Wer zahlt betriebliche Altersvorsorge bei Krankengeld? | Aktuelle Hinweise 2025
Wer zahlt betriebliche Altersvorsorge bei Krankengeld? – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) läuft auch während des Krankengeldbezugs weiter.
- Wer trägt die Beiträge zur bAV bei Krankengeld?
- Der Arbeitgeber zahlt seine Zuschüsse in der Regel weiterhin.
- Sie müssen prüfen, ob eine Entgeltumwandlung während des Krankengeldbezugs möglich ist.
- Wie wirkt sich das Krankengeld auf die Beitragshöhe zur bAV aus?
- Krankengeld wird bei der Berechnung der bAV-Beiträge oft als Basis berücksichtigt.

Wer zahlt betriebliche Altersvorsorge bei Krankengeld?
Was bedeutet betriebliche Altersvorsorge bei Krankengeld?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Altersvorsorge, bei der Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Rente oder Kapitalleistungen im Ruhestand sichert. Doch was passiert, wenn Sie während der Beitragszahlphase krank werden und Krankengeld beziehen? Die bAV ist in der Regel an eine Berufstätigkeit gekoppelt, daher wirft eine Arbeitsunfähigkeit die Frage auf, wer in dieser Zeit die Beiträge zur Vorsorge übernimmt. Das Krankengeld soll Ihren Verdienstausfall teilweise ausgleichen, meist gilt dies bis zu 78 Wochen. In dieser Phase ist die Beitragszahlung zur bAV nicht automatisch gesichert, die genaue Handhabung hängt vom gewählten Modell sowie vom Versicherer ab.
Wer trägt die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge während des Krankengeldbezugs?
Im Normalfall finanzieren Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung, also Teile des Bruttogehalts werden in Beiträge umgewandelt. Bei Krankengeld reduziert sich Ihr Einkommen, da das Krankengeld etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens ersetzt. Dadurch sinkt auch die Basis für die Entgeltumwandlung, was die Beiträge zur bAV beeinflusst. Die Arbeitgeber sind jedoch nicht grundsätzlich verpflichtet, weitere Beiträge zu leisten.
Bei der Direktversicherung, einer der häufigsten bAV-Formen in Deutschland, kann während des Krankengeldbezugs folgendes geschehen: Die Beitragszahlungen ruhen oder werden auf Basis des Krankengeldes angepasst. Das bedeutet, die Beitragshöhe kann reduziert werden. Die Allianz etwa beschreibt in ihren Tarifen, dass während Krankengeldbezugs der Beitrag automatisch angepasst werden kann, um Leistungslücken zu vermeiden. Ebenso erklären die Tarife der Zurich, dass Beitragsfreistellungen möglich sind, wenn die Entgeltumwandlung nicht fortgesetzt wird.
Hier hilft eine übersichtliche Darstellung:
Tarif/Anbieter | Regelung bei Krankengeld-Bezug | Beitragsfortzahlung | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Allianz Direktversicherung | Beitrag wird an Krankengeld angepasst | Ja, auf Basis Krankengeld | Automatische Beitragshöhenanpassung |
Zurich bAV-Tarife | Beitragsfreistellung möglich | Optional durch Arbeitnehmer | Keine automatische Beitragszahlung |
R+V Pensionskasse | Fortzahlung von Arbeitgeberanteil möglich | Ja, teils freiwillig | Wichtig: individuell vertraglich geregelt |
Welche Rolle spielt der Arbeitgeber bei der Beitragszahlung während Krankengeld?
Der Arbeitgeber trägt im Rahmen der bAV oft nicht nur die Umwandlung von Gehalt in Vorsorgebeiträge, sondern auch einen Arbeitgeberzuschuss. Bei Krankheit mit Krankengeldzahlung kann der Arbeitgeber die Beitragszahlung weiterführen, muss dies aber nicht. Es hängt von der vertraglichen Gestaltung ab sowie von der Art der bAV-Lösung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds etc.).
Die Allianz bietet bei ihren betrieblichen Altersvorsorgeprodukten häufig die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber während Krankengeld weiterzahlt, um Versorgungslücken zu vermeiden. Auch die ERGO beispielsweise beschreibt, dass Betriebsvereinbarungen hier eine zentrale Rolle spielen und Arbeitgeber unterschiedliche Entscheidungen treffen können. Entscheidend ist, ob eine Beitragsfortsetzung tariflich oder betrieblich geregelt ist. Ohne diese Regelungen kann es passieren, dass sowohl Arbeitnehmeranteil als auch Arbeitgeberanteil nur vermindert weiterfließen.
Wie wirken sich Beitragsunterbrechungen während Krankengeld auf die spätere Altersversorgung aus?
Unterbrechungen oder Verringerungen der Beiträge zur bAV während Krankengeld können die spätere Altersrente mindern. Das liegt daran, dass weniger Kapital angespart wird. Versicherer wie die Alte Leipziger weisen darauf hin, dass Beitragsaussetzungen meist in eine Verlängerung der Laufzeit oder eine geringere Rentenzahlung münden. Manche Tarife erlauben sogar Nachzahlungen nach Ende des Krankengeldbezugs, um Rentenlücken zu reduzieren.
Ein Beispiel: Wenn Sie bei der R+V Pensionskasse während 6 Monaten Krankengeld beziehen und Beitragsfreistellung wählen, reduziert sich Ihr Altersvorsorgekapital entsprechend der fehlenden Beiträge. Die Pensionskasse bietet dann häufig eine Nachzahlungsmöglichkeit an, allerdings ist dies oft mit Mehrkosten verbunden und wird individuell geregelt.
Welche Möglichkeiten gibt es zur Sicherstellung der bAV bei Krankengeld?
Neben Arbeitgeberfortzahlung oder Beitragsanpassungen bieten Versicherer und Pensionskassen verschiedene Lösungen an. Manche Policen enthalten integrierte Beitragszuschussregeln oder Beitragsgarantien. Ein weiterer Weg ist eine private Ergänzungsvorsorge, die mögliche Versorgungslücken auffängt.
Versicherer wie die Allianz bieten ergänzende Absicherungsmöglichkeiten an, die einen Beitragsschutz während Krankheit gewährleisten. Auch die Debeka ermöglicht in einigen Tarifen die Beitragsfortzahlung über eine Krankentagegeldversicherung, die parallel zur bAV abgeschlossen wird.
Eine Übersicht der Lösungsansätze:
Möglichkeit | Beschreibung | Beispiel-Anbieter |
---|---|---|
Beitragsanpassung während Krankengeld | Beiträge werden verringert, angepasst an Krankengeld | Allianz, Zurich |
Beitragsfreistellung mit Nachzahlung | Während Krankengeld Pause, später Nachzahlung möglich | R+V, Alte Leipziger |
Arbeitgeberfortzahlung | Arbeitgeber zahlt weiter, um Versorgung zu sichern | Individuell geregelt, z.B. Allianz |
Private Ergänzung | Zusätzliche Absicherung gegen Einkommensausfall | Debeka, Allianz |
- Wie wirkt sich Krankengeld auf die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in der bAV aus?
- Können Sie während Bezug von Krankengeld freiwillig weiter Beiträge zur bAV leisten?
- Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die betriebliche Altersvorsorge bei Krankheit?
- Inwieweit mindert eine Beitragsfreistellung im Krankengeldbezug die spätere Rente?
- Welche Maßnahmen bieten Versicherer, um Versorgungslücken bei Krankengeld zu vermeiden?
Antworten auf häufige Fragen rund um die bAV und Krankengeld
Die Beiträge für Ihre betriebliche Altersvorsorge während des Krankengeldbezugs richten sich meist nach dem gekürzten Einkommen. Arbeitnehmerbeiträge über Entgeltumwandlung sinken entsprechend, es sei denn, Sie leisten freiwillige Zusatzbeiträge. Arbeitgeber zahlen nur dann weiter, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde oder betriebliche Vereinbarungen dies vorsehen. Gesetzliche Vorgaben regeln vor allem die Fortführung von Sozialversicherungsbeiträgen, nicht jedoch die Beitragszahlung zur bAV. Eine Beitragsfreistellung bedeutet eine Minderrente oder längere Laufzeit, Nachzahlungen sind möglich, jedoch nicht garantiert. Versicherer wie Allianz, Zurich, R+V und Debeka bieten verschiedene Lösungen an, um die Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge zu minimieren. Ein Gespräch mit einem Experten und der Vergleich von Angeboten über ein spezielles Angebotsformular helfen, die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Wer zahlt betriebliche Altersvorsorge bei Krankengeld? – Tipps

Zunächst gilt, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in der Regel vom Bruttogehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an den Versorgungsträger weitergeleitet werden. Wenn Sie krankgeschrieben sind und Krankengeld von Ihrer Krankenkasse erhalten, fällt Ihr normales Gehalt zeitweise weg. Dadurch ändert sich auch die Basis, von der Ihre bAV-Beiträge abgezogen werden.
Ein Beispiel: Sie beziehen normalerweise 3.000 Euro brutto, daraus wird ein fester Betrag für die bAV abgeführt. Wenn Ihr Gehalt auf das Krankengeld (ca. 70 % des Bruttogehalts, aber maximal die Beitragsbemessungsgrenze) sinkt, kann sich der Beitrag zur bAV verkleinern, weil weniger vom Lohn abgezogen wird. Manchmal übernehmen Arbeitgeber in dieser Phase zumindest einen Teil der Beiträge, um Ihre Altersvorsorge nicht zu schmälern – aber das ist keine gesetzliche Pflicht.
Beim Durchsehen von Angeboten oder Tarifdetails zur bAV sollten Sie deshalb immer klären, wie sich Krankengeld auf die Beiträge auswirkt. Manche Versicherer bieten Tarife an, die in Krankenzeiten stabil bleiben – etwa durch Beitragsfreistellung oder Beitragsfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ein Beispiel ist die Allianz: Dort können Sie in bestimmten Tarifen einstellen, dass die Beitragszahlung auch bei Bezug von Krankengeld weiterläuft, wenn Ihr Arbeitgeber mitmacht.
Damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben, gilt es, bei der Beratung gezielt diese Fragen zu stellen:
- Wie verändert sich die Beitragshöhe meiner bAV, wenn ich Krankengeld beziehe?
- Gibt es eine Beitragsfortzahlung oder eine Zuschussregelung durch meinen Arbeitgeber in der Krankheitsphase?
- Wie wirkt sich das auf meine spätere Rentenzahlung aus – wird sie durch verminderte Beiträge kleiner?
- Kann ich meine Beiträge während Krankengeldzeiten freiwillig aufstocken oder wenigstens stabil halten?
Bei einem Vergleich lohnt es sich zudem, darauf zu achten, wie flexibel die Tarife auf Einkommensänderungen reagieren. Manche Anbieter haben clevere Lösungen eingebaut, die mögliche Beitragsschwankungen durch Krankengeld auffangen. Das gibt Ihnen mehr Planungssicherheit.
Außerdem: Wenn Sie während einer Krankheit freiwillig weiter in Ihre bAV einbezahlen möchten, klären Sie vor dem Abschluss, ob das Ihr Tarif erlaubt und ob die Verwaltung das unkompliziert handhabt. Manche Gesellschaften haben spezielle Online-Services oder Kundenbetreuer, die solche Situationen rasch und effizient bearbeiten.
Zuletzt ein Tipp zur Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Fragen Sie offen nach, wie Ihr Betrieb im Falle von längeren Krankheitszeiten mit der bAV umgeht. Manche Firmen unterstützen nicht nur während der Beitragsphase, sondern beraten auch im Schadenfall, wenn etwa bei längerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit Unterstützung nötig wird.
So behalten Sie auch bei Krankheit Ihre Altersvorsorge im Blick und können entspannt nach vorne schauen.
FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge und Krankengeld
Wer übernimmt die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, wenn ich Krankengeld beziehe?
Wenn Sie Krankengeld erhalten, stellt sich häufig die Frage, wer während dieser Zeit die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) übernimmt. Grundsätzlich läuft das Betriebsrentenkonto weiter, aber die Beitragszahlung kann variieren. In den meisten Fällen übernimmt Ihr Arbeitgeber die Beiträge weiter, wenn die Entgeltumwandlung (also die Umwandlung Ihres Bruttogehalts in Beiträge für die bAV) fortgeführt wird. Das hängt davon ab, wie Ihr Arbeitsvertrag und die betriebliche Vereinbarung gestaltet sind.
Bei einigen Unternehmen, zum Beispiel der Allianz Lebensversicherung, gibt es klare Regelungen, die sicherstellen, dass Ihre Altersvorsorge trotz Krankengeld weiter wächst – entweder durch eine Fortführung der Beiträge durch den Arbeitgeber oder durch Sondervereinbarungen.
Krankentagegeld und bAV-Beiträge können aber durchaus unterschiedlich behandelt werden. Das lohnt sich im Zweifel in einem persönlichen Gespräch mit der Personalabteilung oder der jeweiligen Versicherung zu klären.
Bleiben die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge erhalten, wenn ich längere Zeit Krankengeld beziehe?
Ja, Ihre Ansprüche bleiben bestehen. Die Beiträge, die Sie vor dem Krankengeld angespart haben, sind sicher und schützen Sie für den Ruhestand. Das ist ein großer Vorteil gegenüber rein privaten Sparmodellen. Selbst wenn während des Bezugs von Krankengeld keine Beiträge eingezahlt werden, bleibt Ihr eingezahltes Guthaben erhalten und verzinst sich weiterhin.
Beispiel: Die Generali hat verschiedene bAV-Tarife, die garantieren, dass Ihre bis dahin angesparte Betriebsrente erhalten bleibt, auch wenn Sie längere Zeit nicht einzahlen können. Zudem gibt es Lösungen, die eine freiwillige Fortzahlung vorsehen, falls Sie das möchten.
Wie wirkt sich das Krankengeld auf die Höhe der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus?
Krankengeld ersetzt in der Regel etwa 70 % Ihres Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts. Da die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge meistens prozentual vom Gehalt berechnet werden oder fest über eine Entgeltumwandlung laufen, kann das Krankengeld zu einer Reduktion der Beitragsbasis führen.
Das bedeutet:
- Wenn Ihre Beiträge direkt vom Gehalt abgezogen werden, können die Beiträge während des Krankengeldbezugs sinken.
- Die Arbeitgeberbeiträge können davon abweichen, je nach interner Betriebsvereinbarung.
- Einige Versicherer, z. B. die R+V Versicherung, bieten Tarife an, die Beitragszahlungsunterbrechungen während Krankengeld abfedern, sodass Ihr Sparpotenzial nicht wesentlich leidet.
Grundsätzlich lohnt sich die Nachfrage, ob Ihre konkrete betriebliche Lösung dafür eine Regelung vorsieht oder ob Sie gegebenenfalls selbst einen Beitrag ausgleichen können.
Können Sie während des Krankengeldbezugs die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge freiwillig weiterzahlen?
Ja, in vielen Fällen können Sie freiwillig einzahlen, um Ihr Vorsorgeziel nicht zu gefährden. Zwar erhalten Sie während des Krankengeldbezugs weniger Einkommen, doch einige Arbeitnehmer möchten zum Beispiel die entgangenen Ersparnisse ausgleichen.
Beispiel: Die Anbieter wie die Signal Iduna bieten die Möglichkeit, die Beiträge flexibel an Ihre aktuelle Situation anzupassen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Altersvorsorge und können trotz Auszeit bei der Arbeit weiterhin vorsorgen.
Spricht man mit dem Versicherer oder der Personalabteilung, können Sie klären, welche individuellen Möglichkeiten Sie haben, die Altersvorsorge aktiv zu unterstützen.
Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn das Krankengeld länger als 78 Wochen bezogen wird?
Das Krankengeld wird in der Regel maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Danach übernimmt die Rentenversicherung eventuell Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente, oder Sie kehren an den Arbeitsplatz zurück.
Wenn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, endet meist auch die betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Dennoch bleibt Ihre angesparte Betriebsrente erhalten und kann ausgezahlt oder auf einen neuen Vertrag übertragen werden.
Beispiel: Die Debeka bietet Tarife mit einer sogenannten „Portabilität“ der bAV – das heißt, Ihr Guthaben bleibt erhalten und kann auch privat weitergeführt werden.
Es empfiehlt sich, frühzeitig zu klären, wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht, damit Ihre Altersvorsorge durch längere Krankheitszeiten nicht verloren geht.