Wie betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen? | Aktuelle Hinweise 2025

Wie betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen? – Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die beitragsfreie Stellung ermöglicht eine Ruhestellung der Betriebsrente ohne weitere Zahlungen.
  • Wie können Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen?
  • Beitragsfreie Zeit wirkt sich meist auf die spätere Rentenhöhe aus.
  • Welche Fristen und Formalitäten müssen Sie beachten?
  • Eine beitragsfreie Stelle kann oft schriftlich beim Anbieter beantragt werden.
  • Sie sichern damit Ihren bisherigen Rentenanspruch trotz vorübergehendem Beitragsstopp.

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Wie betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen? – Wichtige Hinweise zur Altersvorsorge – Angebote, Beratung

Wie betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört in Deutschland zu den wichtigsten Bausteinen der privaten Altersvorsorge. Sie wird oft über den Arbeitgeber organisiert und durch monatliche Beiträge sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber finanziert. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Beitragszahlung nicht mehr möglich oder gewünscht ist. In solchen Fällen gewinnt die Frage an Bedeutung: Wie kann eine betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei gestellt werden? Im Folgenden erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, welche Voraussetzungen dafür gelten und wie verschiedene Versicherungsunternehmen mit beitragsfreien Phasen umgehen.

Das beitragsfreie Stellen einer bAV bedeutet, dass die Beitragszahlungen vorübergehend oder dauerhaft eingestellt werden, während Sie weiterhin Anspruch auf die bereits erworbenen Anwartschaften behalten. Dies kann beispielsweise in Zeiten von Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder finanziellen Engpässen wichtig sein. Dabei verändern sich die zukünftigen Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, da keine weiteren Einzahlungen mehr erfolgen.

Was bedeutet beitragsfrei stellen bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Beim Beitragsfrei stellen werden die regelmäßigen Einzahlungen in die Versicherungspolice pausiert. Das angesparte Kapital bleibt dabei erhalten und verzinst sich weiter, je nach Vertrag und Anbieter unterschiedlich. Sie erwerben in der Beitragsfrei Phase keine zusätzlichen Rentenansprüche, jedoch bleibt Ihre bAV bestehen. Nach Ablauf der beitragsfreien Zeit können Sie die Zahlungen oft wieder aufnehmen oder die Rente aus dem vorhandenen Guthaben beziehen.

Die Möglichkeiten zum Beitragsfrei stellen hängen auch von der Art der bAV ab. Bei einer Direktversicherung ist dies in der Regel unkompliziert und fest im Vertrag vorgesehen. Bei Pensionskassen oder Unterstützungskassen ist die Beitragsfreiheit oft mit besonderen Verwaltungsregeln verbunden.

Welche Voraussetzungen fordern Versicherer für die Beitragsfreistellung?

Die meisten Versicherer verlangen, dass Sie eine schriftliche Mitteilung zur Beitragsfreistellung einreichen. Dies gilt für Direktversicherungen, wie sie etwa die Allianz, die HDI oder die R+V Versicherung anbieten. Die Dauer der Beitragsfreistellung kann vertraglich festgelegt sein oder individuell vereinbart werden. In der Regel ist eine Mindestlaufzeit von drei bis sechs Monaten üblich, danach können Sie erneut über Ihre Beiträge entscheiden.

Für das beitragsfreie Stellen ist es wichtig, dass der Vertrag eine Mindestguthabensgrenze erreicht hat. Bei sehr kurzen Laufzeiten von bAV-Verträgen kann eine Freistellung manchmal ausgeschlossen oder mit finanziellen Nachteilen verbunden sein.

Im Folgenden zeigt die Tabelle, wie einige bekannte Anbieter die Beitragsfreistellung handhaben:

VersicherungsunternehmenProduktartMindestguthaben für FreistellungMindestdauer BeitragsfreistellungWeitere Bedingungen
AllianzDirektversicherung2 Monatsbeiträge3 Monateschriftliche Antragstellung erforderlich
R+V VersicherungPensionskasselaufende Beitragszahlungen von mind. 12 Monaten6 Monateoptionale Wiederaufnahme der Beiträge möglich
HDIUnterstützungskassevariiert nach Vertragmeist 6 MonateAushändige Zustimmung des Arbeitgebers notwendig

Wie wirken sich beitragsfreie Zeiten auf die spätere Betriebsrente aus?

Im beitragsfreien Status wachsen Ihre Guthaben nicht mehr durch zusätzliche Einzahlungen. Die Verzinsung des Kapitals hängt vom Versicherungsvertrag ab. Bei klassischen Direktversicherungen erfolgt meist eine garantierte Verzinsung, während fondsgebundene Varianten während der Beitragsfreistellung grundsätzlich vom Kapitalmarkt abhängig sind.

Das bedeutet, dass eine längere Beitragsfreistellung die spätere Betriebsrente spürbar reduzieren kann, da keine weitere Kapitalaufstockung passiert. Allerdings verhindern Sie damit auch einen möglichen Vertragsverlust. Gerade wenn die finanzielle Situation schwierig ist, ermöglicht diese Pause den Erhalt des angesparten Vermögens.

In der Praxis haben viele Arbeitnehmer die Beitragsfreistellung genutzt, zum Beispiel in der Elternzeit oder bei unbezahltem Urlaub. Die Verträge ermöglichen in der Regel eine problemlose Wiederaufnahme der Beiträge. Manche Versicherer bieten dafür sogar flexible Regelungen an, wie etwa die Allianz mit ihrem Flexible Beitragszahlungstarif, der eine Unterbrechung ohne großen bürokratischen Aufwand erlaubt.

Welche Alternativen gibt es zur Beitragsfreistellung bei finanziellen Engpässen?

Neben der Beitragsfreistellung existieren auch andere Möglichkeiten, um kurzfristig auf finanzielle Belastungen zu reagieren. Einige Unternehmen erlauben eine Beitragsreduzierung, bei der anstatt einer kompletten Pause nur ein geringerer Beitrag eingezahlt wird. Dies wird häufig von der ERGO oder der AXA angeboten.

Eine weitere Alternative kann der Wechsel zu einem anderen Tarif mit niedrigeren Beiträgen sein. Besonders bei langfristigen Verträgen lohnt sich eine Tarifuntersuchung bei Ihrem Versicherer oder eine Beratung durch einen unabhängigen Experten.

In manchen Fällen kann auch eine Zuzahlung von Seiten des Arbeitgebers erfolgen, um die Beitragslast zu senken. Gerade größere Unternehmen fördern diese Möglichkeit, wobei die jeweiligen Betriebsvereinbarungen beachtet werden müssen.

  • Welche Auswirkungen hat die Beitragsfreistellung auf die steuerliche Behandlung der bAV?
  • Kann die Beitragsfreistellung bei allen Formen der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden?
  • Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei verweigerter Beitragsfreistellung?
  • Wie lange kann eine betriebliche Altersvorsorge maximal beitragsfrei gestellt werden?
  • Ist eine vollständige Kündigung der bAV sinnvoller als eine Beitragsfreistellung?

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Beitragsfreistellung bei bAV

Die steuerliche Behandlung der bAV ändert sich bei Beitragsfreistellung in der Regel nicht, sofern der Vertrag weiterhin besteht. Die bereits entstandenen Ansprüche bleiben steuerlich gefördert erhalten, und die Auszahlungsphase wird wie ursprünglich vereinbart durchgeführt. Unterschiede können sich auf die Höhe der Rente auswirken.

Nicht alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge erlauben eine Beitragsfreistellung. Während Direktversicherungen und Pensionskassen dies meist vorsehen, können Unterstützungskassen oder Pensionsfonds besondere Regelungen haben. Es lohnt sich, den jeweiligen Vertrag genau zu prüfen.

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf schriftliche Information über ihre Möglichkeiten. Sollte die Beitragsfreistellung verweigert werden, ist die Konsultation eines Experten oder Betriebsrats sinnvoll.

Die maximale Dauer der Beitragsfreistellung kann vertraglich begrenzt sein. Bei vielen Versicherern besteht die Möglichkeit, länger als ein Jahr die Beiträge auszusetzen, wobei dies oft mit einer Neubewertung und Beratung verbunden ist.

Eine vollständige Kündigung der bAV führt zum Verlust der erworbenen Ansprüche oder zu Abschlägen, besonders bei staatlich geförderten Modellen. Die Beitragsfreistellung bewahrt die vorhandenen Rückstellungen meist besser.

Für individuelle Fragen und maßgeschneiderte Lösungen kann eine Beratung durch Experten nützlich sein. Über unser Angebotsformular erhalten Sie unverbindliche Angebote verschiedener Versicherer und können Ihre persönliche Situation klären.

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Wie betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen? – Tipps

Altersvorsorge – Wie betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen? – Tipps und Hinweise
 Wie betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen? - Tipps und InfosBei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beitragsfrei zu stellen, kann für Sie eine gute Lösung sein, wenn Ihre finanzielle Situation vorübergehend etwas enger ist. Dabei ruhen die Beiträge, Ihr bereits angespartes Guthaben bleibt aber erhalten und wird weiter verzinst oder angelegt – ohne dass neue Einzahlungen stattfinden.

Wenn Sie Ihre bAV beitragsfrei stellen wollen, sollten Sie als erstes mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Durchführungsweg-Anbieter sprechen. Nicht alle Verträge erlauben die Beitragsfreistellung und die Bedingungen können variieren. Oft gilt: Eine schriftliche Vereinbarung ist Pflicht, damit alles rechtsgültig ist.

Wichtig zu wissen: Während der Zeit der Beitragsfreistellung erwerben Sie keine zusätzlichen Ansprüche. Ihr angespartes Kapital arbeitet aber weiter für Sie – sei es durch Zinsen oder andere Ertragsmöglichkeiten. So bleibt Ihr Vorsorgeguthaben erhalten, was gerade in turbulenten Zeiten ein großer Vorteil ist.

Die Dauer der Beitragsfreistellung kann unterschiedlich sein. Manche Verträge erlauben eine flexible Dauer, andere setzen eine Mindest- oder Höchstzeit fest. Überlegen Sie deshalb gut, wie lange Sie die Beiträge aussetzen wollen, damit die Wiedereinstiegsmodalitäten für Sie passen.

Wenn Sie später wieder Beiträge einzahlen möchten, erkundigen Sie sich vorab, ob eine erneute Aufnahme problemlos möglich ist. Manche Anbieter verlangen eine erneute Gesundheitsprüfung oder haben bestimmte Fristen – besser, Sie wissen das vorher.

Steuerliche Auswirkungen bei der Beitragsfreistellung sollten Sie auch im Blick haben. Zwar fallen keine laufenden Beiträge an, aber Ihr Guthaben bleibt weiterhin steuerlich begünstigt, solange es im Vertrag liegt. Wichtig, damit Ihre Steuerbilanz stimmig bleibt.

Zusammengefasst im Überblick:

  • Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Beitragsfreistellungsmöglichkeiten
  • Kontaktieren Sie Arbeitgeber oder Anbieter zur Absprache und Formalitäten
  • Beachten Sie, dass keine neuen Ansprüche entstehen, aber das Guthaben weiterarbeitet
  • Klären Sie Dauer und Wiedereinstieg aus Beiträgen vorab
  • Behalten Sie steuerliche Vorteile während der Beitragsruhe im Auge

So behalten Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge auch in einer finanziell angespannten Phase im Griff und starten später wieder voll durch.

FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge beitragsfrei stellen

Was bedeutet es, die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen?

Die Beitragsfreistellung bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bedeutet, dass Sie keine weiteren Einzahlungen in Ihren Vertrag leisten, der Vertrag jedoch weiterhin bestehen bleibt. Ihre Altersvorsorge „läuft weiter“ – das angesparte Kapital bleibt erhalten und wird oft weiterhin verzinst oder investiert. So behalten Sie Ihren bereits erworbenen Anspruch und können später trotzdem von den Leistungen profitieren. Zum Beispiel bietet die Allianz verschiedene Möglichkeiten zur Beitragsfreistellung in ihren bAV-Tarifen an, sodass Sie auch in finanziell schwierigen Zeiten flexibel bleiben.

Wann lohnt es sich, die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen?

Eine Beitragsfreistellung kann dann sinnvoll sein, wenn Sie vorübergehend weniger Einkommen haben, etwa wegen Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit, und die laufenden Beiträge nicht mehr aufbringen können. Statt Ihren Vertrag zu kündigen und das angesparte Kapital ganz zu verlieren, hält die Beitragsfreistellung Ihre Altersvorsorge am Leben. Dabei bleibt die Sicherheit bestehen und Sie verhindern, dass durch eine Kündigung teure Verluste entstehen. Versicherungen wie die Zurich oder HDI bieten in solchen Fällen flexible Lösungen, mit denen Sie Ihre Beiträge temporär pausieren und später wieder aufnehmen können.

Wie läuft die Beitragsfreistellung bei der betrieblichen Altersvorsorge praktisch ab?

Zur Beitragsfreistellung müssen Sie zunächst Ihren Versicherer oder den bAV-Anbieter informieren. Dieser prüft dann, welche Formen der Beitragsfreistellung in Ihrem Vertrag möglich sind. Je nach Tarif gibt es unterschiedliche Varianten:

  • Vollständige Beitragsfreistellung: Sie zahlen keine Beiträge mehr, der Vertrag ruht aber weiter.
  • Teilweise Beitragsfreistellung: Sie reduzieren Ihre Beiträge und zahlen nur noch einen Teil.
  • Verschiebung von Beiträgen: Bei manchen Anbietern können Sie Zahlungen z.B. für ein Jahr aussetzen.

Zum Beispiel bietet die R+V Versicherung in manchen bAV-Tarifen genau diese flexiblen Modelle an, so bleibt der Vertrag auch bei Zahlungsaussetzung erhalten und die Altersvorsorge wächst weiter – wenn auch langsamer. Danach können Sie Ihre Beiträge entweder dauerhaft oder temporär neu anpassen.

Welche Auswirkungen hat die Beitragsfreistellung auf die spätere Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge?

Die Beitragsfreistellung beeinflusst die Höhe Ihrer späteren Rente oder Einmalzahlung, weil keine weiteren Beträge mehr hinzukommen. Aber Ihr bereits vorhandenes Guthaben bleibt bestehen und wird häufig weiter verzinst oder investiert. Im Vergleich zu einer Kündigung bleibt also der komplette angesparte Betrag erhalten, ohne Verluste durch Stornogebühren oder Abschläge.

Bei Versicherern wie der ERGO oder der Generali können Sie durch einen Blick in den Vertrag oder einer Beratung herausfinden, wie sich eine Beitragsfreistellung konkret auf den erwarteten Auszahlungsbetrag auswirkt. Einige Anbieter bieten dazu auch Online-Rechner, mit denen Sie Ihre zukünftige Rentenhöhe simulieren können.

Die wichtigsten Punkte sind hier:

  • Keine weiteren Beiträge, dadurch geringeres Wachstum des Kapitals.
  • Vertragsguthaben bleibt bestehen und wird üblicherweise weiter verzinst oder investiert.
  • Keine teuren Kürzungen wie bei einer Komplettkündigung.
  • Spätere Wiederaufnahme der Beiträge oft möglich, um den Vorsorgeeffekt zu erhöhen.

So können Sie auch bei finanziellen Engpässen Ihre Altersvorsorge sichern und später gegebenenfalls noch ausbauen.

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