Wer erbt betriebliche Altersvorsorge? | Aktuelle Hinweise 2025
Wer erbt betriebliche Altersvorsorge? – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die betriebliche Altersvorsorge kann vererbt werden.
- Wer genau erbt, hängt vom Vertrag und den gesetzlichen Regelungen ab.
- Sind Ehepartner automatisch Erben der Betriebsrente?
- Was passiert mit der Altersvorsorge bei kinderlosen Versicherungen?
- Bei Tod vor Rentenbeginn erhalten Hinterbliebene oft eine Hinterbliebenenrente.
- Erben müssen die Betriebsrente meist nicht versteuern.

Wer erbt die betriebliche Altersvorsorge? Alles, was Sie wissen müssen
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Form der Altersvorsorge in Deutschland. Viele Arbeitnehmer schließen Verträge über ihren Arbeitgeber ab, um im Rentenalter eine zusätzliche Rente zu erhalten. Dabei stellt sich oft die Frage, was mit dieser Vorsorge im Todesfall passiert und wer die Ansprüche übernimmt. Die Regelungen zur Vererbung der betrieblichen Altersvorsorge sind je nach Durchführungsweg und Vertrag unterschiedlich. In diesem Artikel erfahren Sie, wer die betriebliche Altersvorsorge erbt und wie sich die Auszahlung gestaltet.
Wie ist die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich organisiert?
Die betriebliche Altersvorsorge läuft häufig über unterschiedliche Durchführungswege wie die Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage. Jeder dieser Wege hat eigene rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, die das Erbrecht beeinflussen. In der Regel besteht ein Anspruch auf die Leistungen aus der bAV nur für den Versicherungsnehmer selbst – im Todesfall gilt es zu prüfen, ob Hinterbliebene wie Ehepartner oder Kinder ebenfalls begünstigt sind. Dabei spielen Bezugsberechtigungen und Versorgungsordnungen eine zentrale Rolle.
Ein Beispiel: Viele Unternehmen schließen für ihre Mitarbeiter eine Direktversicherung bei großen Gesellschaften wie der Allianz oder der Debeka ab. Dort kann der Versicherte eine oder mehrere Personen als Hinterbliebene angeben, die im Fall seines Todes Ansprüche aus der Versicherung erhalten. Ohne eine solche Regelung ist oft keine automatische Vererbung möglich, und die angesparte Summe verfällt oder fällt an den Versicherer zurück.
Wer hat Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge im Todesfall?
Im Todesfall ist die vertragliche Gestaltung entscheidend. Häufig sind folgende Begünstigte vorgesehen:
| Begünstigte | Beschreibung | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Ehepartner | Der Ehepartner ist häufig erster Bezugsberechtigter und erhält eine Witwen- oder Witwerrente aus der bAV. | In manchen Verträgen ist der Ehepartner automatisch berechtigt, in anderen muss er ausdrücklich benannt sein. |
| Lebenspartner | Lebenspartner können bei entsprechender Benennung hinterbliebenenrente erhalten, haben aber nicht automatisch ein Anrecht. | Lebenspartnerschaften sind nicht in allen Tarifwerken gleichgestellt. |
| Kinder | Kinder können als Waisenrente Berechtigte sein, etwa wenn der Versicherte vor Rentenbeginn verstirbt. | Die Waisenrente wird meistens bis zu einem bestimmten Alter gezahlt. |
| Erben | Sind keine Bezugsberechtigten festgelegt, kann ein Anspruch auf Auszahlung an die Erben entstehen. | Dies gilt hauptsächlich bei Direktzusagen und Unterstützungskassen. |
| Keine Begünstigten | In manchen Fällen verfallen die Ansprüche. | Typisch bei Direktversicherungen ohne Hinterbliebenenregelung nach Rentenbeginn. |
Die großen deutschen Versicherungsgesellschaften wie die R+V Versicherung oder die ERGO bieten entsprechende Regelungen in ihren bAV-Tarifen an. Dabei besteht oft die Möglichkeit, individuelle Bezugsberechtigte einzutragen.
Wie unterscheiden sich die Regelungen der verschiedenen Durchführungswege bei der Vererbung?
Die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Vererbung:
– Direktversicherung:
Hier ist die Vererbung am transparentesten. Wenn eine Bezugsberechtigung eingetragen ist, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Rente oder Kapitalauszahlung. Ohne Bezugsberechtigung fällt das Geld oft an den Versicherer zurück.
– Pensionskasse:
Auch hier besteht die Möglichkeit, Hinterbliebene als Begünstigte zu benennen. Die Auszahlung erfolgt meist als Witwen-/Witwerrente oder im Todesfall als Kapitalzahlung.
– Pensionsfonds:
Diese bieten oft eine fondsgebundene bAV. Die angesparte Summe kann im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden, wenn dies vertraglich festgelegt ist.
– Unterstützungskasse:
Dies ist eine Durchführungsform außerhalb der Versicherung. Leistungen können an Erben oder Hinterbliebene gezahlt werden, sind aber abhängig von der jeweiligen Betriebsvereinbarung oder Satzung.
– Direktzusage (Pensionszusage):
Die bAV ist hier eine Verpflichtung des Arbeitgebers. Im Todesfall richtet sich die Leistung an die in der Pensionsordnung genannten Begünstigten oder an die Erben, falls keine vorgesehen sind.
Bei der HDI Lebensversicherung oder der Zurich Versicherung lassen sich entsprechende Bedingungen für die Vererbung in den bAV-Verträgen praxisnah verankern.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge nach Rentenbeginn im Todesfall?
Nach Beginn der Rentenzahlung gelten spezielle Vorschriften. Bei vielen bAV-Verträgen erlischt der Anspruch auf Rentenzahlungen, wenn der Versicherte verstirbt. Das bedeutet, dass die Rente nicht automatisch an die Erben weitergezahlt wird – es sei denn, im Vertrag ist eine Hinterbliebenenrente oder sonstige Auszahlungsregelung vorgesehen.
Ein Beispiel: Die Allianz bietet in ihrer bAV-Direktversicherung die Möglichkeit, eine garantierte Auszahlungsdauer oder eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren. In der Praxis können Sie auswählen, ob nach dem Tod des Versicherten weiterhin ein Teil der Rente an den Ehepartner ausgezahlt wird.
Ohne einen solchen Einschluss endet die Leistung bei Tod mit der letzten Rentenzahlung, und das angesparte Kapital wird nicht mehr ausgezahlt. Deshalb ist es wichtig, den Vertrag vor Rentenbeginn individuell zu prüfen und ggf. anzupassen.
Wie können Sie als Erbe vorgehen, wenn Sie Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge geltend machen möchten?
Im Todesfall sollten Hinterbliebene zunächst klären, ob sie als Bezugsberechtigte im Vertrag eingetragen sind. Dazu ist eine Anfrage beim Arbeitgeber oder der Durchführungsstelle notwendig. Versicherer wie die Debeka oder AXA haben spezielle Abteilungen, die Anfragen zu bAV-Fällen bearbeiten.
Folgende Unterlagen sind in der Regel einzureichen:
– Sterbeurkunde des Versicherten
– Nachweis der Bezugsberechtigung (sofern vorhanden)
– Personalausweis des Antragstellers
– Versicherungspolice oder Vertragsnummer
Die Auszahlung erfolgt je nach Vertragsart entweder als Kapitalzahlung oder als laufende Rente. Bei Unklarheiten kann ein Beratungsgespräch mit einem bAV-Experten helfen, die Rechte und Pflichten zu verstehen. Arbeitgeber und Versicherungen geben ebenfalls Auskunft über die konkreten Konditionen.
- Wer kann als Bezugsberechtigter in der betrieblichen Altersvorsorge eingetragen werden?
- Wann verfallen Ansprüche aus der bAV nach dem Tod des Versicherten?
- Wie unterscheiden sich Witwen- und Waisenrenten in der betrieblichen Altersvorsorge?
- Was gilt bei Vererbung von Pensionszusagen (Direktzusagen)?
- Wie wirkt sich eine Scheidung auf bestehende bAV-Begünstigungen aus?
- Kann die betriebliche Altersvorsorge an Erben ausgezahlt werden, wenn keine Bezugsberechtigten bestimmt sind?
Die Bezugsberechtigung kann durch Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder erfolgen. Ist kein Bezugsberechtigter benannt, gehen Ansprüche bei Direktversicherungen oft an den Versicherer zurück, während bei Direktzusagen und Unterstützungskassen Erben zum Zuge kommen können. Witwen- und Waisenrenten sind typische Leistungen für Hinterbliebene, die vertraglich geregelt sein müssen. Scheidungen können die Bezugsberechtigung verändern, weshalb eine Aktualisierung der Verträge sinnvoll sein kann.
Für konkrete Fragen zur Vererbung der betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich die Beratung durch Experten, die Sie auch bei der Tarifwahl unterstützen und individuell passende Angebote erstellen können. Über unser Angebotsformular erhalten Sie unverbindliche Konditionen verschiedener Versicherer.
Wer erbt betriebliche Altersvorsorge? – Tipps
Wenn Sie sich fragen, wer Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) erbt, sollten Sie zuerst wissen, dass das Prinzip anders funktioniert als bei einem herkömmlichen Sparguthaben. Die Ansprüche aus der bAV sind oft an den Versicherten persönlich gebunden und können nicht einfach vererbt werden – das macht das Thema besonders spannend.Die bAV endet meistens mit dem Tod des Berechtigten. Trotzdem gibt es Fälle, in denen Hinterbliebene Anspruch auf eine Versorgung haben. Das kann zum Beispiel eine Witwen- oder Witwerrente sein, wenn der Vertrag eine entsprechende Hinterbliebenenrente vorsieht. Achten Sie daher darauf, ob Ihr bAV-Vertrag diese Leistungen enthält.
Außerdem spielt die Art der betrieblichen Altersvorsorge eine Rolle. Bei Direktversicherungen und Pensionskassen kann sich die Regelung unterscheiden, ob und wie eine Auszahlung an Erben erfolgt. Manche Verträge bieten eine Kapitalabfindung an die Erben, wenn kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht.
- Prüfen Sie Ihren bAV-Vertrag genau auf Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung.
- Klären Sie, welcher Personenkreis gesetzlich oder vertraglich begünstigt ist (zum Beispiel Ehepartner oder Kinder).
- Informieren Sie sich über die Möglichkeit, eine Testamentsergänzung oder Benennung von Bezugsberechtigten vorzunehmen.
Noch ein wichtiger Tipp: Falls Sie bezugsberechtigte Personen einsetzen können, wählen Sie diese sorgfältig und halten Sie die Angaben aktuell. Denn nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Versorgung nicht verloren geht, sondern genau dort ankommt, wo Sie es wünschen.
Nicht zuletzt gilt: Falls Sie vorhaben, Ihre betriebliche Altersvorsorge zu vererben oder zu übertragen, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Versicherer oder einem Fachberater. So vermeiden Sie Überraschungen im Erbfall und Ihre Hinterbliebenen sind bestmöglich abgesichert.
FAQ zur Erbschaft der betrieblichen Altersvorsorge
Wer sind die möglichen Erben einer betrieblichen Altersvorsorge?
Die Erben einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hängen maßgeblich davon ab, wie der Vertrag gestaltet ist und welche Regelungen der Anbieter vorsieht. Grundsätzlich können folgende Personen oder Institutionen als Erben in Frage kommen:
- Die im Vertrag ausdrücklich genannten Bezugsberechtigten, zum Beispiel Ehepartner oder Kinder
- Gesetzliche Erben, falls keine Bezugsberechtigung festgelegt wurde
- Der Arbeitgeber, wenn im Vertrag eine Rückfallregelung verankert ist
Nehmen wir das Beispiel der Allianz: Dort können Sie in Ihrem bAV-Vertrag direkt bestimmen, wer Ihre Ansprüche im Todesfall erhalten soll. Ohne eine solche Bezugsberechtigung werden die Leistungen in der Regel Teil Ihrer gesetzlichen Erbmasse und gehen an Ihre gesetzlichen Erben über.
Deshalb lohnt es sich, die Bezugsberechtigung in Ihrer bAV-Vertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen – so vermeiden Sie Unsicherheiten und schützen Ihre Familie.
Wie sieht die Erbschaft aus, wenn Sie während der Ansparphase versterben?
Wenn Sie sterben, bevor Ihre betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt wird, kommt es auf die Art Ihrer bAV-Absicherung an.
Bei der Direktversicherung – eine der häufigsten Formen – können im Todesfall meist die bisher angesparten Beiträge oder die Rückkaufswerte an die Bezugsberechtigten ausgezahlt werden. Unternehmen wie die ERGO Versicherung bieten dabei häufig Lösungen an, die den Hinterbliebenen eine Kapitalauszahlung oder eine Rentenzahlung garantieren.
Grundlegend gilt:
- Existiert eine Bezugsberechtigung, erhalten diese Personen die Leistungen.
- Wurde nichts bestimmt, kann das Geld in die Erbmasse fallen.
- Einige Tarife bieten zudem eine Rentengarantiezeit an, die bei Tod schon laufender Rentenleistungen greift.
Daher lohnt es sich, bei Abschluss Ihres bAV-Vertrags auf solche zusätzlichen Leistungen zu achten, um Angehörige bestmöglich abzusichern.
Können Unternehmensnachfolger oder Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge erben?
In der Regel erbt der Arbeitgeber keine Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge, da diese zu Ihren persönlichen Ansprüchen gehört. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn im Vertrag eine sogenannte Rückfallklausel enthalten ist.
Zum Beispiel kann ein Tarif bei der R+V Versicherung vorsehen, dass, wenn keine Bezugsberechtigten vorhanden sind und keine gesetzlichen Erben Anspruch erheben, die angesparte Summe an den Arbeitgeber zurückfällt. Dies kommt allerdings nur selten vor und ist meist vertraglich klar geregelt.
Unternehmensnachfolger hingegen treten grundsätzlich in die Verträge der betrieblichen Altersvorsorge ein, sofern diese bestehen bleiben. Die betrieblichen Ansprüche sind an die Person gebunden – nicht an das Unternehmen. Ihre Erben übernehmen aber die Verträge bzw. die entsprechenden Ansprüche.
Kurz gefasst:
- Die Ansprüche aus bAV sind personenbezogen und vererbbar.
- Eine vertragliche Rückfallregelung kann eine Ausnahme darstellen.
- Unternehmensnachfolger übernehmen die bestehenden Verträge gegenüber Ihren Erben.
Also nichts zu befürchten, dass Ihr Arbeitgeber einfach Ihre Ansprüche bekommt.
Was sollten Sie bei der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge im Hinblick auf das Erbe beachten?
Die Planung der betrieblichen Altersvorsorge mit Blick aufs Erbe bietet einige wichtige Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre Familie optimal abzusichern:
- Bezugsberechtigte sorgfältig eintragen und regelmäßig überprüfen
- Tarifleistungen auswählen, die eine Hinterbliebenenabsicherung – wie Rentengarantiezeiten oder Todesfallkapital – beinhalten
- Regelmäßige Aktualisierung der Angaben bei Lebensveränderungen, zum Beispiel Heirat oder Scheidung
Beispielsweise bietet die Zurich Versicherung Tarife an, die verschiedene Todesfallleistungen enthalten, damit Ihre Angehörigen finanziell gut abgesichert sind, auch wenn die Rente noch nicht begonnen hat.
Damit verbinden Sie Ihre Altersvorsorge mit einem echten Mehrwert für Ihre Familie – und Ihre bAV wird zu einem wertvollen Erbe, das nicht erst auf den Erbfall warten muss, sondern schon jetzt Sicherheit schafft.