Wer zahlt betriebliche Altersvorsorge? | Aktuelle Hinweise 2025
Wer zahlt betriebliche Altersvorsorge? – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Arbeitgeber zahlen oft Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
- Mitarbeiter können eigene Beiträge über Gehaltsumwandlung leisten.
- Wie hoch sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge?
- Wer übernimmt die Verwaltung und Auszahlung der Betriebsrente?
- Beiträge werden meist direkt vom Bruttogehalt abgezogen.
- Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente.

Wer zahlt betriebliche Altersvorsorge? – Wer trägt die Kosten und wie funktioniert die Finanzierung?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein bedeutender Baustein in der deutschen Altersvorsorge. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und private Vorsorge und wird über den Arbeitgeber organisiert. Doch wer zahlt eigentlich die Beiträge zur bAV? Diese Frage ist besonders wichtig, um die Finanzierung und den Ablauf der bAV besser zu verstehen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Akteure an der Finanzierung beteiligt sind, welche Modelle es gibt und wie verschiedene Versicherungsunternehmen dabei unterstützen.
Was versteht man unter der betrieblichen Altersvorsorge und wer ist beteiligt?
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Vorsorgelösung, bei der der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer eine zusätzliche Rente aufbaut. Dabei beteiligt sich der Arbeitgeber entweder ganz oder teilweise an den Beiträgen oder Sie zahlen die Beiträge selbst, häufig durch Entgeltumwandlung. Die bAV basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Je nach Modell und Tarif kann die Kostenverteilung unterschiedlich aussehen.
In der Praxis steht häufig die Entgeltumwandlung im Mittelpunkt. Hierbei verzichten Sie als Arbeitnehmer auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, der direkt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Der Arbeitgeber übernimmt dabei in vielen Fällen einen Zuschuss. Der Vorteil hierbei: Die Beiträge sind sozialversicherungsfrei und reduzieren so die Abgabenlast.
Welche Möglichkeiten der Beitragszahlung gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Die Finanzierung der bAV kann unterschiedlich gestaltet sein. Grundsätzlich gibt es drei häufige Modelle:
| Zahlungsart | Wer zahlt? | Merkmale |
|---|---|---|
| Arbeitgeberfinanziert | Arbeitgeber | Der Arbeitgeber trägt die gesamten Beiträge und übernimmt damit die komplette Vorsorge. |
| Arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) | Arbeitnehmer | Sie verzichten auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, das in die bAV fließt. Arbeitgeber kann Zusatzbeiträge leisten. |
| Gemischtfinanzierung | Arbeitgeber & Arbeitnehmer | Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, Sie leisten eine Eigenbeteiligung per Gehaltsumwandlung. |
In vielen Unternehmen besteht heute eine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent der umgewandelten Beiträge zu leisten. Beispielsweise bietet die Allianz Lebensversicherung Tarife, die diese Zuschüsse abbilden und flexible Finanzierungswege ermöglichen.
Welche Tarife bieten deutsche Versicherungsunternehmen für die bAV an?
Die großen Versicherer in Deutschland haben umfangreiche Tarife für die betriebliche Altersvorsorge entwickelt, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ansprechen. Die Allianz bietet beispielsweise Direktversicherungen an, die leicht in die Lohnabrechnung integriert werden können. Die Tarife sind häufig mit Berufsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenschutz kombinierbar.
Die R+V Versicherung hat Pensionskassen-Lösungen, die besonders für größere Unternehmen geeignet sind und flexible Beitragsmodelle erlauben. Dort können Arbeitgeber auch beitragsorientierte Zusagen machen, bei denen die Beitragszahlungen klar definiert sind, aber die monatliche Rentenhöhe variieren kann.
Eine Übersicht über tarifliche Leistungsmerkmale einiger Versicherer zeigt diese Tabelle:
| Versicherer | Tarifart | Zahlungsmodell | Zusatzleistungen |
|---|---|---|---|
| Allianz | Direktversicherung | Beitragsorientiert, Entgeltumwandlung möglich | BU-Schutz, Hinterbliebenenrente, Beitragszuschuss |
| R+V Versicherung | Pensionskasse | Arbeitgeberfinanziert oder gemischt | Flexible Beitragszahlung, steuerliche Vorteile |
| HDI | Direktversicherung und Unterstützungskasse | Individuelle Finanzierung durch Arbeitgeber & Arbeitnehmer | Kapitalwahlrecht, Berufsunfähigkeitsabsicherung |
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge in der Praxis abgerechnet?
Die Beiträge zur bAV werden in der Regel über die Lohnabrechnung abgewickelt. Bei der Entgeltumwandlung wird der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen. Arbeitgeber führen dann den Gesamtbetrag oder den Arbeitgeberanteil an die ausgewählte Versicherung weiter. Diese Vereinfachung sorgt für transparente und einfache Abwicklung.
Im Fall einer Direktversicherung zum Beispiel über die Allianz erhalten Sie eine Police, die während der Ansparphase verwaltet wird. Die Beiträge sind steuerlich begünstigt, und der Beitragsteil, den der Arbeitgeber zahlt, entfällt ebenfalls aus der Sozialversicherungspflicht. Das senkt Ihre Gesamtbelastung. Arbeitgeberkonzerne wie die Deutsche Telekom setzen dieses System vielfach ein.
Was bedeutet das für Sie persönlich bei der Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge?
Die bAV ermöglicht Ihnen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Wenn Sie als Arbeitnehmer auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten, profitieren Sie von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen, besonders wenn der Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss leistet. Selbst bei rein arbeitgeberfinanzierten Modellen spielen die Tarifleistungen und der ausgewählte Versicherer eine Rolle für die spätere Auszahlung.
Auch unterschiedliche Branchen und Unternehmensgrößen haben unterschiedliche Finanzierungsmodelle, die auf die Bedürfnisse der Beschäftigten zugeschnitten sind. Etwa die Bayerische bietet zum Beispiel Sondertarife für Handwerksbetriebe, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern finanzielle Flexibilität geben.
- Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei der betrieblichen Altersvorsorge?
- Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich durch die Finanzierung der bAV?
- Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung konkret auf mein Nettogehalt aus?
- Welche Versicherer bieten die besten Tarife für arbeitgeberfinanzierte bAV an?
- Was passiert mit meinen Beiträgen bei einem Arbeitgeberwechsel?
Antworten auf häufige Fragen zur Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge
Der Arbeitgeberzuschuss bei der bAV liegt bei mindestens 15 Prozent der umgewandelten Entgeltbeträge, wenn Sie Entgeltumwandlung nutzen. Steuerlich profitieren Sie von einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens und einer Reduktion der Sozialabgaben. Die Entgeltumwandlung senkt somit meist Ihr Nettogehalt nur wenig oder gar nicht.
Arbeitgeberfinanzierte Tarife wie diejenigen der Allianz oder R+V setzen auf eine einfache Handhabung und bieten teilweise zusätzliche Absicherungen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie Ihre bAV oft mitnehmen oder in die neue Versorgung übertragen, abhängig von den Verträgen.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch Experten. Diese zeigen Ihnen passende Lösungen auf und stellen Angebote zusammen, die exakt zu Ihrer Lebenssituation passen. Über unser Angebotsformular erhalten Sie bequem verschiedene Vorschläge zur betrieblichen Altersvorsorge.
Wer zahlt betriebliche Altersvorsorge? – Tipps
Wenn wir über die Zahlung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sprechen, lohnt sich zunächst ein Blick darauf, wer genau in die Tasche greifen muss. Klar: Arbeitgeber tragen eine wesentliche Rolle, denn oft übernehmen sie die Beiträge oder zumindest einen Teil davon – das macht die bAV besonders attraktiv für Beschäftigte. Manche Unternehmen steuern die Beiträge komplett bei, bei anderen ist eine gemeinsame Finanzierung mit dem Arbeitnehmer üblich. Wenn Sie also bei der Auswahl oder beim Vergleich von bAV-Lösungen sind, checken Sie unbedingt, wie hoch der Arbeitgeberanteil ausfällt. Ein Tarifsystem, bei dem Ihr Chef einen ordentlichen Beitrag leistet, bringt Ihnen auf lange Sicht deutlich mehr.Personalverantwortliche und Berater sollten offen legen, ob und wie die Beiträge aufgeteilt werden. Gerade bei branchenclevere Angeboten, etwa einer Metall- und Elektroindustrie-Kasse, könnten Zusatzleistungen wie Zuschüsse oder garantierte Mindestverzinsungen eine Rolle spielen. Ein Beispiel: Einige Versicherungsgesellschaften bieten Tarife an, wo der Arbeitgeber nicht nur den Basisbeitrag zahlt, sondern auch noch eine Beitragsgarantie zusichert, die sich an der Lohnentwicklung orientiert. Das kann für Sie als Arbeitnehmer echten Mehrwert bedeuten.
Aber nicht immer zahlt nur der Arbeitgeber. Es gibt Modelle, bei denen Sie selbst einen Anteil beisteuern, vor allem wenn Sie die bAV mit Entgeltumwandlung finanzieren. So werden Teile Ihres Bruttogehalts direkt in die Vorsorge eingezahlt. Gerade bei Tarifvergleichen sollten Sie hier genau hinschauen, wie sich eigene Einzahlungen auf die Gesamtrendite auswirken. Manche Anbieter locken mit lukrativen Zulagen oder Steuervergünstigungen, wenn Sie selbst tief in Ihre finanzielle Zukunft investieren. Wichtig dabei: Ein günstiger Beitrag allein reicht nicht, jeder Euro sollte auch gut verzinst sein und flexible Ausstiegsmöglichkeiten bieten.
Bei der Beratung zur bAV zahlt sich ein genauer Blick auf die unterschiedlichen Formen der Beitragsfinanzierung aus. Mitunter ist eine Kombination aus Arbeitgeberleistung und persönlicher Entgeltumwandlung der Schlüssel für ein rundes Paket. Berater, die nur auf die höchsten Beiträge schauen, überspringen oft das Wesentliche: Wie Ihr Netto vom Brutto erhalten bleibt und welche steuerlichen Effekte sich daraus ergeben. Beispielsweise bieten Lebensversicherer wie Allianz oder R+V spezielle bAV-Tarife, die auch nach der Einzahlung auf Arbeitgeberseite kräftig punkten, weil daraus später sichere Rentenzahlungen erwachsen.
Noch ein Tipp, wenn Sie verschiedene Angebote miteinander vergleichen: Achten Sie darauf, ob die Beiträge nur einmalig geleistet oder regelmäßig erfolgen müssen, und wie flexibel Sie bei Arbeitsplatzwechsel oder Gehaltsanpassungen bleiben. Einige Tarife erlauben eine automatische Anpassung der Beiträge, damit die bAV immer auf Kurs bleibt – das kann gerade bei längeren Karrieren viel Stress ersparen. Genauso wichtig: Verstehen, wer im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit für die Beiträge aufkommt und wie diese Zeiten in der bAV berücksichtigt werden.
Zum Schluss noch eine praktische Erinnerung: Arbeitgeber sind bei der bAV oft nicht nur Beitragszahler, sondern auch Dienstleister. Sie übernehmen häufig Verwaltung, Kommunikation und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft – auch das kann ein echter Mehrwert sein. Achten Sie im Beratungsgespräch darauf, wie gut die Verwaltung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft funktioniert und ob Sie online jederzeit Zugriff auf Ihre Vertragsdaten haben. So behalten Sie Ihre Altersvorsorge immer im Blick, ohne unnötigen Papierkram.
Kurz gesagt: Wer bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlt, entscheidet über den finanziellen Spielraum und die spätere Rente. Darum lohnt es, genau hinzuschauen, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur sicheren Zukunft beitragen und welche Tarife diese Balance am besten abbilden.
FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge: Wer zahlt eigentlich?
Wer trägt die Kosten für die betriebliche Altersvorsorge?
Die Kosten bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden grundsätzlich von verschiedenen Beteiligten getragen – sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. In der Praxis zahlt der Arbeitgeber einen Teil oder sogar den ganzen Beitrag für die Altersvorsorge, je nachdem, wie die Vereinbarungen im Unternehmen gestaltet sind. Oft kommt es auch vor, dass ein Teil des Bruttogehalts vom Arbeitnehmer umgewandelt wird, das heißt, er verzichtet auf einen bestimmten Betrag, der stattdessen in die bAV eingezahlt wird (Entgeltumwandlung). So profitieren beide Seiten: Sie als Arbeitnehmer sichert sich eine zusätzliche Rente und der Arbeitgeber sorgt für motivierte Mitarbeiter.
Zum Beispiel bietet die Allianz AG für Angestellte Tarife an, bei denen der Arbeitgeber bis zu 100 % der Beiträge übernimmt, während der Arbeitnehmer über Entgeltumwandlung seinen Anteil leisten kann.
Kann der Arbeitgeber die Beiträge komplett übernehmen?
Ja, das kann er. Einige Unternehmen übernehmen die komplette Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter. Das ist oft ein Teil des betrieblichen Sozialpakets und wirkt sich positiv auf die Mitarbeitermotivation aus.
Ein Beispiel: Die Deutsche Telekom bietet Tarife an, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge zur bAV komplett finanziert, sodass für den Beschäftigten keine eigene Zahlung anfällt.
Unternehmen können auch sogenannte „arbeitgeberfinanzierte bAV“ gestalten, bei denen Sie als Arbeitnehmer später eine garantierte Rente oder Einmalzahlung erhalten, ohne selbst eingezahlt zu haben.
Was bedeutet Entgeltumwandlung und wie wirkt sie sich auf meine Altersvorsorge aus?
Entgeltumwandlung heißt, dass Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in Beiträge für Ihre betriebliche Altersvorsorge umleiten. Das hat den Vorteil, dass Sie Steuern und Sozialabgaben sparen, weil sich Ihr zu versteuerndes Einkommen dadurch verringert. Ein Beispiel: Wenn Sie monatlich 100 Euro brutto in Ihre bAV einzahlen, zahlen Sie dafür weniger Lohnsteuer und Sozialversicherung – Ihr Nettoverlust ist also geringer als die eingezahlten 100 Euro.
Die Nürnberger Versicherung bietet flexible Tarife, bei denen Sie genau festlegen können, welchen Betrag Sie durch Entgeltumwandlung investieren wollen – schon ab einem kleinen monatlichen Betrag können Sie also clever fürs Alter sparen.
Zu beachten ist, dass Sie durch die Entgeltumwandlung weniger Rentenbeiträge zahlen, was sich auf die spätere gesetzliche Rente auswirkt.
Welche Rolle spielt der Staat bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Der Staat unterstützt die betriebliche Altersvorsorge indirekt, vor allem durch steuerliche Vorteile. Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstsätzen steuer- und sozialabgabenfrei. Diese Ersparnis macht die betriebliche Altersvorsorge attraktiv, sowohl für Sie als Arbeitnehmer als auch für Ihre Firma.
Zum Beispiel können Sie über die Zurich Versicherung bis zu 8.400 Euro im Jahr (Stand 2024) steuerfrei in eine bAV einzahlen. Darüber hinaus fördert der Staat auch Förderprogramme und Zuschüsse bei bestimmten Formen der bAV (z. B. Riester-betriebliche Altersvorsorge).
Der Staat greift also begünstigend ein, verlangt aber auch im Rentenbezug Steuern – das sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen.
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle? Bleibt meine betriebliche Altersvorsorge bestehen?
Ja, Ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge bleiben erhalten, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Sie können Ihre gesammelten Beiträge mitnehmen oder vom neuen Arbeitgeber übernehmen lassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, je nach Vertragsart und Tarif.
Eine typische Lösung ist die sogenannte „Übertragung“ oder „Fortführung“ der bAV-Verträge. Einige Versicherer wie die R+V Versicherung bieten Tarife, die einen unkomplizierten Besitzerwechsel mit sich bringen, sodass Ihre Altersvorsorge sicher weiterläuft.
Wichtig ist, dass Sie Ihren neuen Arbeitgeber frühzeitig informieren, damit die Beiträge weiter fließen oder eine neue Vereinbarung getroffen wird. Alternativ können Sie die bAV privat fortführen – ohne weitere Beiträge, aber mit Erhalt des vorhandenen Guthabens.
- Eigene Beiträge bleiben bestehen
- Möglichkeit zur Fortführung oder Übertragung
- Neue Arbeitgeber können einzahlen, müssen aber nicht