. Zudem sind verschiedene Formen von Todesfallleistungen möglich: einmalige Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung für Hinterbliebene. Die Tarife der Allianz enthalten oft auch eine sogenannte garantierte Todesfallleistung, die den Rückkaufswert oder das eingezahlte Kapital nicht unterschreitet.
Für Pensionskassen und Pensionsfonds von Allianz sieht der Schutz für Hinterbliebene ähnlich aus: Dort erhalten Ehegatten und Kinder häufig Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Auch hier ist die Absicherung über Bezugsberechtigungen individuell gestaltbar.
Eine Übersicht der Allianz-Leistungen im Todesfall:
| Tarifart | Todesfallleistung | Bezugsberechtigte | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Direktversicherung | Kapital oder Hinterbliebenenrente | Frei wählbar (z.B. Ehepartner, Kinder) | Garantierte Mindesttodesfallleistung |
| Pensionskasse | Hinterbliebenenrenten | Ehegatte, Kinder | Kombination mit Berufsunfähigkeitsschutz möglich |
| Pensionsfonds | Kapital oder Rente | Gesetzliche oder vertraglich benannte Hinterbliebene | Kapitalmarktorientierte Verzinsung |
Gibt es Unterschiede bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge im Todesfall?
Ja, die Auszahlung der bAV-Leistungen im Todesfall variiert je nach Vertragsart und Tarifgestaltung. Bei Direktversicherungen erfolgt die Auszahlung meist als einmalige Kapitalzahlung an die Bezugsberechtigten, sofern dies so vereinbart wurde. Manche Tarife sehen alternativ eine Rahmenvereinbarung für eine Hinterbliebenenrente vor, sodass Ehepartner und Kinder regelmäßige monatliche Zahlungen erhalten.
Pensionskassen und Pensionsfonds tendieren häufiger zu Rentenzahlungen im Todesfall. Diese sichern den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen über eine längere Zeit. Insbesondere Witwen- oder Waisenrenten sind auf Dauer angelegt.
Die Direktzusage des Arbeitgebers (oft auch als Betriebsrente bezeichnet) richtet sich häufig nach individuellen Versorgungsordnungen und Dienstvereinbarungen. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen zu Rentenansprüchen der Hinterbliebenen, die von Unternehmen zu Unternehmen variieren können.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst besteht eine besondere handelsübliche Absicherung aus den Tarifverträgen, wodurch Hinterbliebene meist ebenfalls Anspruch auf Rentenzahlungen haben.
Was sollte bei der Bezugsberechtigung für die betriebliche Altersvorsorge im Todesfall beachtet werden?
Eine klare Regelung zur Bezugsberechtigung ist entscheidend, damit im Todesfall keine Unklarheiten entstehen. Arbeitnehmer sollten beim Abschluss der bAV vertraglich festlegen, wer im Todesfall die Leistungen erhalten soll.
Die Bezugsberechtigung kann meist flexibel gestaltet werden: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder andere nahestehende Personen können eingetragen werden. Die ERGO und Allianz bieten hier umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Fehlt eine Bezugsberechtigung, fließen die Leistungen meist in den Nachlass ein und werden nach den gesetzlichen Erbregelungen verteilt, was oft zu Verzögerungen und Unsicherheiten führen kann.
Weiterhin ist bei Änderungen der Lebenssituation – etwa Heirat, Scheidung oder Geburt von Kindern – eine Aktualisierung der Bezugsberechtigung sinnvoll, um die Versorgung im Todesfall an die aktuellen Verhältnisse anzupassen.
- Wie hoch fallen die Todesfallleistungen in der betrieblichen Altersvorsorge durchschnittlich aus?
- Welche Rechte haben Kinder bei der betrieblichen Altersvorsorge im Todesfall?
- Kann die betriebliche Altersvorsorge im Todesfall ausgezahlt oder nur als Rente weitergegeben werden?
- Wie unterscheiden sich die Regelungen bei Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds im Todesfall?
- Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Auszahlung der bAV-Leistungen an Hinterbliebene zu beachten?
Zum Abschluss lassen sich diese Fragen folgendermaßen beantworten: Die Höhe der Todesfallleistungen variiert je nach Beitragshöhe und Tarif. Kinder haben in der Regel Anspruch auf Waisenrenten, sofern diese vertraglich geregelt sind. Die Auszahlung kann als Kapital oder Rentenzahlung erfolgen, abhängig vom Vertrag. Regelungen unterscheiden sich je nach Durchführungsweg der bAV, vor allem zwischen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds. Steuerliche Regeln sind komplex und hängen von der Art der Auszahlung ab. Für eine individuelle Einschätzung steht Ihnen ein Experte zur Verfügung, der Ihnen anhand Ihres konkreten Vertrags Angebote unterbreitet – bequem über unser Angebotsformular.
Wer bekommt betriebliche Altersvorsorge im Todesfall? – Tipps
Wenn Sie wissen möchten, wer die betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Todesfall bekommt, ist es wichtig, den Blick auf die vertraglichen Regelungen zu richten. Die bAV ist grundsätzlich eine persönliche Absicherung, die deshalb meistens nur an den Arbeitnehmer selbst ausgezahlt wird – oder an die Begünstigten, die im Vertrag festgelegt sind.Im Todesfall vor Rentenbeginn zahlt die bAV in der Regel an die sogenannten Hinterbliebenen. Das können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder sein. Ist keine solche Person eingetragen oder vorhanden, fällt die Auszahlung manchmal an die Erben. Allerdings gilt: Ohne festgelegte Begünstigte kann es komplizierter werden.
- Prüfen Sie unbedingt, ob Sie Begünstigte für Ihre bAV bestimmt haben. Diese Namen stehen dann im Vertrag und sind entscheidend.
- Fehlt eine konkrete Benennung, erfolgt die Auszahlung meist an die gesetzlichen Erben. Das kann zu Verzögerungen oder unerwünschten Folgen führen.
- Begünstigte können auch Personen sein, die nicht verwandt sind – beispielsweise Freunde oder neue Partner – wenn sie im Vertrag eingetragen wurden.
Bei manchen bAV-Modellen, vor allem Riester- oder Rürup-Renten, gibt es besondere Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung. Manchmal kann eine Rentengarantiezeit oder eine Todesfallleistung bei Vertragsabschluss vereinbart werden, die dann noch offener definiert sein kann.
Achten Sie auch darauf, wie die Form der Auszahlung im Todesfall geregelt ist: Wird das Geld als einmalige Kapitalauszahlung gezahlt oder erhalten die Begünstigten weiterhin eine monatliche Rente? Das kann einen großen Unterschied für die finanzielle Situation der Hinterbliebenen machen.
Wer also sicherstellen will, dass die bAV im Todesfall an die richtigen Personen geht, sollte regelmäßig die Begünstigten prüfen und bei Bedarf anpassen – vor allem nach wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes.
- Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber oder den Versorgungsträger, um den aktuellen Stand Ihrer Begünstigtenregelung zu erfragen.
- Behalten Sie die Fristen im Blick, innerhalb derer Änderungen möglich sind.
- Informieren Sie die Begünstigten über ihre Ansprüche, damit im Ernstfall alles reibungslos läuft.
Zusammengefasst: Ihre betriebliche Altersvorsorge sollte keine „schwarze Box“ im Todesfall bleiben. Klare Vereinbarungen im Vertrag bringen Sicherheit für Sie und Ihre Liebsten. So bleibt die bAV auch über Ihren Tod hinaus ein echter finanzieller Schutz.
FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge im Todesfall
Wer bekommt die betriebliche Altersvorsorge, wenn der Arbeitnehmer plötzlich verstirbt?
Wenn ein Arbeitnehmer vor dem Renteneintritt stirbt, wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht einfach wertlos. Die Ansprüche können an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Dabei hängt es stark von den vertraglichen Regelungen und der Art der bAV ab, wer genau Leistungen erhält. In vielen Fällen sind die Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Kinder begünstigt.
Zum Beispiel bietet die Allianz eine betriebliche Altersvorsorge mit Hinterbliebenenschutz an, bei dem eine Witwen- oder Witwerrente sicher gestellt wird. Sollte kein direkt begünstigter Angehöriger vorhanden sein, fällt das Guthaben oft an die Erbengemeinschaft beziehungsweise den gesetzlichen Nachlass.
Wichtig ist, dass Sie in Ihrem bAV-Vertrag prüfen, welche Personen als Bezugsberechtigte eingetragen sind und ob ein spezieller Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde.
Wie funktioniert der Hinterbliebenenschutz bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Der Hinterbliebenenschutz dient dazu, Ihre Familie finanziell abzusichern, wenn Sie vor Rentenbeginn sterben.
Bei vielen Tarifen der betrieblichen Altersvorsorge können Sie festlegen, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder eine sogenannte Hinterbliebenenrente erhalten. Diese läuft dann monatlich weiter oder wurde als Einmalzahlung vereinbart. Die Tarife von Versicherungsgesellschaften wie der ERGO Versicherung ermöglichen zum Beispiel, neben der eigenen Altersrente auch eine sogenannte Witwen- oder Waisenrente mitzuschließen.
Folgende Lösungen sind bei Hinterbliebenenschutz üblich:
- Witwen- oder Witwerrente
- Waisenrente für Kinder
- Einmalige Kapitalauszahlung an Hinterbliebene
- Absicherung auch für eingetragene Lebenspartner
Diese Leistungen bieten eine wichtige finanzielle Entlastung, besonders wenn das Einkommen der verstorbenen Person für den Lebensunterhalt bedeutend war.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind?
Wenn keine Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder existieren oder nicht als Begünstigte eingetragen sind, wird das angesparte Kapital der betrieblichen Altersvorsorge meistens Teil des Nachlasses. In diesem Fall wird das Guthaben gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder einem Ihnen vorliegenden Testament verteilt.
Das bedeutet, dass beispielsweise Eltern, Geschwister oder andere Verwandte als Erben in Frage kommen können. Anbieter wie die Debeka bieten klare Regelungen, wie das verbleibende Kapital im Todesfall ohne direkte Bezugsberechtigte behandelt wird.
Es kann sinnvoll sein, rechtzeitig eine Regelung für die Bezugsberechtigung festzulegen, damit das Kapital genau an die gewünschten Personen ausgezahlt wird und keine unabsichtlichen Erbkonflikte entstehen.
Kann ich die Bezugsberechtigten bei der betrieblichen Altersvorsorge selbst bestimmen?
Ja, in den meisten Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bezugsberechtigten individuell zu benennen. Das bedeutet: Sie können selbst festlegen, welche Personen im Todesfall Leistungen aus Ihrer bAV erhalten sollen. Das schafft Klarheit und schützt vor Streitigkeiten.
Versicherer wie die Zurich Versicherung bieten bei ihren bAV-Tarifen flexible Gestaltungen, bei denen Sie etwa alternativ zum Ehepartner auch eingetragene Lebenspartner, Kinder oder andere nahestehende Personen als Begünstigte eintragen können.
Achten Sie darauf, die Bezugsberechtigung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, vor allem bei Veränderungen im Familienstand oder im persönlichen Umfeld. So stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorge genau den Personen zugutekommt, die Sie absichern möchten.